ZitatOriginal geschrieben von attze
Das eine hat mit dem anderen nichts zutun.
...so,so. Aber aufklären wolltest uns "Nachdenkresistente" trotzdem.
Dann will ich dich mal aufklären, und zwar kostenlos ohne die 14ct/min.:D
1. UVP=Unverbindliche Preisempfehlung. Das heißt, der Hersteller empfiehlt einen Preis, an dem kein Händler gebunden ist. Du kannst teurer oder billiger verkaufen. Und im Übrigen, Sonderangebote und Schnäppchenjäger gab es auch vor der Erfindung "0180"...
2. EVP=Einzelhandelsverkaufspreis (das was du meintest). Das war die staatlich verordnete Preispolitik der ehemaligen DDR. Jeder Händler war daran gebunden. Daß, die 0180-Nr. nicht aus dieser Zeit stammen können, ist uns klar.
Deiner Logik zur Folge, müßte jeder Anbieter der keine 0180-Nr. hat Pleite gehen, weil er seine Fixkosten nicht bezahlen kann. Und als Händler wäre man auch ziemlich dumm, wenn man darauf spekulieren würde, daß z.B. 1000 Kunden zu 14ct/min. anrufen müßten, damit man die Miete bezahlt...