stimmt, aber habe ich das überlesen das es ein bordstein ist?
EDIT.Ja hab ich sorry...
Abgesehen davon hast du auf jedenfall die A-Karte wenn du jemanden umfährst der schwächer ist.
Also vorsichtiog herantasten
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stimmt, aber habe ich das überlesen das es ein bordstein ist?
EDIT.Ja hab ich sorry...
Abgesehen davon hast du auf jedenfall die A-Karte wenn du jemanden umfährst der schwächer ist.
Also vorsichtiog herantasten
ja das verstehe ich...um es noch etwas zu präzisieren. ich selber fahre sehr selten da vorbei, aber mein schreibtisch ist am fenster, genau vor dieser stelle. es ist natürlich jetzt nur geschätzt, aber ich sehe täglich dutzende radfahrer und autofahrer.
ich weiss nicht, ob es bei einem unfall von bedeuteung wäre, aber der radfahrer würde in das auto fahren, nicht umgekehrt. beim herantasten, auch wenn es nur meterweise ist und ein fahrrad mit 15 km/h (der sieht das auto ja auch nicht früher als umgekehrt) kommt, würde der voll reinrauschen, ich glaube, dass das eine sehr sehr pikante situation wäre...unwahrscheinlich, aber ich denke mir bei jedem auto, das nicht gerade langsam hier fährt (davon gibt es einige) "wenn jetzt ein fahrrad kommt, dann knallt's"
zum glück ist noch nichts passiert, aber ehrlich gesagt, glaube ich dass es irgendwann leider passieren wird, so wie autos und fahhradfahrer regelrecht rasen. denn so wie ich das mitbekommen habe, sollte auch radfahrer in einer spielstraße mit (annähernd) schrittgeschwindigkeit fahren....
danke euch soweit. ich bin zum glück immer vorsichtig, auch wei ich mit beiden verkehrsmitteln unterwegs bin und deswegen diese tücken kenne...
da gibts hier bei einer ähnlichen stelle eine einfache lösung... ein gitter welcher nur durchschoben werden kann auf grund seiner bauart...also muss man absteigen und kann erst nach sicht auf die straße wieder aufsteigen.
sieht aus wie ein seitlich liegendes "W" und das kann eben nicht durchfahren.
eventuell mal als vorschlag unterbreiten? aber solange niemand stirbt oder verletzt wird, wird da mal wieder keiner die 3000euro ausgeben wollen.
Die Radfahrer die von rechts auf dem Radweg fahren dürfen theoretisch solange sie sich auf dem Radweg befinden so schnell fahren wie sie wollen (selbstverständlich dürfen Fußgänger nicht gefährdet, behindert usw. werden).
Korrekterweise müßte an der Einmündung des kombinierten Rad-/Fußweges ein Schild stehen, welches den verkehrsberuhigten Bereich als solchen kennzeichnet und ab dann gilt für die Radfahrer Schrittgeschwindigkeit (4-6km/H).
Wobei Roadrunner0778 die Gefährdungshaftung gem §7/I StVG des Kraftfahrzeugführer beim Unfall unißverständlich dargelegt hat.
fran
Endet der Radweg an der Einmündung, also durch Zeichen 237 (Radfahrer), Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) oder durch Zeichen 241 (getrennter Fußund Radweg) und das Zusatzzeichen 1012-31 (Ende)? Dann müsste der Radfahrer warten, es gilt hier nicht rechts vor links.
Allerdings weiß ich nicht, ob es in verkehrsberuhigten Bereichen Sonderregelungen gibt.
ZitatOriginal geschrieben von Gordovan
Endet der Radweg an der Einmündung, also durch Zeichen 237 (Radfahrer), Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) oder durch Zeichen 241 (getrennter Fußund Radweg) und das Zusatzzeichen 1012-31 (Ende)? Dann müsste der Radfahrer warten, es gilt hier nicht rechts vor links.
