Hallo,
ich bin mir etwas unsicher, ob ich in meinem Fall kündigen muss oder nicht.
Aus meinem Arbeitsvertrag:
- (1)Das Arbeitsverhältnis wird auf feste Zeit abgeschlossen bis zum 31.07.2009
- (2)Das Arbeitsverhältnis kann vor Aufnahme der Tätigkeit nicht gekündigt werden
- (3) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Sofern das Gesetz für Kündigungen der Gesellschaft längerere Kündigungsfristen vorschreibt, sind diese auch für seitens des Mitarbeiters erklärten Kündigung verbindlich.
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Es handelt sich um einen befr. Arbeitsvertrag.
(3) bezieht sich nur auf eine Kündigung vor dem 31.7.09 oder?
und es müsste dann das für mich folgendes richtig sein:
Kennzeichnend für einen befristeten Arbeitsvertrag ist, dass er mit Ablauf der Frist oder Erreichen des Zwecks automatisch endet.
Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Vielmehr ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten während der Vertragsdauer grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn die Parteien vereinbaren die Möglichkeit einer Kündigung im Arbeitsvertrag.
Hintergrund zu meiner Entscheidung:
- ich sehe keine Perspektive in diesem Beruf, nach 10 Jahren in dem Beruf erhält man 2 Euro mehr Brutto pro Stunde. (als Geselle im Vergleich zum Anfangsgehalt)
- als Meister sind es dann 6-8 Euro Brutto mehr.
40 Stunden pro Woche + 5 Stunden die eigentlich zur Pause gedacht sind.
Gruß