Mir wurde ein Vertrag aufgeschwatzt.

  • Da seitens des TK-Anbieters eine Teilerfüllung stattgefunden hat und er mit der Dienstleistung alsbald (sicherlich auf besonderen Wunsch des TE im nicht gelesenen Vertrag) begonnen haben dürfte, gehe ich davon aus, dass ein Widerrufsrecht nicht (mehr) besteht.


    Jetzt kann die Devise nur noch lauten: "Augen zu und durch!".


    Anhaltspunkte für einen Betrug sehe ich bisher nicht. Worin auch? Wer als "mündiger Bürger" einen Vertrag abschließt, muss sich in der Regel schon daran halten. Und wer etwas teurer verkauft als ein anderer, wird dadurch doch nicht zum Gauner. Niemand muss ihm das abkaufen. Der Verbraucherschutz hat nun einmal nicht die Funktion eines überdimensionalen virtuellen Kindermädchens für Erwachsene ...


    Zunächst muss doch jeder einmal dafür verantwortlich zeichnen, was er tut ... aber das scheint wohl aus der Mode gekommen zu sein ...


    Gruß aus Wedau


    Frankie

  • Hallo Frankie,


    das Recht auf Widerruf besteht wohl nicht umsonst, oder?


    Habe heute übrigens eine Mail von "Handyversandservice" erhalten:


    Hallo Herr ***!
    die Lieferung erfolgt immer auschl. dann, wenn ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist!
    Mit freundlichen Grüßen Michael Renz
    HANDYVERSANDSERVICE

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Da seitens des TK-Anbieters eine Teilerfüllung stattgefunden hat und er mit der Dienstleistung alsbald (sicherlich auf besonderen Wunsch des TE im nicht gelesenen Vertrag) begonnen haben dürfte, gehe ich davon aus, dass ein Widerrufsrecht nicht (mehr) besteht.


    Das gilt wohl nicht mehr:


    Zitat (Berliner Kurier)


    "Widerrufsrecht gilt auch beim Handy-Vertrag
    Selbst wer bereits telefoniert hat, kommt aus seinen Verbindlichkeiten heraus


    Da ließ man sich einen neuen Mobilfunkvertrag aufschwatzen, stellt ein paar Tage später nach reiflicher Überlegung fest, dass dessen Tarif wohl doch nicht das Wahre ist – doch den Vertrag widerrufen soll nun angeblich nicht mehr gehen. Denn schließlich habe man als Kunde ja bereits nach diesem Tarif telefoniert, blockt der Mobilfunkanbieter den Widerruf ab.


    So geht das aber nicht, entschied nun das Kieler Landgericht über die Klage der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ gegen den Mobilfunkanbieter klarmobil GmbH. Die Richter: Selbst wenn der Kunde bereits nach dem neuen Vertrag telefoniert hat, gilt sein gesetzliches Widerrufsrecht noch immer. Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma, die etwas anderes sagen, sind schlicht ungültig.


    So lautete der Richterspruch: Ein Kunde, der innerhalb der gesetzlichen 14-Tage-Frist seinen Mobilfunkvertrag widerruft, muss nur die von ihm tatsächlich vertelefonierten Einheiten bezahlen – und ist ansonsten aus dem Vertrag draußen, hat keine weiteren Verpflichtungen mehr. (Az.: 5 O 208/08)."


    (Quelle: http://www.berlinonline.de/ber…ertrag_widerruf/index.php)

    ------------------------------------------
    Grüße,


    Christian

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Da seitens des TK-Anbieters eine Teilerfüllung stattgefunden hat und er mit der Dienstleistung alsbald (sicherlich auf besonderen Wunsch des TE im nicht gelesenen Vertrag) begonnen haben dürfte, gehe ich davon aus, dass ein Widerrufsrecht nicht (mehr) besteht...

    Von einer begonnenen Dienstleistung kann hier keine Rede sein, es wurde ja weder das Handy, noch die SIM-Karte benutzt. Und ein Vertragsabschluß alleine ist kein Kriterium für eine Teilerfüllung. Warum sollte also kein Widerrufsrecht mehr bestehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von GigaTom
    Von einer begonnenen Dienstleistung kann hier keine Rede sein, es wurde ja weder das Handy, noch die SIM-Karte benutzt. Und ein Vertragsabschluß alleine ist kein Kriterium für eine Teilerfüllung. Warum sollte also kein Widerrufsrecht mehr bestehen?


    Leider ist über die konkrete Problematik bisher noch nicht verbindlich/höchstrichterlich geurteilt worden ... gestritten wird aber mit lautem Tamtam.


    Grundsätzlich ist so, dass ein Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 4 BGB dann erlischt, wenn der Unternehmer noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Verbraucher hierzu ausdrücklich seine vorherige Zustimmung erklärt hat.


    Und hier geht's schon los: Es ist bereits unklar, in welcher Form eine solche Zusimmung erfolgen muss. Enthalten ist sie regelmäßig in dem, was der TE (leider ohne es zu lesen) im Postident-Verfahren unterschrieben hat. Ob dieses Verfahren zulässig ist, ist - wie alles, was nicht höchstrichterlich entschieden wurde - streitig. Das ändert aber nichts daran, dass der TE es unterschrieben hat ... was er besser nicht getan hätte.


