Erfahrungswerte Gelconec / Elektro Schwarz Handel

  • Zitat

    Original geschrieben von Mario1979
    theoretisch hast du recht, jedoch:



    8 IK 598/07
    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Tilo Burkhardt, geb. am 25.09.1974 in Jena, Magdelstieg 88, 07745 Jena hat der Treuhänder mit Schreiben vom 11.11.2008 die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners hinsichtlich des Geschäftsbetriebes Handel und Reparatur von Handys und Mobilfunkzubehör sowie den Vertrieb und Consult von Vermessungsgeräten aus der Insolvenzmasse gem. § 35 Abs. 2 InsO erklärt.
    Amtsgericht Gera


    Oha, das sieht übel aus für alle Gläubiger.


    Woher hast du das denn eigentlich?

  • Zitat

    Original geschrieben von hardy44
    Oha, das sieht übel aus für alle Gläubiger.


    Woher hast du das denn eigentlich?


    steht alles öffentlich im Bundesanzeiger.

  • ich hab jetzt einen gerichtlichen Mahnbescheid mit anschließender Zwangsvollstreckung beantragt. Das Einschreiben kam auch zurück und wurde nicht abgeholt.

  • Zitat

    Original geschrieben von hardy44
    Oha, das sieht übel aus für alle Gläubiger.


    Woher hast du das denn eigentlich?


    Eigentlich sollte das von Vorteil für diejenigen sein, die noch eine Forderung bezüglich eines abgeschlossenen Handyvertages haben. Denn durch die Freigabe der Selbstständigkeit fällt diese ja eben nicht mit in die Insolvenzmasse seiner Privatinsolvenz. Weiterhin befindet er sich gemäß §286 BGB ja eh schon bei den meisten in Verzug, da die 30 Tage wohl schon bei allen Fälligkeiten überschritten sind. Daher könnte man nun sofort das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Bitte korrigiert mich, sollte ich da falsch liegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von cat77
    Eigentlich sollte das von Vorteil für diejenigen sein, die noch eine Forderung bezüglich eines abgeschlossenen Handyvertages haben. Denn durch die Freigabe der Selbstständigkeit fällt diese ja eben nicht mit in die Insolvenzmasse seiner Privatinsolvenz. Weiterhin befindet er sich gemäß §286 BGB ja eh schon bei den meisten in Verzug, da die 30 Tage wohl schon bei allen Fälligkeiten überschritten sind. Daher könnte man nun sofort das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Bitte korrigiert mich, sollte ich da falsch liegen.


    Ich würde mich jedenfalls mal an den o.g. Rechtsanwalt wenden da er der Treuhänder ist und die "Selbständigkeit" frei gegeben hat (weshalb auch immer).


  • Bin ich froh das mein Geld nach 3 Wochen da war.



    bzw würde gerne wissen was da los ist. Gelconecs Support war immer Top und sehr Freundlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von Korp
    Bin ich froh das mein Geld nach 3 Wochen da war.



    bzw würde gerne wissen was da los ist. Gelconecs Support war immer Top und sehr Freundlich.



    Na da scheinst du nicht die Meinung aller Kunden und den derzeitigen Stand bzw. die letzten Monate widerzuspiegeln.

  • Zitat

    Original geschrieben von Telefon89
    Na da scheinst du nicht die Meinung aller Kunden und den derzeitigen Stand bzw. die letzten Monate widerzuspiegeln.


    ...naja zu anfang seiner "TT karriere" lief es scheinbar noch, ob es nur ne masche war um weitere leute abzuzocken bleibt dahin gestellt,,,


    ...jetzt da geb ich dir recht, braucht man nen RA um evtl ansprüche geltend zu machen, wobei ich als laie da wenig chancen sehe,,,

    heute war gestern noch morgen

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