Als Azubi/Student Geld mit Dienstleistungen dazuverdienen -> Gewerbe anmelden?

  • Hallo!


    Wenn man sich als Azubi/Student etwas Geld dazu verdienen will (in diesem Fall Werkstattleistungen, zu Hause in der eigenen kleinen Privatwerkstatt) und dies für Freunde und Bekannte macht; muss man dann ein Gewerbe anmelden?


    André

  • Möglich, dass ich mich irre, aber gab es nicht mal die Regelung, dass man ein Gewerbe erst nach 3 Monaten anmelden muss? (Hab da irgendwas im Hinterkopf...)


    Ob du es für Freunde/Bekannte machst, ist unerheblich, wenn du für deine Arbeit bezahlt wirst. Vielleicht gibt es aber einen Freibetrag, vor dessen Überschreitung man keinen Gewerbeschein braucht...

    ------------------------------------------
    Grüße,


    Christian

  • Das Internet ist diesbzgl umfangreich, aber ich lese mich irgendwie nicht wirklich schlau, was o.g. Belangen angeht. Da finde ich einfach nichts Konkretes.
    Was würde diese Zeitspanne von 3 Monaten bringen?

  • Wenn das tatsächlich gilt, könntest du bspw. erstmal austesten, ob sich das ganze lohnt bzw. wie viel du damit verdienst und dann entscheiden, wie du weiter vorgehen willst. Aber wie gesagt, kann sein, dass das mit den 3 Monaten sowieso nur Blödsinn ist; habe nur vor längerer Zeit mal diesbezüglich was gehört...

    ------------------------------------------
    Grüße,


    Christian

  • Bevor du dir diese Frage stellst, solltest du zuerst in Erfahrung bringen, ob diese Regelung überhaupt besteht / jemals bestand ;)


    Hier mal der Link zu einem Forum, das sich mit solchen Fragen beschäftigt:


    http://www.traum-projekt.com/f…ng-and-selbstst-ndigkeit/


    Oder du wartest einfach, bis einer der Gewerbetreibenden hier im Forum über den Beitrag stolpert :)

    ------------------------------------------
    Grüße,


    Christian

  • Ich bin damit nicht betroffen. Ist eher eine generelle und auch profilaktische Frage.
    Der letzte Aspekt war auch schon mit bedacht, aber danke für den Hinweis.

  • theoretisch musst du ein Gewerbe anmelden ;)


    Das kostet ca 20 Euro. Danach musst du eine simple Einnahme-Überschussrechnung führen und diese dann auf einem Formblatt bei deiner Est-Erklärung anhängen. Bzw ich glaube hierfür gibt es auch einen Freibetrag, bis zu diesem reicht es wenn der Gewinn in der Est-Erklärung aufgeführt wird.
    Liegt der Gewinn unter ca 7800 Euro (kenne den Betrag nicht genau) dann ist dieser steuerfrei. Sofern du unter 17500 Euro bleibst, kannst du dich auch von der Umsatzsteuerweiterreichung befreien lassen.


    Ich weiß nicht ob es vielleicht auch geht, dass du dich als Freiberufler beim Finanzamt meldest. Da gelten die gleich Regeln wie oben, allerdings musst du da kein Gewerbe anmelden.


    Das was du mit den 3Monaten meinst, ist evtl die 50 Tage Regel. Studenten können im Jahr 50 Tage arbeiten, können so viel verdienen wie sie möchten und brauchen keine Sozialabgaben zahlen.


    Ich weiß nicht, ob alles stimmt was ich geschrieben habe, aber so hab ich es im Hinterkopf...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!