Hallo,
früher war der Telefonbucheintrag ins Amtliche Telefonbuch Pflicht, von der es nur wenige Ausnahmen gab.
Inzwischen ist - auch aus Datenschutzgründen sowie wegen der ungebetenen Callcenter-Anrufe - die Regel, dass zumindest bei Prepaidkarten kein Eintrag erfolgt.
Man kann diesen aber auf Wunsch bekommen und dabei angeben ob man in Print-Telefonbüchern, in elektronischen Verzeichnissen oder in der Auskunft verzeichnet sein will.
Ich habe mir mal ein paar dieser Formulare, namentlich Blau und simyo, angesehen und den Eindruck gewonnen, man muss da genau alles so hineinschreiben wie es im Kundendatensatz auch drin ist.
-Name, Vorname
-Strasse
-Hausnummer
(Ort ist durch die Einsortierung unter dem betreffenden Ort im Telefonbuch realisiert)
Gehts auch ohne die hervorgehobenen Angaben?
Dass Otto Normalverbraucher sich nicht als Anneliese Müller oder Gerda Musterfrau eintragen lassen darf ist noch nachvollziehbar.
Aber: In den früheren Telefonbüchern war es zulässig, den Namen zu verkürzen. Z.b. als alleinstehende ältere Dame war es denkbar, den Vornamen abzukürzen und die Strasse der Adresse wegzulassen; Leute die eine goldene Mitte zwischen Publicity und Privatheit halten wollten, liessen sich zuweilen nur mit Nachnamen eintragen. Zuweilen standen dann zwei oder drei verschiedene Rufnummern unter dem Suchwort "Meier" (ohne alles!) untereinander. Im Grunde waren diese Einträge mehr eine Gedächtnisstütze für Leute die diese Nummern ursprünglich mündlich mitgeteilt bekommen hatten.
Die jetzigen Telefonbuchformulare erwecken den Eindruck des "ganz oder gar nicht".
Frage: Ist das wirklich so? oder hat jemand Erfahrungen dass man sich z.b. nur mit Nachnamen eintragen lässt? und zwar bei einem Prepaid-Anbieter, gibt es da Unterschiede?