ZitatOriginal geschrieben von Gunn
Wenn man VOIP nutzt und dann noch ne ortsungebundene Vorwahl, dann muss ja jemand diesen Service zahlen. Und das ist eben der Anrufer. Mal weniger (FN zu FN) mal mehr (o2 oder andere NB zu FN).
Warum muss man? Für den Carrier ensteht kein Mehraufwand im Vergleich zu einer Festnetznummer. Eindeutig ein Versäumnis der BNetzA das auch in der Tarifierung so festzuschreiben. (In AT geht's ja auch).
Mit dem Verbot der ONR-Zuteilung ohne Wohnsitzbezug wurde die NTR 032 nur halbherzig als Alternative eingeführt. Man könnte das jetzt endlich mal im Zusammenhang mit dem Verbot der abgeleiteteten Zuteilung von 0180 Nummern geraderücken.
Ich denke auch, dass betroffen Kunden da die Verbraucherzentralen einschalten sollten, da es sich um reine "Abzocke" handelt.
jo