Strassenverkehrsfragen

  • Zitat

    Original geschrieben von ms10000
    Ich sehe es doch richtig das ich auf den Kosten sitzenbleibe? Auto ist zwar Vollkaskoversichert, aber zumindest die Selbstbeteiligung und die etwaige Höherstufung in der SF-Klasse bleiben an mir hängen.


    Ja, das siehst du leider richtig. Eventuell hat aber vielleicht doch ein Nachbar etwas beobachtet. Frag´ doch ein wenig rum.

  • Mal eine Frage von mir:
    Welche Breite gilt bei Beschränkung der Fahrzeugbreite?
    Hintergrund: mein neues Auto ist über die Karrosserie gemessen (laut Hersteller) 1794 mm breit. Über die Außenspiegel gemessen kommt es auf 2062 mm. Oft ist ja zB in Autobahnbaustellen eine Beschränkung auf der linken Spur für Fahrzeuge mit maximal 2 Meter Fahrzeugbreite ausgeschildert. Darf ich da fahren oder muss ich dann auf der Rechten Spur bleiben?

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    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Die Drohung mit dem Anwalt sollte hier reichen. Die Versicherung weiß ganz genau, dass sie den Anspruch hier zu Unrecht gekürzt hat.


    Ich habe in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass auch die "Drohung" mit dem Anwalt die Versicherungsgesellschaften meistens "kalt" lässt. Die lassen es drauf ankommen, und zahlen dann eben noch die RA-Gebühren. Ein guter Freund, unabhängiger Schadengutachter von Beruf, hat das bestätigt.


    Ich übergebe die Angelegenheit dann schon beim ersten "Mucks in die falsche Richtung" der Versicherung dem Rechtsanwalt, da mir das zu doof ist bei der Versicherung als "Bittsteller" o.ä. aufzutreten. Mit den heutigen Möglichkeiten muss man ja noch nicht einmal einen Termin beim RA machen...


    Der RA regelt das ganze dann mit der erforderlichen Nüchternheit, kümmert sich auch drum wenn die Versicherung die Stundensätze der veranschlagten Werkstattkosten kürzen will, usw. usw. Irgendwann kommt dann das Schreiben oder der Anruf "Geld ist da".


    Gruß Jörg

  • Hallo,


    ich habe da mal ne Frage. Ich habe mich gestern abend mit einem Kumpel gestritten.


    Folgendes:


    Angenommen ich fahre auf einer dreispurigen Autobahn. Sagen wir mal nachts, wenn nichts los ist. Ich möchte von der Autobahn runterfahren und nehme die Ausfahrtsspur, die sagen wir mal 1 km lang ist.
    Auf der Autobahn sind wegen mir 120kmh erlaubt.
    Jetzt fährt auf der rechten Spur ein PKW mit sagen wir 80 oder 100. Dann darf ich Ihn doch mit max. 120kmh rechts überholen, oder?
    Mein Kumpel behauptet das zählt zum Verbot des rechts Überholens. Liege ich oder er falsch?


  • Wenn ich mich nicht irre gilt dort das Verbot des Rechtsüberholens nicht. Es ist eine abgegrenzte Fahrspur (dickere Markierung) Auf dem Beschleunigungsstreifen darf man auch rechts schneller fahren wie die Fahrzeuge auf der Autobahn.

  • Re: Strassenverkehrsfragen


    Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    ...Parkplatzbereich, bei dem die Durchfahrten rechts und links voller schräggestellter Parkbuchten sind, so dass sich die "sinnvolle" Fahrtrichtung von selbst ergibt....


    Nun ja, da ich zu denjenigen gehöre, die in parkbuchten gerne rückwärts einparken, wäre die für mich sinnvolle fahrtrichtung entgegengesetzt zu Deiner ... ;) ... falls ich bequem rückwärts einparken möchte ...


    Aber vielleicht bist Du ja eine frau und kommst von daher, sozusagen genetisch/chromosomal bedingt, gar nicht auf die idee des rückwärts-einparkens ... ;)

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

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