ZitatOriginal geschrieben von Lagoon08
Es sollte aber - bezugnehmend auf das entsprechende Urteil gegen O2 - kein größeres Problem darstellen, das verfallene Guthaben erfolgreich einzufordern (es sei denn, man ist nicht der Karteninhaber oder der Verfall wäre bereits verjährt) ...
Richtig. Laut diesem Urteil darf ein Guthaben nicht mehr verfallen.