Strassenverkehrsfragen

  • Da ich mehrere Fragen habe und nicht wusste, ob die jeweils im "Kleinkram" Platz hätten, habe ich mal einen neuen Thread eröffnet. Bei Bedarf bitte verschieben :)


    Frage 1:
    Auf dem Weg zum Arbeitsplatz kam mir heute ein Militärjeep mit (aktiviertem) Blaulicht, aber ohne Sirene entgegen. Mein erster Gedanke war: "Ah, Feldjäger", aber die werden wohl kaum einen Grund haben, mit Blaulicht auszurücken, oder?


    Weiß denn jemand, welche Art von Bundeswehrfahrzeugen das ist, und mit welchem Grund die mit Blaulicht rumkurven? Und haben die eigentlich eine Sirene, die sie zuschalten können, und die ihnen dann auch zusätzlich das Wegerecht verschafft?


    Frage zwei:
    Ebenfalls heute aufgefallen: Gibt es Strassen, die dem Zweck nach Einbahnstrassen sind, ohne ein Einbahnstrassenschild zu benötigen? Hier geht es mir speziell um einen Parkplatzbereich, bei dem die Durchfahrten rechts und links voller schräggestellter Parkbuchten sind, so dass sich die "sinnvolle" Fahrtrichtung von selbst ergibt.


    Der Bereich ist nicht als Parkplatz abgegrenzt (z.B. durch abgesenkten Bordstein), so daß man davon ausgehen kann, daß es sich um eine vollwertige Strassenführung handelt.


    Nun stellt sich mir die Frage: Ist die "Einbahn" schon durch die Anordnung der Parkbuchten vorgegeben, oder kann man da trotzdem durchfahren wie man lustig ist?


    Neugierig auf eure Antworten,


    NoTeen

  • Re: Strassenverkehrsfragen


    Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    Frage 1:
    Auf dem Weg zum Arbeitsplatz kam mir heute ein Militärjeep mit (aktiviertem) Blaulicht, aber ohne Sirene entgegen. Mein erster Gedanke war: "Ah, Feldjäger", aber die werden wohl kaum einen Grund haben, mit Blaulicht auszurücken, oder?

    Wenn ein besonderer Grund vorliegt, natürlich. Warum auch nicht? Die sammeln ja nicht nur Fahnenflüchtige ein, sondern kontrollieren z.B. auch die BW-Fahrzeuge nach Sicherheit und Ausstattung. Und wenn die eine Meldung bekommen haben, das ein fehlerhaftes/defektes Fahrzeug von denen unterwegs ist, rücken sie aus.

    Zitat

    Weiß denn jemand, welche Art von Bundeswehrfahrzeugen das ist, und mit welchem Grund die mit Blaulicht rumkurven? Und haben die eigentlich eine Sirene, die sie zuschalten können, und die ihnen dann auch zusätzlich das Wegerecht verschafft?

    Die "Art" der Fahrzeuge? In der Regel sind es Merzer Geländewagen ;)
    Klar haben die eine Sirene. Die BW kann auch Gefahrguttransporte sichern/begleiten und müssen sich akustisch sowie visuell bemerkbar machen (genau wie Polizei und Feuerwehr).

    Zitat

    Nun stellt sich mir die Frage: Ist die "Einbahn" schon durch die Anordnung der Parkbuchten vorgegeben, oder kann man da trotzdem durchfahren wie man lustig ist?

    Es ist nur eine Einbahnstraße, wenn ein entsprechendes Verzehrszeichen darauf hinweist.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Ich häng hier mal ne Frage an.


    Ich seh hier (HH) öfter die "Busbetriebslenkung". Die haben auch Blaulicht, nun die Frage wofür braucht die Busbetriebslenkung Blaulicht? Weiß jemand was die machen und warum die das haben?

    Klicke hier für ein nerviges Klick-Geräusch

  • Verkehrsbetriebe benötigen Blaulicht, wenn sie eine spezielle Aufgabe übernehmen, die die normalen Rettungskräfte nicht (oder nicht so schnell) leisten können.


    Dazu gehört z.B. die Sicherung der Oberleitung bei einem Straßenbahnunfall oder ggf. auch das "Runterfahren" von speziellen Fahrzeugen, bei denen Gefahr drohen könnte und die normalen Rettungskräfte vielleicht nicht so gut helfen können (z.B. neuartige Antriebe wie Wasserstoffbusse).


    Dasselbe gilt ähnlich auch für Blaulichtfahrzeuge der Gas- und Energieversorger.


    Meines Wissens sind diese Einsätze aber umstritten, da sie tatsächlich doch recht selten nötig sind, aber zu oft eingesetzt werden. Bei mir in der Stadt sind z.B. die Fahrzeuge der Verkehrsbetriebe immer die ersten an einer Unfallstelle, nur um dann den Unfall aufzunehmen.