Es ergibt sich -wie oben schon geschrieben- allein dadurch, daß ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist, die Situation des "Ein- bzw. Anfahrens"- mithin hat ein Radfahrer dort allen Verkehrsteilnehmern (auch Fußgängern die den Radweg bei der Einmündung kreuzen!) Vorrang zu gewähren, also ggf. anzuhalten.
Da die rechtliche Seite ja schon ausgiebig beleuchtet wurde, noch was zu foldgendem:
ZitatOriginal geschrieben von b.scheuert
...ob es bei einem unfall von bedeuteung wäre, aber der radfahrer würde in das auto fahren, nicht umgekehrt.
Lass dir sagen: Du bist IMMER (mindestens mit-)schuld!
Du kannst dich noch so korrekt verhalten haben, selbst wenn der Radfahrer alles falsch gemacht hat was geht, bist du immer mit dran!
Ner Bekannten ist das so ähnlich passiert:
Sie hat sich vorsichtig in eine Kreuzung reingetastet (sie mußte die Vorfahrt (der Straße) beachten) und dabei einen Radweg (auf dem Gehweg) queren. Der Radweg war Richtungsmarkiert, somit "sollten" Radfahrer (von ihr aus gesehen) nur von links kommen... Tja, Pustekuchen!
Mit Karacho kam einer Abends, ohne Licht zu schnell von Rechts (fuhr also mit seinem Fahrrad den Radweg in die falsche Richtung) und fuhr in sie hinein! Er flog über die Haube, hat sich aber, Gott sei Dank, nicht wirklich verletzt.
Das Ende vom Lied war, daß die Bekannte neben ner Anzeige der Polizei noch etwa 1000€ Schmerzensgeld zu zahlen hatte, ihr Anwalt hat ihr von einem Verfahren abgeraten.
Als "stärkerer" Verkehrsteilnehmer hast du immer eine besonders große Vorsorgepflicht gegenüber "schwächeren" Verkehrsteilnehmern, auch wenn diese ohne Licht auf der falschen Seite in deine Karre kesseln...
Ich wollte den Thread, aus dem folgendes Zitat stammt, nicht unnötig zumüllen, daher nehm ich den bestehenden.
ZitatUnd es gilt innerorts immer noch freie Wahl der Fahrspur.
Was soll denn das heißen?
Ich kann doch nicht innerhalb einer Ortschaft (mit der ich die "Stadt/das Dorf" verbinde, bzw. deren Ein- und Ausfahrtswege) auf der Seite fahren, die mir gerade passt :confused: Wir sind ja nicht in England... ausserdem verbietet das doch schon der Mittelstreifen/die gestrichelte Linie. Wie ist das gemeint?
Und gleich eine zweite Frage hinterher:
Ich habe in der Fahrschule gelernt (Anno 1994), das auch bei einem Fahrradträger ("Paulchen" :D) ein richtiges und kein Handgeschriebenes Kennzeichen (wie ich es hier jetzt schön öfter gesehen hab) montiert sein muß. Oder gilt das nicht mehr?
Moin!
1. Fahrspur: Damit sind natürlich 2 Fahrspuren für EINE Richtung gemeint
2. Nummernschild: §10 (2) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Selber malen ist natürlich nicht drin.
Zum Nummernschild:
Ich habe das so gelernt, daß wenn das normale Kennzeichen durch Fahrradträger oder ähnliches verdeckt ist, der Halter/Fahrer dafür sorgen muss, daß das Kennzeichen lesbar ist. Notfalls durch anbringen eines Zweitschildes. Wie dieses Zweitschild aussieht, ob echtes Kennzeichen oder Handbeschriebener Pappdeckel ist egal. Hauptsache man kann lesen, welche Aufschrift auf dem Kennzeichen ist.
Aber das ist schon einige Zeit her, vielleicht hat sich das zwischenzeitlich geändert...
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