Vertrag bei Netzanbieter kündigen wegen Auswandern - Zugabe von Händler zurückgeben?

  • Hi Leute,



    es handelt sich um folgendes Szenario:


    Habe vor ca. 6 Monaten einen Handyvertrag ( 2x da Duo-Angebot) in Verbindung mit einer PS3 + Auszahlung für eine vergünstigte monatliche Grundgebühr bei getmobile erhalten. Die Verträge laufen über Debitel.


    Nun, da ich ab dem nächsten Monat ins Ausland ziehe und mich hier abmelden werde, habe ich mich mit Debitel in Verbindung gesetzt, welche mir sagten es sei möglich die beiden Verträge vorzeitig ohne Weiteres zu kündigen.


    Es stellt sich hier die Frage wie es sich mit getmobile verhält.


    Muss ich die Konsole sowie den Auszahlungsbetrag für eine vergünstigte Grundgebühr für die noch nicht abgeleistete Vertragslaufzeit rückzahlen oder nicht?


    Behält getmobile seine von Debitel ausgezahlte Provision auch wenn ein Kunde den Vertrag vorzeitig aus Gründen wie bei mir kündigt?
    Oder ist ihm diese erst nach z.B. 6 odr 12 Monaten gesichert?



    Die Konsole zurückschicken wäre gar kein Problem, da die noch in tadellosem Zustand ist. Gehe nämlich sehr gut mit meinen Sachen um. Nur würde die Rückzahlung der Barauszahlung eine Belastung darstellen. Besonders in Hinsicht meiner Auswanderung.


    Den Vertrag einem anderen in der Familie zu überschreiben geht leider nicht, da bereits jeder einen Vertrag hat.



    Hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.

  • Re: Vertrag bei Netzanbieter kündigen wegen Auswandern - Zugabe von Händler zurückgeben?


    Moin


    Zitat

    Original geschrieben von dementho
    [...vor 6 Monaten Handyvertrag abgeschlossen...]


    Nun, da ich ab dem nächsten Monat ins Ausland ziehe und mich hier abmelden werde, habe ich mich mit Debitel in Verbindung gesetzt, welche mir sagten es sei möglich die beiden Verträge vorzeitig ohne Weiteres zu kündigen.


    Wusstest Du da schon von Auswanderungsplaenen?
    Grundsaetztlich gibt es immer die Moeglichkeit aus "wichtigen Grund" zu kuendigen wie z.B Studium/Arbeitsaufnahme im Ausland.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html

    Zitat

    Es stellt sich hier die Frage wie es sich mit getmobile verhält.


    Muss ich die Konsole sowie den Auszahlungsbetrag für eine vergünstigte Grundgebühr für die noch nicht abgeleistete Vertragslaufzeit rückzahlen oder nicht?


    Es kann sein das man nur den Nachweis verlangt das Du tatsaechlich ins Ausland verzogen bist und/oder anteilig die Grundgebuehren von Dir verlangt.


    Zitat

    Behält getmobile seine von Debitel ausgezahlte Provision auch wenn ein Kunde den Vertrag vorzeitig aus Gründen wie bei mir kündigt?
    Oder ist ihm diese erst nach z.B. 6 odr 12 Monaten gesichert?


    Was Debitel mit Getmobile vereinbart hat muss Dich eigentlich nicht interessieren.
    Dein Vertragspartner ist debitel und wenn der dich gehen laesst ist doch o.K


    Zitat

    Die Konsole zurückschicken wäre gar kein Problem, da die noch in tadellosem Zustand ist. Gehe nämlich sehr gut mit meinen Sachen um. Nur würde die Rückzahlung der Barauszahlung eine Belastung darstellen. Besonders in Hinsicht meiner Auswanderung.


    Wenn es wirklich so waere das von Dir Geld verlangt wuerde dann koennte ja erstmal ein Familienmitglied die Konsole in der Bucht verkaufen.
    Die Differenz muesstest Du dann drauflegen.


    Zitat

    Den Vertrag einem anderen in der Familie zu überschreiben geht leider nicht, da bereits jeder einen Vertrag hat.Hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.


    Loese den Vertrag "aus wichtigen Grund" auf und schaue vorher nochmal in die fuer dich gueltigen AGB wie das geregelt ist.


    Gruss
    -ralf-

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  • Also Debitel meinte es sei ohne Probleme und ohne weitere Kostenaufstellungen möglich den Vertrag bei denen aus Auswanderungsgründen zum Monatsende nach Erhalt der Nachweise zu kündigen.


    Es war mir unmittelbar vor oder nach Vertragsabschluss nicht bewusst oder geplant auszuwandern. Dies stellte sich erst kurzzeitig auf.
    Da Debitel jedoch bei diesem Thema mehr als kulant ist, sehe ich da auch keine Probleme.




    Nur stellt sich die Frage zu getmobile. Von getmobile habe ich die Konsole und eine Barauszahlung erhalten.
    Die Barauszahlung diente dazu eine vergünstigte Grundgebühr auf die 24 Monate zu erlangen.


    Eigentlich habe ich ja die Konsole sowie die Auszahlung für einen Vertragsabschluss von 24 Monaten erhalten.
    Nur, da ich gerade einmal 6 Monate durch hab und es bei Kündigung 7 Monate werden, kann es sein, dass die an meiner Türe klopfen (wo die mich nicht mehr antreffen werden) und schriftlich mitteilen, dass ich zur Kasse gebeten werde.