    Wegen der "Busbetriebslenkung"... vermutlich sitzen da normale Verkehrsmeister drinnen, die zumeist recht universal einsetzbar sind und daher neben ihrer normalen Arbeit dann auch Einsatzfälle bearbeiten können.

  • Auch die Deutsche Bahn setzt z.B. verschiedene Blaulicht-Fahrzeuge ein. Diese rücken z.B. bei Störungen im Bahnverkehr (defekte Schranken, Zugunglücke, Weichendefekte) aus.

  • Zitat

    Original geschrieben von KX250
    Auch die Deutsche Bahn setzt z.B. verschiedene Blaulicht-Fahrzeuge ein. Diese rücken z.B. bei Störungen im Bahnverkehr (defekte Schranken, Zugunglücke, Weichendefekte) aus.


    Wobei diese Notfallmanager interessanterweise eigentlich nur Wegerecht nach §38 StVO haben und somit zwar bis zur roten Ampel (als Beispiel) von anderen Verkehrsteilnehmern durchgelassen werden müssen, dann aber theoretisch bis Wechsel auf Grün warten müssten. :D
    Macht aber keiner und interessiert auch keinen...

    "Noch etwas Salat?"
    -"Nein danke, sonst muss ich auf Fotosynthese umschalten!"

  • Ich glaube hier wird was durcheinander geworfen. Die haben Sonderrechte, aber keine Wegerechte. Alles was ohne Sondersignal fährt, hat keine Wegerechte! Zivile Helfer auf dem Weg zum Einsatz sowie Fahrzeuge mit eingeschaltem Blaulicht (ohne Sondersignal) haben Sonderrechte.


    Was allgemeines: Sonderrechte können nicht durchgesetzt werden - weder mit Blaulicht, noch mit Martinshorn. Lediglich das Wegerecht kann durch Blaulicht und Martinshorn durchgesetzt werden.

  • Du schmeißt es aber auch noch durcheinander. ;) Handy-Kepp hat nämlich Recht.


    Sonderrechte besagen, dass man sich über die Regelungen der STVO hinwegsetzen darf. Also ein Recht, rote Ampeln, Einbahnstraßen-Regelungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen etc. zu missachten.
    Diese Sonderrechte sind teilweise personengebunden, beispielsweise bei Polizisten, Feuerwehrleuten, Zöllnern, Katastrophenschützern, THW etc., die z. B. in zivilen Streifenwagen oder auch bei freiwilligen Feuerwehren im Alarmfall mit dem Privatauto oder dem Fahrrad zum Feuerwehrhaus fahren. Sie müssen sich dann nicht an die STVO halten, weil es ihr persönliches Recht ist, die STVO in diesen Situationen zu übertreten.
    Oder die Sonderrechte sind fahrzeuggebunden, das gilt meistens beim Rettungsdienst.


    Es geht also um das Sonderrecht, STVO-Regeln missachten zu dürfen - was aber nicht unbedingt erfordert, dass man sein Sonderrecht äußerlich durch Blaulicht und Martinshorn kenntlich machen muss. Mann kann Sonderrechte auch "unerkannt" wahrnehmen.


    Wegerecht hingegen bedeutet, dass andere Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben, wenn jemand mit Blaulicht und Martinshorn ankommt.


    Polizei, Feuerwehrleute usw. dürfen im Einsatzfall Sonderrechte wahrnehmen und somit auch in zivil STVO-Regeln übertreten. Andere Verkehrsteilnehmer müssen ihnen nicht notwendigerweise freie Bahn schaffen, da diese ja auch oft gar nicht erkennen können, dass jemand Sonderrechte hat.


    Freie Bahn muss aber geschaffen werden, wenn jemand Wegerechte in Anspruch nimmt, also mit Blaulicht und Martinshorn fährt.


    Bahnmanager und Stadtwerke-Typen haben, anders als du schreibst, nie Sonderrechte - sie müssen sich also IMMER an die Regeln der STVO halten. Das bedeutet: vor der roten Ampel stehen bleiben, keine Geschwindigkeitsübertretungen usw.
    Wenn diese Leute mit Blaulicht und Martinshorn gefahren kommen haben sie ein Wegerechtt, man muss ihm also umgehend Platz machen.


    Das Kuriose ist nun also, dass sich diese Heinis per Martinshorn und Blaulicht ein Wegerecht erkämpfen, man muss ihnen schnellstmöglich den Weg frei machen. Da sie aber niemals Sonderrechte haben, müssen sie sich immer an die Regeln der STVO halten und somit eigentlich vor roten Ampeln stehen bleiben, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten usw.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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