Ewig der Ärger, dass das Widerrufsrecht nach Einlegen der Simkarte erlöschen soll. Stellt man also erst nach der Inbetriebnahme fest, dass am Wohnort das Mobilfunknetz schlecht ist, so hat man hier das Nachsehen.
Das sah nun ein Gericht anders:
http://www.vzbv.de/start/index…4c14783f5e4fd55d650f33df3
Klarmobil hatte hier eine Klausel in den AGB, wonach das Widerrufsrecht bei Inanspruchnahme der Dienstleistung erlischt. Das Gericht sagt, dass dies nicht sachgerecht sei, vielmehr hier eine "teilweise Rückabwicklung" möglich sei.
Zwar nur ein LG und bald wird das Ganze ohnehin gesetzlich geregelt (http://rsw.beck.de/rsw/upload/…ktuell/BT-Drs.1611643.pdf)
Das Widerrufsrecht erlischt erst dann, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde (also bei einem 24-Monatsvertrag spätestens nach 24 Monaten).
(Mehr dazu in BO: http://beck-online.beck.de/?vp…t%2FNJW.2009.1175.1.htm#A )
Gruß
Flatty