Kündigung T-Com Vertrag mit Restlaufzeit

  • Hi.


    Ich bin vor nem halben Jahr umgezogen. In der alten Wohnung hatte ich zusammen mit meinem Mitbewohner nen T-Com Call&Surf Vertrag (Laufzeit bis 04/2010). Der Mitbewohner blieb dort wohnen. Die T-Com meinte ich könnte den Vertrag nicht auf ihn umschreiben lassen (Übertragung der Rechte und Pflichten des Vertrags), weil dieser Vertrag in der Form nicht mehr angeboten würde...


    In der neuen WG existierte schon ein Internet-Anschluss, so dass ich den Vertrag nicht mitnehmen konnte. Ich einigte mich mit dem Mitbewohner, dass der Vertrag weiterhin auf mich läuft, aber er die Gebühren zahlt.


    Leider zieht jetz der Mitbewohner dort auch aus und es gibt noch keinen Nachmieter. Deswegen möchte ich den Vertrag vorzeitig kündigen und den Anschluss abschalten lassen. Mir ist bewusst, dass ich die Gebühren bis zum Ende der Laufzeit zahlen muss, auch wenn ich die Leistungen nicht mehr in Anspruch nehme.


    Zieht die T-Com dann wie gewohnt die Gebühren monatlich ein? Ich hab nämlich schon von Fällen gelesen, wo dann behauptet wurde, man müsse den Restbetrag auf einmal zahlen.


    Kennt sich da jemand aus?


    MfG Zerus

  • 25% der Gebühr bis zum Vertragsende?


    Hallo Zerus,


    wie ist die Geschichte denn mittlerweile weitergegangen?


    Hast Du mittlerweile eine aktuelle, offizielle Info dazu von der Telekom erhalten?


    Ich meine zu erinnern, es fallen bei vorzeitiger Vertragsauflösung bei T-Home 25% der Gebühren für die restliche Vertragslaufzeit an.


    Doch ich kann mich auch täuschen, oder die Info ist nicht mehr aktuell.


    Beste Grüße,
    NeuerBenutzer

  • Re: Kündigung T-Com Vertrag mit Restlaufzeit


    Zitat

    Original geschrieben von Zerus
    T-Com Call&Surf Vertrag (Laufzeit bis 04/2010). Der Mitbewohner blieb dort wohnen. Die T-Com meinte ich könnte den Vertrag nicht auf ihn umschreiben lassen (Übertragung der Rechte und Pflichten des Vertrags), weil dieser Vertrag in der Form nicht mehr angeboten würde.


    Bedauere, hatte das oben nicht früher gelesen.
    IMHO kann sich T darauf nicht zurückziehen, weil es sich bei dem Mitbewohner (nach Deinem Auszug) um den Wohnungsnachfolger handelt.
    T muss den bestehenden Vertrag auf ihn umschreiben und / oder Dich aus diesem ohne Auflagen entlassen.

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