Strassenverkehrsfragen


  • Danke für die Erklärung. Wenn man die Markierung als baulich Trennung auffassen darf, ist die Sache wirklich klar.


    Aber lass´ auf der Sonnenstraße in diesem Bereich mal auf der ersten Spur von rechts einen öfftl. Bus mit Warnblinkanlage stehen, und du fährst auf der Spur ganz links mit 50 km/h an diesem vorbei und die Grünen beobachten das.


    Wetten, dass dann keine bauliche Trennung vorliegt und der Lappen für 1 Monat weg ist? :D



    Warum hat man die Situation nicht durch eine Pfeildarstellung der zweiten LZA (reine Rechtsabbigerpfeilsignalisierung) entschärft? Vermutlich weil man dem Fußgänger-/Radfahrerstrom, den die Rechtsabbieger an der zweiten LZA queren müssen, nicht durch eine eigenständige Grünphase schützen wollte?




    Zum Verzögerungsstreifen:


    Ich kenne hier eine BAB (eigentlich keine richtige BAB, denn nur als Bundestraße gewidmet, aber baulich eine BAB), die beginnt an einer Ringstraße mit drei Fahrstreifen ohne Pannenstreifen. Die Fahrbahn ganz rechts ist von Anfang durch dicke, kurze Linien von den beiden linken Fahrbahnen getrennt.


    Nach etwa 1km kommt dann die erste Abfahrt.



    Der rechte Fahrstreifen ist wegen seiner Länge also kein klassichser Verzögerungsstreifen, sondern eher wie ein "Überleitungsstreifen" an einem AD oder AK ausgestaltet.


    Frage: Darf ich auf dem rechten Streifen auch bei normalem Verkehrsfluss schneller fahren, als links gefahren wird? Ich will natürlich auch die Ausfahrt, die nur über den Streifen ganz rechts zu erreichen ist, abfahren, und nicht am Ende links rüberziehen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • PhilipK-Obh:


    Bei so einer beschilderten "Mehrzweckspur" ist die Linie dann aber auch keinen Fahrahnbegrenzung aka Mauer sondern erfüllt den Zweck einer Fahrstreifenbegrenzung (gestrichelte dünne Linie) und somit wär es ja auch mehr als unlogisch sie nicht zu überfahren wenn es einem die Beschilderung vorgibt. Soviel Mitdenken traut der Gesetzgeber dem Fahrzeugführer wohl zu :)


    Auf Verzögerungsstreifen gilt grundsätzlich kein Tempolimit (außer angepasste Geschwindigkeit) wenn nicht auf der Autobahn als solches auch schon ein Tempolimit vorherrscht. Bei einer gefährlichen Ausfahrt wird dann gerne ein 60er oder 80er Schild aufgestellt. Nach Deiner Logik könnte ich also immer mit Vmax eine Ausfahrt nehmen egal wie schnell der Verkehr auf der Autobahn ist. Die die Geschwindigkeit begrenzenden Schilder geben immer die maximal zulässige Geschwindigkeit an und nicht die zu fahrende Geschwindigkeit. Wenn der Verkehr ins Stocken gerät ist es erlaubt rechts mit geringfügig höherer Geschwindigkeit vorbeizufahren - das gilt auch für den Verzögerungsstreifen. Als Faustregel nimmt man "Bei Geschwindigkeiten <60km/h darf ich mit max. 20 km/h mehrrechts vorbeifahren" - dabei muss man natürlich auch jegliche Gefährdung ausschließen und nicht rechts überholen (also ausscheren -> vorbeifahren -> wieder einscheren. Wenn jetzt das Schild auf dem Verzögerungsstreifen 120 sagt, der Verkehr auf der Autobahn 40 fährt darfst Du nicht mit 120 sondern nur mit 60 den Verzögerungsstreifen nutzen.


    Doch auf dem kombinierten Streifen wird mit zweierlei Maß gemessen, denn der Eine benutzt ihn als Beschleunigungsstreifen mit den dafür geltenden Regeln und der Andere als Verzögerungsstreifen mit wieder anderen Regeln.


    Przemek: Das ist auch mein Standpunkt und wird auch meines Wissens nach überall so beigebracht und jeder Polizist hat lieber einen Fahrzeugführer der den Standstreifen bei Bedarf mitnutzt als einen der auf dem Beschleunigungsstreifen verbotenerweise stehenbleibt oder sich in die Autobahn zwängt.


    Edit:


    Dauerposter:


    Das mit dem Bus ist eine gute Frage also das mit der "baulichen Trennung" war für eine Verdeutlichung der Zugehörigkeit der Ampeln. Theoretisch müsstest Du an dem Bus mit Warnblinkanlage, egal wo Du fährst, mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, da das ja sogar für den Gegenverkehr Pflicht ist, außer es ist eine "echte bauliche Trennung" wie ein Grünstreifen, Mittelleitplanke vorhanden.


    Also die Sache mit Deiner BaB kann ich mir gerade gedanklich nicht so vorstellen, aber wenn das Ganze quasi der Verzögerungsstreifen zu einer Ausfahrt und nicht zu einer Überleitung auf eine andere Autobahn ist darfst Du dort nicht mit höherer Geschwindigkeit fahren als der Verkehr links.

