mobilcom&debitel - Zusammenhang?

  • Hallo,


    ich habe gestern eine Vertragsanfrage bei mobilcom gestartet (2 Verträge), die allerdings abgelehnt wurden, da ich bereits zwei laufende Verträge habe. Nun werden ja viele Angebote von mobilcom-Vertriebspartnern auch mit debitel angeboten. Deswegen meine Frage, inwieweit die mobilcom und debitel "zusammenarbeiten"? Wäre es möglich, dass ich bei debitel Neuverträge aufnehme?


    Sonnige Grüße :cool:

  • Tatsächlich hat Freenet vor ziemlich genau einem Jahr Debitel übernommen. Mobilfunkprodukte der übernommenen Debitel AG werden nun unter "Mobilcom-Debitel" vermarktet, während die Mobilcom Communicationstechnik GmbH weiterhin Produkte unter nur "Mobilcom" anbietet. Mittelfristig wird man aber sicherlich nur noch eine einheitliche Marke - vermutlich "Mobilcom Debitel" - weiterführen.
    Die Obergesellschaft heißt indes unverändert Freenet AG.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Die Bonitätsprüfung dürfte mittlerweile konzernweit und einheitlich erfolgen. Klappt also vermutlich nicht.

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  • Meine letzte Mobilfunk-Rechnung trug auf einmal den Absender Debitel-freenet (oder umgkehrt). Erst dadurch bin ich auf den Zusammenhang aufmerksam geworden.


    Dieser Zusammenhang ist für mich ein Grund, meinen Debitel-Vertrag noch im Laufe der Woche fristgemäß zu kündigen ... aber das ist nun meine Sache, die ich hier nicht diskutieren will. Ich "mag" einfach nicht Kunde von freenet sein ... und andere Mütter haben auch schöne Töchter ... wie man so sagt ... :p


    Frankie

  • Hallo,

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Meine letzte Mobilfunk-Rechnung trug auf einmal den Absender Debitel-freenet (oder umgkehrt). Erst dadurch bin ich auf den Zusammenhang aufmerksam geworden.


    Dieser Zusammenhang ist für mich ein Grund, meinen Debitel-Vertrag noch im Laufe der Woche fristgemäß zu kündigen ... Ich "mag" einfach nicht Kunde von freenet sein ...


    Bin gespannt, ob das funktioniert. Berichte, wenn Du eine Antwort bekommen hast.

  • Henning
    Frank will "fristgemäß", also ordentlich, kündigen, was in jedem Fall klappt.


    Dagegen wäre eine außerordentliche Kündigung nicht möglich, denn Vertragspartner ist nach wie vor die Debitel AG, auch wenn sich deren Aktien nunmehr im Besitz der Freenet AG befinden und sie einen Markennamen geändert hat. Dies stellt jedoch keinen wichtigen Grund dar, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könnte.

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  • Hallo Christian,


    Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    Frank will "fristgemäß", also ordentlich, kündigen, was in jedem Fall klappt.


    Ok, ich war bereits auf der "Jehova" Spur. Sorry. Bei "fristgemäß" hast Du natürlich recht. Das wird klappen, wobei sie dazu neigen, erst am Ende eines Kalendermonates zu beenden, wodurch im übelsten Falle der Vertrag fast 25 Monate laufen kann. Juristisch ist das natürlich inkorrekt, aber es ist für die halt "einfacher" und "kostengünstiger" (megaseufz)


    Zitat


    Dagegen wäre eine außerordentliche Kündigung nicht möglich, denn Vertragspartner ist nach wie vor die Debitel AG, auch wenn sich deren Aktien nunmehr im Besitz der Freenet AG befinden und sie einen Markennamen geändert hat. Dies stellt jedoch keinen wichtigen Grund dar, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könnte.


    Ebend. Es gab beim Wechsel RSL-Telco zu Telco mal ein außerordentliches Kündigungsrecht, weil RSL-Telco an das eigene Management verkauft wurde (oder war das der Wechsel von Motorola TelCo zu RSL?) und da wurde das Kündigungsrecht ohne eine einzige Zuckung anerkannt. Google oder gar das Forum hier könnte dazu noch was haben.

  • Mit dem Sachverhalt bei RSL-Telco bin ich nicht vertraut, aber grundsätzlich ist es so, daß ein "außerordentliches Kündigungsrecht" nur besteht, wenn sich die Identität eines Unternehmens (und nicht nur dessen Gesellschafter/Aktionäre oder der Name) ändert, der Vertragspartner also ausgetauscht wird.
    Rechtlich handelt es sich dabei um eine Vertragsübernahme die ihrerseits einen Vertrag zwischen allen drei beteiligten Parteien erfordert. Ohne Zustimmung des Kunden kann so eine Vertragsübernahme überhaupt nicht stattfinden. Deshalb ist es falsch von einer "Kündigung" zu sprechen, denn ohne Willenserklärung des Kunden kommt erst gar kein Vertrag zustande, sondern das alte Vertragsverhältnis mit dem ursprünglichen Anbieter bleibt bestehen.
    In solchen Fällen wird den Kunden meist brieflich die Vertragsübernahme mitgeteilt, der sie bei Ablehnung bis zu einer bestimmten Frist widersprechen sollen. Widersprechen sie nicht, so soll eine Zustimmung in Form einer konkludenten Willenserklärung (durch Schweigen) vorliegen.
    Diese Konstruktion dürfte aber vor Gericht zumindest im Fall von Privatkunden keinen Bestand haben, denn nach ständiger Rechtssprechung gilt Schweigen im Rechtsverkehr grundsätzlich als Ablehnung.


    Jedenfalls greift dies alles nicht bei einem Wechsel der Gesellschafter/Aktionäre oder einer Namensänderung derselben juristischen Person, wie es bei Debitel der Fall ist.
    Bei börsennotierten Aktiengesellschaften verändert sich die Aktionärsstruktur während der Handelszeiten sekündlich - daß das nicht zu einem Kündigungsrecht führen kann, liegt auf der Hand.


    In der Praxis versucht man wegen der Komplikationen und des einhergehenden Kundenverlustes bei einer Vertragsübernahme stets das gesamte Unternehmen zu veräußern und eben nicht nur den Kundenstamm. Deshalb werden Geschäftsbereiche oftmals - soweit noch nicht gegeben - auf Tochtergesellschaften ausgelagert, die man dann insgesamt veräußern kann.

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