Kreditkarte:130 Euro abgehoben aber nur 50 Euro belastet auf der Rechnung

  • Gabs da net irgendwie rechtlich so etwas wie:


    Strafbar -> Wenn du bewusst Nutzen drauß ziehst.


    Nicht Strafbar -> Wenn du das Geld "nichtswissend" kassierst. (z.B. zufällige überweisung aufs Konto und du prüfst das nur alle 3 Monate oder so)


    kann aber auch sein das war nur bei Verträgen so, ich weiß es net so genau. :D

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  • Warte erst mal ab,nicht Monate, sondern ein paar Tage, um mal zu überprüfen, was deine KK-Umsätze sagen. Normalerweise wird nicht ausgezahltes Geld in einem sicheren getrennten Fach aufbewahrt und erst morgens durch die Bank überprüft.


    Der Automat merkt sich auf jeden Fall, dass da 80 Eur in einer Schublade sein sollten, aber nicht da sind.


    So wäre der normale Prozess, aber man weiß ja nie, was das für ein komischer Automat war.


    Auf jeden Fall: 2-3 Tage abwarten und dann der Bank melden. Ich persönlich würde das Geld aber nur dann der Bank übergeben, wenn die Bank herausgefunden hat, wem das Geld gehört. Oder die Bank bescheinigt es dir schriftlich, dass du die 80 Eur denen übergeben hast. (Nicht das du dann später Probleme kriegst).

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  • Wer Moral und Anstand hat bringt das Geld zur Bank, bzw. meldet sich da.
    Da gibt es überhaupt keine Frage.

  • Zitat

    Original geschrieben von mic30
    Wer Moral und Anstand hat bringt das Geld zur Bank, bzw. meldet sich da.
    Da gibt es überhaupt keine Frage.


    Erstens das. Zweitens gibt es da wohl eben durchaus auch einen strafrechtlichen Aspekt...


    § 246 StGB


    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
    (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
    (3) Der Versuch ist strafbar.


    Ich wiederhole daher nochmals meinen bereits weiter oben geäußerten Tipp: Schleunigst zur Bank gehen und die Sache klären !

    ------------------------------------------
    Grüße,


    Christian

  • Re: Kreditkarte:130 Euro abgehoben aber nur 50 Euro belastet auf der Rechnung



    Bitte, was gibt es da nicht zu verstehen? Du hast das Geld der Kundin vor Dir genommen, ist ja eindeutig! Das ist nicht Dein geld und es ist mir ein Rätsel warum Du es nicht umgehend zurückgegeben hast? Das ist doch selbstverständlich, daß man zu Unrecht erlangtes Geld nicht behält! Kann nur den Kopf über Dich schütteln. :flop:


    EDIT: und der Titel ist auch falsch, denn Du hast nicht 130,- abgehoben, sondern nur 50,- aber falsch ausgezahlt bekommen. Es ist nämlich ein Unterschied, ob Du 50,- eingetippt hast oder 130,-. Im zweiten Fall konntest Du das mit der Belastung nicht wissen, im ersten Fall war jedoch klar, daß das Geld nicht Dir gehört und Du hast es trotzdem behalten, anstatt in die Bank zu gehen und den Irrtum aufzuklären.

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  • Re: Kreditkarte:130 Euro abgehoben aber nur 50 Euro belastet auf der Rechnung


    Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Wenn ich mir das vorstelle - was wäre denn, wenn mir das passiert und der Nachfolgende Kunde plötzlich 1000 Euro aus dem Automaten bekommt die aber mir belastet werden ? :eek:


    tja, stell Dir das mal vor, wenn der nachfolgende Kunde das Geld für sich behält, wie Du das finden würdest...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Re: Re: Kreditkarte:130 Euro abgehoben aber nur 50 Euro belastet auf der Rechnung


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    tja, stell Dir das mal vor, wenn der nachfolgende Kunde das Geld für sich behält, wie Du das finden würdest...


    Sorry, das ist Käse. Wenn der Automat das Geld so wie beschrieben ausspuckt, hat er immer noch das Geld der Bank bekommen und nicht das der anderen Kundin. Anders wäre es, wenn die Kundin das Geld neben dem Automaten vergessen hätte.
    Deswegen sehe ich da erstmal gar keine Verbindung zwischen den beiden Kunden, sondern zwei Fälle zwischen Bank und Kunde.

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    – Edward V Berard

  • Wie gesagt: zurückgeben ist wichtig, jedoch auch schriftliche Bestätigung von der Bank einholen lassen, zum einen über den Tathergang (Geldautomat hat mehr Geld "rausgespuckt") und zum anderen die Geldrückgabe an die Bank.

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  • Re: Re: Re: Kreditkarte:130 Euro abgehoben aber nur 50 Euro belastet auf der Rechnung


    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Sorry, das ist Käse. Wenn der Automat das Geld so wie beschrieben ausspuckt, hat er immer noch das Geld der Bank bekommen und nicht das der anderen Kundin. Anders wäre es, wenn die Kundin das Geld neben dem Automaten vergessen hätte.


    Die andere Kundin wird ihr Geld von der Bank schon wiederbekommen, klar. Dennoch kriege ich nicht in den Kopf, dass man nicht einfach umgehend die Bank aufsucht und den Fall meldet. Wenn es einen selbst unberechtigt trifft, würde man es doch auch tun oder etwa nicht? Schon seltsam. Wenn einem was zu viel berechnet wird, dann maulen immer alle, geht es aus welchen Gründen auch immer zu eigenen Gunsten, dann fragt man, was man tun soll? Das gleiche, was man andersrum auch erwarten würde...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Und da stimme ich Dir natürlich zu. :)

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