    Aus Freude Am Fahren ... :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von zivilord
    Bei so einer beschilderten "Mehrzweckspur" ist die Linie dann aber auch keinen Fahrahnbegrenzung aka Mauer sondern erfüllt den Zweck einer Fahrstreifenbegrenzung (gestrichelte dünne Linie) und somit wär es ja auch mehr als unlogisch sie nicht zu überfahren wenn es einem die Beschilderung vorgibt. Soviel Mitdenken traut der Gesetzgeber dem Fahrzeugführer wohl zu :)

    Sollte Phillip tatsächlich die Soltau-Strecke meinen: es ist eine 2-spurige Autobahn, die eine dritte, mit einem durchgehenden Streifen markierte Standspur hat - und hin und wieder wird die dritte Spur dann mal freigegeben, wenn viel los ist.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • zivilord:


    Da du auch Münchner bist, es ist die A995 ab Beginn in München Giesing bis AS Unterhaching-Nord.


    Erwähenswert ist vlt. noch, dass dieser "Ausfädelungsstreifen" nicht direkt nur zur Ausfahrt führt, sondern durch Leitplanke getrennt weiterhin parallel zur eigentlichen BAB und dann wieder mit dem Einfädelungsstreifen der genannten AS verschmilzt und wieder auf die BAB führt. Man fährt also quasi auf dem ganz rechten Streifen bis zur AS, und muss von diesem Streifen nochmals rechts weg, um die Ausfahrt zu nehmen, könnte aber auch geradeaus auf diesem Streifen bleiben, um wieder auf die BAB zu gelangen.


    Google Maps hilft hier nicht, da veraltetes Bildmaterial. Laut diesem ist der von mir genannten Fahrstreifen noch Standstreifen gewesen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Dauerposter:


    Ich schaue mir das heute abend oder morgen mal an, da ich dort schon länger nicht mehr gefahren bin und es momentan nicht bildlich im Kopf habe, und dann kann ich Dir hoffentlich genaueres zu sagen :)


    Quindan:


    Wir hier in München haben diese (super) Neuerung auch und es ist so:


    Beschilderung sagt Standstreifen nicht als Fahrstreifen benutzen -> die Linie ist eine Fahrbahnbegrenzung und ist nicht zu Überfahren (außer im Pannenfall ect) -> "Mauer"


    Beschilderung sagt Standstreifen als Fahrstreifen benutzen -> die Linie ist nicht mehr als Linie (Fahrbahnbegrenzung) sondern als eine normale gestrichelte dünne Fahrstreifenbegrenzung (gedanklich) zu betrachten und befolgen -> keine "Mauer"

    Aus Freude Am Fahren ... :-)

  • So einen Bedarfsstreifen hat man vor etwa 10 Jahren auch auf der A4 bei Köln eingerichtet. Zitat Bezirksregierung: "Dabei muss sichergestellt sein, dass sich zum Zeitpunkt der Freigabe kein havariertes Fahrzeug oder sonstige Gegenstände auf dem Standstreifen befinden." Wie wahr. :) Ansonsten ist der Standstreifen, wenn er denn freigegeben ist, ein ganz normaler Fahrstreifen, und ja, die breite durchgezogene Linie darf dann wie eine "normale" gestrichelte überfahren werden ...


    Tschüs,
    Christian

  • zivilord: ja, genauso ist es bei uns hier auch (hab ich vergessen dazuzuschreiben).

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Dauerposter: Habe mir das eben kurz angeguckt und es ist einfach eine normale Ausfahrt mit verlängertem Verzögerungsstreifen also gelten dort die normalen oben schon beschriebenen Regeln. Wenn du auf dem Streifen bist und von der Autobahn runter darfst du nicht geradeaus weiter und wieder auf die Autobahn rauf weil dir das Straßenstück mittels Verkehrszeichen nicht zum Befahren frei steht. Liebe Grüße Alex

    Aus Freude Am Fahren ... :-)

  • Stimmt, da war noch ein Verbot für Kraftfahrzeuge ausgenommen Betriebsfahrzeuge oder so ähnlich ;)

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  • So, nun habe ich auch mal eine Frage. Folgender Sachverhalt:


    Zweispurige Autobahn, bei der im Bedarfsfall der Seitenstreifen mit als Fahrspur genutzt werden darf. Das elektronische Verkehrsleitsystem, welches sich über den jeweiligen Fahrstreifen befindet, zeigt für die zwei "normalen" Spuren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von max 80km/h an. Über den Bedarfsstreifen ist keine Begrenzung eingeblendet. Kurz vor diesem elektr. Verkehrsleitsystem befindet sich das Schild, dass der Seitenstreifen mit zu benutzen ist. (1. Schild von oben)


    Meine Frage: Darf ich den Seitenstreifen benutzen, weil es das Verkehrsschild anzeigt? Oder darf ich ihn nicht benutzen, weil das Verkehrsleitsystem lediglich die beiden linken Spuren mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung einschränkt?


    Danke und Gruß
    Johannes

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