Da seitens des TK-Anbieters eine Teilerfüllung stattgefunden hat und er mit der Dienstleistung alsbald (sicherlich auf besonderen Wunsch des TE im nicht gelesenen Vertrag) begonnen haben dürfte, gehe ich davon aus, dass ein Widerrufsrecht nicht (mehr) besteht.
Jetzt kann die Devise nur noch lauten: "Augen zu und durch!".
Anhaltspunkte für einen Betrug sehe ich bisher nicht. Worin auch? Wer als "mündiger Bürger" einen Vertrag abschließt, muss sich in der Regel schon daran halten. Und wer etwas teurer verkauft als ein anderer, wird dadurch doch nicht zum Gauner. Niemand muss ihm das abkaufen. Der Verbraucherschutz hat nun einmal nicht die Funktion eines überdimensionalen virtuellen Kindermädchens für Erwachsene ...
Zunächst muss doch jeder einmal dafür verantwortlich zeichnen, was er tut ... aber das scheint wohl aus der Mode gekommen zu sein ...
Gruß aus Wedau
Frankie