Strassenverkehrsfragen

  • Zitat

    Original geschrieben von macsmartpure
    Sonderfahrzeuge bekommen auch Verwarnungen zugestellt, wenn Sie zu schnell gefahren sind (Ohne Sonder- Wegerechte).


    Selbst mit Sonder- oder Wegerecht dürfen die laut Gesetz nicht schneller fahren als vorgeschrieben. In meiner Zivi-Zeit hatte ich mal einen Vorgesetzten auf der Wache, der sich wirklich immer penetrant an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit gehalten hat. Selbst mit Herzinfarkt- oder Unfallpatienten ist der in der 30er Zone nicht schneller als 30 gefahren. Das war echt nervig.

  • Ich bin bisher so informiert dass sie wohl schneller fahren dürfen, allerdings immer ohne die anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Dass man bei der Einfahrt in eine Kreuzung auf Schrittgeschwindigkeit abbremst wenn man selbst nicht "grün" hat, ist ja eigentlich selbstverständlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von Handy-Kepp
    Darf ich auf der Abfahrtsspur einer Autobahn die auf der rechten Fahrbahn befindlichen Autos überholen oder wäre nicht nur praktisch sondern auch juristisch "rechts überholen"?


    Ich habe auch gelernt, dass auf mit breiten, kurzen Streifen abgetrennten Bereichen schneller gefahren werden darf. Auf der Verzögerungsspur, sprich dem Stück Fahrbahn auf der rechten Seite kurz vor der Abfahrt, darf man hingegen nicht schneller fahren als der andere Verkehr.


    Gruß,
    Alexander

  • Man darf sowohl auf dem Beschleunigungsstreifen als auf Verzögerungsstreifen schneller fahren als auf der rechten Autobahnspuhr. Aber Überholen, also rausfahren, vorbeiblasen und dann zurück auf die Autobahn natürlich nicht.
    Ebenso darf man auf Autobahnkreuzen auch in diesen Bereichen schneller fahren und rechts vorbei ziehen.
    Dabei sollte man stehts auf die Oberlehrer achten, die sich rechts überholt fühlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Dabei sollte man stehts auf die Oberlehrer achten, die sich rechts überholt fühlen.


    Das ist ein guter Tipp!



    Zitat

    Man darf sowohl auf dem Beschleunigungsstreifen als auf Verzögerungsstreifen schneller fahren als auf der rechten Autobahnspuhr.


    Aber das stimmt so nicht:


    "Beschleunigen auf dem Verzögerungsstreifen?
    Das gehört ebenfalls unter die Rubrik 'Rechts überholen'."


    http://www.swr.de/swr1/bw/verk…4158338/698o43/index.html


    Gruß,
    Alexander

  • Bitte nicht missverstehen. Ich will nicht auf dem Verzögerungsstreifen beschleunigen, aber ich kann mit überschuss z.B. An einem LKW vorbeifahren ;-)

  • Ich hätte da mal noch eine Anmerkung zu Sonderrechten von Einsatzfahrzeugen.


    Es darf jeder , der eine gesonderte Schulung hat und ein solches Fahrzeug im Einsatz (Blaulicht und Martinshorn) fahren darf , das recht alle Verkehrsregeln zu brechen, man darf sie nur nicht erzwingen, also im Falle eines Unfalls (z.B. bei Rot fahrt von einem Einsatzfahrzeug) trägt der Fahrer des Einsatzfahrzeuges die größere Schuld, also er darf zwar bei Rot fahren , aber niemals andere gefährden, dies gilt für alle , auch Polizei , Rettungskräfte, Verkehrsmeister der Stadtwerke usw. die haben alle im Einsatz die gleichen Rechte.Es muss auch jeder von den Einsatz-Fahrern , die Erlaubnis der Zentrale haben mit Blaulicht und Martinshorn zu fahren, der Funkverkehr wird zu Beweiszwecken aufgezeichnet.

  • Mal eine Frage zu folgender Situation, ich hoffe auch ohne Skizze plausibel:


    Straße i.g.O., vier Fahrstreifen in eine Richtung. Die Straße macht einen leichten Links-Rechtsknick, am Ende des Linksknicks gehen zwei Spuren geradeaus, zwei zweigen nach rechts ab. Die beiden linken Spuren sind mir Geradeauspfeil markiert, auf den anderen beiden Fahrstreifen nur Rechtsabbiegerpfeile.


    Etwa 100m vor dem Linksknick hängt über den beiden linken Fahrstreifen eine LZA, die nur Geradeauspfeile darstellt.


    Kurz vor dem Rechtsknick eine weitere LZA ohne Pfeildarstellung, hängt nur über den beiden rechten Fahrstreifen.


    Nun passiert dort regelmäßig Folgendes:


    Die erste LZA signalisiert "grün" für Geradeausfahrer. Die zweite LZA signalisiert normales Rotlicht.


    Alle Autos, die geradeaus fahren, fahren an der rotzeigenden, zweiten LZA vorbei weiter geradeaus.


    Ich mache es mittlerweile auch, nachdem ich beim ersten Mal "Bauchweh" hatte, da m.E. die zweite LZA, obwohl sie nur über den beiden rechten Fahrspuren hängt, eigentlich auch für den Geradeausverkehr auf den beiden linken Fahrstreifen gelten müsste. Die zweite LZA signalisiert wie gesagt normal, also keine Pfeildarstellung.


    Das letzte Mal war ein Streifenwagen hinter mir, und ich bin bei Rot der zweiten LZA weiter geradeaus gefahren. Er auch, und hat mich nicht angehalten. Muss also korrektes Verhalten sein.


    Meines Erachtens müssten die LZA entweder auf gleicher Höhe stehen, oder die zweite LZA müsste nur mit Rechtsabbigersymbolen signalisieren.


    Wie seht ihr das?


    EDIT: Google Maps Bild:


    http://maps.google.de/maps?hl=….000831,0.002411&t=h&z=19

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Mmmh das sollte falsch sein ;) eigentlich gilt weiterhin rot für die zweite Spur.....


    Ich bin mir allerdings fast sicher das das eine flasch Schaltung in der Ampelanlage ist, den das ganze macht so kaum Sinn, sofern ich alles richtig verstanden habe!

    Quid quid agis prudentam ages!


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    Life is hard, think twice before trying it out ....

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Alle Autos, die geradeaus fahren, fahren an der rotzeigenden, zweiten LZA vorbei weiter geradeaus.


    Würde ich auch so machen, ohne mit rechtlichen Normen um mich werfen zu können. :) So eine ähnliche Situation gibt's bei uns ebenfalls. Allerdings sind hier die "beiden linken" Fahrstreifen mit einer durchgezogenen Linie von den "beiden rechten/geradeaus" getrennt. Die Ampel für die "rechten" steht nicht auf der gleichen Höhe wie die für die "linken". Mitunter bremst ein ortsfremder Fahrer da schon mal irritiert, aber ansonsten: kein Problem.


    Tschüs,
    Christian

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