    Und genau das möchte ich vermeiden. Da ist es dann in dem Falle vorteilhafter für mich den Vertrag bei Debitel weiterlaufen zu lassen, die PS3 zu verkaufen ( auch wenn die Preise seit 2-3 Monaten zusammengebrochen sind), den Erlös einzahle und die restlichen Monate artig zahle.


    Das ist weniger Belastung für mich als eine sofortige Rückzahlung an getmobile.




    Getmobile ist ja bekanntlich unkoorperativ. Daher meine Sorge :S

  • Zitat

    Original geschrieben von dementho
    Also Debitel meinte es sei ohne Probleme und ohne weitere Kostenaufstellungen möglich den Vertrag bei denen aus Auswanderungsgründen zum Monatsende nach Erhalt der Nachweise zu kündigen.


    Auch wenn ich meine persoenlichen Erfahrungen mit Debitel mal aussen vor lasse,ich lege grundsaetzlich Wert eine derartige Aussage in Schriftform vorliegen zu haben.


    Zitat

    Es war mir unmittelbar vor oder nach Vertragsabschluss nicht bewusst oder geplant auszuwandern. Dies stellte sich erst kurzzeitig auf.
    Da Debitel jedoch bei diesem Thema mehr als kulant ist, sehe ich da auch keine Probleme.


    Dann ist das schonmal geklaert.
    Die Frage haette naemlich nochmals von Debitel kommen koennen.


    Zitat

    Nur stellt sich die Frage zu getmobile. Von getmobile habe ich die Konsole und eine Barauszahlung erhalten.
    Die Barauszahlung diente dazu eine vergünstigte Grundgebühr auf die 24 Monate zu erlangen.


    IMHO koennte es Getmobile passieren das Debitel ein Storno der Provison durchfuehrt oder auch nicht.
    Nachdem was Du geschrieben hast sind die 6 Monate voll also auch kein Storno mehr.
    Genaueres koennten dir die TT-Haendler schreiben wie sich das mit der 6 Monats Frist verhaelt.


    Zitat

    Eigentlich habe ich ja die Konsole sowie die Auszahlung für einen Vertragsabschluss von 24 Monaten erhalten.
    Nur, da ich gerade einmal 6 Monate durch hab und es bei Kündigung 7 Monate werden, kann es sein, dass die an meiner Türe klopfen (wo die mich nicht mehr antreffen werden) und schriftlich mitteilen, dass ich zur Kasse gebeten werde.


    Und?
    Wenn du dich aus Deutschland abgemedet hast gucken die in die Roehre.


    Zitat

    Und genau das möchte ich vermeiden. Da ist es dann in dem Falle vorteilhafter für mich den Vertrag bei Debitel weiterlaufen zu lassen, die PS3 zu verkaufen ( auch wenn die Preise seit 2-3 Monaten zusammengebrochen sind), den Erlös einzahle und die restlichen Monate artig zahle.


    Zieh doch erstmal die AO aus "wichtigen Grund" durch und schau ob Debitel wirklich nichts verlangt.


    Zitat

    Das ist weniger Belastung für mich als eine sofortige Rückzahlung an getmobile.
    Getmobile ist ja bekanntlich unkoorperativ. Daher meine Sorge :S


    Nochmal zum Mitmeisseln:
    Getmobile ist nur Vermittler und Debitel dein Vertragspartner.
    Wenn Getmobile die Provision streitig gemacht wird dann muss Getmobile Debitel verklagen.
    Und die Vereinbarungen bzw. Streitigkeiten die zwischen Getmobile und Debitel entstehen koennten koennen dir egal sein.
    Es wird vermutlich nichts passieren da der Vertrag eh laenger als 6 Monate bestanden hat.
    Lediglich Debitel kann etwas von Dir verlangen oder auch nicht.
    Und von der Logik her:Getmobile koennte auch garnichts von Dir verlangen was schon von Debitel gezahlt wurde sonst muesstest Du ja Getmobile und Debitel bezahlen und das passt ja wohl nicht oder?


    Gruss
    -ralf-

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  • Also das mit der Doppelzahlung an Getmobile und Debitel ergibt sind und erklärt eigentlich alles wenn man es unter diesem Gesichtspunkt sieht.



    Ich habe in der KÜ geschrieben, dass ich auf unbefristete Zeit ins Ausland ziehe. Sollte ich noch schreiben aus wichtigem Grund oder ist die Auswanderung der "wichtige Grund"?



    Keine Lust auf Theater mit denen

  • Hi,


    hier ist ein Mobilfunkforum und kein Juraforum in dem natuerlich keine Rechtsberatung geleistet wird und ich diese auch nicjht geben duerfte.
    Als User:-AO aus wichtigen Grund
    das mit "unbefristet" ins Ausland wuerde ich mal weglassen
    Kopien der Nachweise der Auswanderung z.B Beleg der One Way Flug Buchung,Arbeits/Studiennachweis Ausland und/oder Kopie einer evtl. schon vorhandenen Unterkunft im Zielland etc.


    Gruss
    -ralf-

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