    Zum zweiten ist streitig, mit welcher Handlung des TK-Anbieters die Dienstleistung beginnt. Und das kann in meinen Augen insbesondere eine Handlung sein, die der Anbieter im Hinblick auf die vorbenannte Zustimmung vorzieht. Also etwas, mit dem er ohne Zustimmung bis zum Ablauf der Widerrufsfrist zugewartet hätte.


    Und in diesem Zusammenhang verstehe ich schon nicht, warum der TE das Paket mit Endgerät und SIM-Karte überhaupt angenommen hat. Meinem Vater, dem mal ähnliches widerfahren war, hatte ich dringend geraten, die Annahme entsprechender Sendungen zu verweigern ... was er dann auch getan hat. Und demgemäß nie wieder was von dem Laden gehört hat ...


    Zum dritten ... und so fort.


    Was ich nun sagen will:
    Ich persönlich würde das ganze als "Lehrgeld" verbuchen und gut ist. Ein - möglicherweise gerichtliches - weiteres Verfahren, könnte bedeuten, dem "schlechten" Geld noch eine Menge gutes hinterherzuwerfen ...


    Aber hier muss jeder wirklich selbst entscheiden, was er macht ... das "Ende" halte ich für völlig offen. Allein diesem möglicherweise Jahre andauernden Ärger würde ich mich nicht aussetzen ... lieber einmal kurz ärgern und alsbald kündigen.


    Gruß aus Wedau


    Frankie



    P.S.
    Und wenn ich fies wäre ... aber nur dann ... würd' ich jetzt noch schreiben, das Anwalts' Rat auch immer der Rat eines Freiberuflers ist, der von verlorenen Prozessen trefflich leben kann ... nur ohne Prozesse wird's schwierig ... :p

  • Zitat

    Original geschrieben von MichaelG
    D. h. 2 Jahre lang jeden Monat 20 € bezahlen?
    Das wären 480 € Lehrgeld!


    Nein danke.


    Nun gut ... dann viel Erfolg!


    Abwegig ist Dein Standpunkt ja nicht ... mit einem Betrugs-Vorwurf solltest Du allerdings vorsichtig sein. Ein solcher (im übrigen völlig unnötiger) Schuss kann auch nach hinten losgehen, wenn der Telefonverkäufer sich dadurch (als unbescholtener "Gutmensch") beleidigt fühlen sollte ... ;)


    Frankie

  • Frank: Wir brauchen aber doch nicht wirklich darüber reden, das diese Angebote aus ehrenwerten Gründen, nämlich langjährigen Kunden etwas gutes zu tun, erfolge, sondern damit Leute was unterzujubeln, und dabei auf Nachlässigkeit zu setzen.


    Seis drum. Der Jurist wie Du sieht das wohl etwas nüchterner als der gemeine Mensch, der entweder "sauerei" schreit oder aus Schadenfreude "da warste aber dumm, selbst schuld". Wäre mir das passiert, würde ich mich wohl genauso über mich ärgern, wie ich mich verschaukelt fühlen würde.


    Was ich nur Unterissan finde: Woher kommen die Kundendaten ? Da könnte man Schlüsse ziehen, und das rück so etwas schon in fragwürdiges Licht.


    Klagen würde ich wg. 480 Euch auch nicht. Aber gefallen lassen muss man es sich auch nicht, nur weil man das gute erwartet hat. Widerruf, ein paar Faxe oder Briefe usw. wären mir das schon Wert, allen um Frust loszuwerden. Und ggf. auch nen Gang zur Verbraucherzentrale - und seis auch nur, um so etwas zu Sammeln, damit ggf. irgendwann ein einschlägiges Urteil erwirkt werden kann. Da gibt auch Juristen im Zweifel, und die wollen sicherlich nicht aus nen wenig aussichtreichen Prozess kapital schlagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rudi78
    Klagen würde ich wg. 480 Euch auch nicht. Aber gefallen lassen muss man es sich auch nicht, nur weil man das gute erwartet hat. Widerruf, ein paar Faxe oder Briefe usw. wären mir das schon Wert, allen um Frust loszuwerden. Und ggf. auch nen Gang zur Verbraucherzentrale - und seis auch nur, um so etwas zu Sammeln, damit ggf. irgendwann ein einschlägiges Urteil erwirkt werden kann. Da gibt auch Juristen im Zweifel, und die wollen sicherlich nicht aus nen wenig aussichtreichen Prozess kapital schlagen.


    Das ist alles richtig ... auch ich würde natürlich zunächst durch diversen Schriftwechsel und ggf. Telefonate versuchen, die Angelegenheit in meinem Sinne (bzw. im Sinne des TE) zu regeln. Das hab ich einfach mal "vorausgestzt" ... ;)


    Meine Überlegungen betreffen das Stadium, das sich dem anschließt ... und da will wohl überlegt sein, ob man sich auf ein gerichtliches Verfahren einläßt. Mangels gesicherter Rechtsprechung halte ich den Ausgang für völlig ungewiss ... und da hab ich halt mal meine Sicht dargelegt. Und wenn ich kein Lotto spiele, muss dass nicht heißen, dass andere das auch nicht sollen.


    Meine Frau hat inden letzten Wochen beispielsweise mal 700,- EUR im Lotto gewonnen ... mir kann das nicht passieren ... :p


    Gruß


    Franike

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!