Wenn es so ausgeschildert ist, darfst du ihn auch nutzen - natürlich nur mit der für die anderen beiden Spuren vorgegebenen Geschwindigkeit.
Strassenverkehrsfragen
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Zitat
Original geschrieben von Quindan
Wenn es so ausgeschildert ist, darfst du ihn auch nutzen - natürlich nur mit der für die anderen beiden Spuren vorgegebenen Geschwindigkeit.Ich bin auch der Meinung, dass ich diesen nutzen darf. Habe mich nur gewundert, weil ich wirklich das einzige Fahrzeug auf dem Seitenstreifen war. Und da kommt man schon mal ins Grübeln
Gruß
Johannes -
Kann ich schon verstehen.
Bei uns (Soltauer Strecke) wird das Zeichen an jeder Auffahrt nochmal neu angezeigt, so das es dann auch der Blindeste mitbekommt -
Ich hab auch mal eine Frage. Ich habe auf dem rechten Auge eine Sehschwäche und habe Kontaktlinsen, allerdings keine Brille. Wenn ich allerdings den ganzen Tag die Kontaktlinsen getragen habe, dann sehe ich nicht mehr scharf. Ich sehe durch die einseitige Sehschwäche normalerweise nicht besser mit Kontaktlinsen. D.h. ich fahre dann sicherer ohne Kontaktlinsen. Was wäre nun wenn ich angehalten werde oder wenn ich einen Unfall baue?
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Hast du einen entsprechenden Vermerk im Füherschein?
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Wenn Du angehalten wirst, dann sage einfach, dass Du die Linsen immer drin hast. Beurteilen kann das niemand. Sei nur vorsichtig, früher hieß es im Führerschein "... hat eine Brille zu tragen." Heute heißt es nur noch "...geeignete Sehhilfe."
Ich durfte schon die Erfahrung machen, dass dieser Satz viel Einfluss hat, da ich damals mit Kontaktlinsen gefahren bin, aber die Brille eingetragen ist. Man muss sich einen Zusatzeintrag beschaffen... -
Ja, ich hab folgenden Vermerk:
01 Sehhilfe und/oder Augenschutz (also nicht explizit Brille)Wenn ein Polizist sich auch nur ein wenig auskennt, dann ist es ersichtlich ob ich Kontaktlinsen trage, ob es geprüft wird ist wieder was anderes. Aber was wäre wenn diese erkennen, dass ich keine trage? Wie wird das bestraft?
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Mit einem geschulten Blick ist sehr schnell zu erkennen, ob Kontaktlinsen vorhanden sind oder nicht.
Normalerweise ist das ein Ordnungswidrigkeit. Eklig kann da nur werden, dass dir, sofern keine Sehhilfe vorhanden ist, die Weiterfahrt untersagt wird.
Falls es zu einem Unfall kommt, kann das aber auch schnell zur Straftat werden.
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Also ich habe glaube ich damals 20 DM bezahlt und habe den Tipp bekommen den Eintrag ändern zu lassen. Das hat dann auch nochmal so um den Dreh gekostet.
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Ok Danke für eure Antworten. Ist echt blöd, da ich oftmals mit Kontaktlinsen wirklich sehr viel schlechter sehe und mich viel stärker konzentrieren muss. Aber da kann man wohl nichts machen.
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