ZitatOriginal geschrieben von Blacky12
Das ist falsch. Wenn die Polizei eine Anzeige von sich aus schreibt (Offizialdelikt), nennt man das Anzeige von Amtswegen. Wenn ein Bürger oder eine Firma eine Anzeige erstattet, wird die Anzeige persönlich oder schriftlich erstattet, je nach Art der Anzeigenerstattung. Wird die Anzeige von Amtswegen aufgenommen, steht als Anzeigenerstatter der Name des jeweiligen Polizeibeamten in der Anzeige. Wird die Anzeige schriftlich oder persönlich erstattet, steht als Anzeigenerstatter der Name der Person drin, der die Anzeige erstattet.
Und wie erklärt es sich dann das man auch wenn mal selbst eine Anzeige erstattet hat nur als Zeuge "vernommen" wird und nicht als Geschädigter?