Strassenverkehrsfragen

  • Die Blauen, denn die Roten stehen vor einer Haltelinie. Die Ampel hat IMHO für die Vorfahrtregelung keine Relevanz wenn beide grün sehen.


    Ich denke, dass man sich das so gedacht hat, dass die Ampel der Roten nur die Situation mit dem Verkehr "von unten", also der Straße zwischen den hellblauen Pfeilen, regelt.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Die Blauen, denn die Roten stehen vor einer Haltelinie. Die Ampel hat IMHO keine Relevanz wenn beide grün sehen.


    obwohl die Haltelinie (wo das rechte rote Auto steht )ja schon überfahren wurde, wenn sie sich treffen würden :confused:

  • Aber die Roten dürfen nicht über die gestrichelte Linie in die Fahrspur der Blauen einbiegen - wenn ein Blauer dort entlang kommt.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Was ist eigentlich, wenn es eine Ampel für Abbieger gibt und nach der Ampel die Spur für die Geradeausfahrer nicht durchgezogen ist, kann ich auf der geradeaus Spur an der roten Ampel vorbeifahren und dann abbiegen? Da die Linie nicht durchgezogen ist, müsste es ja eigentlich erlaubt sein, aber wäre das nicht indirekt ein Rotlichtverstoß die rote Ampel einfach zu "umfahren"?

  • Nein, denn die Einfahrt in den durch die Ampel geschützten Bereich ist -auch auf "Umwegen"- nicht erlaubt, da gibt es einige Urteile dazu.


    Wird z.B. in München, Arnulfstr. Ecke Landshuter Allee, gern gemacht und entsprechend gern geahndet.


    Such mal nach "Ampel" und "geschützter Bereich".

  • japp, zb. ist hier an der Kreuzug ein Netto-Markt, über den man die Rote ampel (als rechtsabbieger) umfahren könnte, da steht auch gern die Polizei und winkt raus wenn man einfach nur über den parklplatz fährt

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    japp, zb. ist hier an der Kreuzug ein Netto-Markt, über den man die Rote ampel (als rechtsabbieger) umfahren könnte, da steht auch gern die Polizei und winkt raus wenn man einfach nur über den parklplatz fährt

    Das würde aber -meines Erachtens- einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, denn hier wird die Krezung und somit der geschützte Bereich gar nicht berührt, vorausgesetzt die Ausfahrt liegt deutlich außerhalb der Kreuzung.

  • In Frankfurt gibt es auch so eine Stelle, bei der man ewig an einer Ampel halten muss - alternativ kann man sie auch einfach über eine Tankstelle umfahren. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das ein Rotlichtverstoß sein soll. Genau wie mit der nicht durchgezogenen Linie. Das hieße ja, dass ein Spurwechsel bei einer nicht durchgezogenen Linie trotzdem nicht zulässig wäre... :confused:

  • Also wenn man auf die Tankstelle fährt und merkt, dass die Eimer mit dem Wischwasser leer sind, ist es kein Rotlichverstoß. ;)


    Und was ist mit einem Spurwechseln nach der Ampel? Ist der verboten, obwohl die Linie nicht durchgezogen ist?

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