ZitatOriginal geschrieben von Metzger80
gibt es bei der o2 Freikarte und/oder o2 o Prepaid eine Mindestsumme, die zur Aufladung überwiesen werden muss, um die Guthabengültigkeit wieder um 6 Monate zu verlängern?
Die neue o2o-Freikarte
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Danke :top:
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Ich habe eine o2 PrePaid Freikarte (Guthaben ca. 200,- Euro) und will nun zu congstar PrePaid wechseln.
Die o2 "Verzichtserklärungs für o2 Prepaid" habe ich bereits ausgedruckt.
Ist das gleichzeitig die Kündigung bei o2?Und was ist mit der Auszahlung der Guthabens?
Den Artikel auf PrePaid-Wiki habe ich nicht ganz verstanden.Wie lange wird das Ganze überhaupt in etwa dauern?
Soll ich erst nach der Kündigung bei congstar das PrePaid-Paket bestellen? -
Die Verzichtserklärung ist gleichzeitig die Kündigung, wenn die Karte nach der Portierung abgeschaltet ist, beantragst Du bei O2 formlos die Auszahlung auf Dein Konto.
Bei O2 habe ich das noch nie gemacht, bei E-Plus hat es immer so 2-3 Wochen gedauert.
Bei dieser Guthabenhöhe würde ich die SIM per Einschreiben einschicken.
Gruss
Snoopy
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Wichtiger Hinweis!
Es ist seit 10.5.2012 nicht mehr obligatorisch, die Karte zu kündigen wenn man die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen will. Man kann auch auf die bisherige Karte eine neue Nummer geschaltet bekommen und die bisherige Nr. zu einem neuen Anbieter mitnehmen.
Dies geht natürlich nicht wenn man sich auf die bisherigen töricht (zum Nachteil der Kunden) vorformulierten "Verzichtserklärungs"-Formulare einlässt!! Diese sind zumeist auf dem alten Stand!Seit diesem Datum ist das Gesetz "TKG " novelliert worden, siehe hier:
http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=135788Es müsste auch eine schriftliche Bitte um eine 'schriftliche Freigabeerklärung mit Angabe des Freigabedatums zwecks Rufnummernmitnahme' genügen.
Ausserdem muss der Anbieterwechsel seit 10.5. auf Seiten der Tk-Anbieter beschleunigt vollzogen werden.
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Interessant, aber die Kosten für die Portierung würden bestehen bleiben, oder?
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Zitat
Original geschrieben von FX1
Interessant, aber die Kosten für die Portierung würden bestehen bleiben, oder?Selbstverständlich.
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Jetzt frage ich mich nur noch, wieso o2 (bei einer Kündigung) meine Personalausweisnummer wissen möchte?
Bei der Registrierung habe ich sie schließlich auch nicht bekannt gegeben. -
Zitat
Original geschrieben von FX1
Jetzt frage ich mich nur noch, wieso o2 (bei einer Kündigung) meine Personalausweisnummer wissen möchte?
Bei der Registrierung habe ich sie schließlich auch nicht bekannt gegeben.Das sollte eigentlich nicht der Fall sein. Im Falle einer Guthabenauszahlung werden folgende Informationen von dir benötigt:
- SIM-Karte
- betreffende Handynummer
- deine Adresse
- deine (deutsche!) Bankverbindung
- Besitzerwechsel, falls die SIM-Karte auf jemand anderes registriert ist
- wenn du nicht der Kontoinhaber bist, werden beide Unterschriften benötigt (also Kontoinhaber + Inhaber der SIM-Karte)
- Formloses Schreiben mit Wunsch auf AuszahlungIch stimme SnoopyDSL an dieser Stelle auch zu, dass es bei deiner Guthabenhöhe auf jeden Fall sinnvoll ist, die Karte per Einschreiben zu schicken.
LG, Vivian
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Super, vielen Dank. Das mit der SIM-Karte hätte ich doch glatt vergessen!
Außerdem werde ich den Brief per Einschreiben versenden.
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