69€ einmalig.
iPhone AppleCare Protection Plan?
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Hier findet man alle Informationen - ACPP kostet 69,00 Euro......
http://www.apple.com/de/support/products/iphone.html
Die Frage ist: bestellen oder nicht?
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stehen doch schon zu genüge Meinungen in diesem Thread
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Ja - das ist richtig.
Aber die Meinungen sind mehrere Monate alt.
Eventuell gibt es neue Meinungen und/oder neuere Erfahrungswerte!
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Das heißt man bezahlt statt 250 Euro nur 29+69= 98 Euro
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Die 29,00 Euro zahlst du nur bei einem Tausch, wo sie das neue Gerät bringen und das alte abholen, wenn du keinen ACPP hast
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Also ich habe den Abschluss des ACPP bisher nie bereut (bei zwei Geräten) - der schnelle - dann kostenfreie- Tausch durch Apple (Vorabtausch) ist wirklich genial, man muss trotz defektem Gerät keine Minute auf sein Smartphone verzichten und hat keine langen Auseinandersetzungen mit dem Service.
Sollte sich das eigene Gerät aber im ersten Jahr als fehlerfrei erweisen, so würde ich wahrscheinlich keine Garantieverlängerung abschließen. Habe mal gelesen, dass die meisten Defekte entweder am Anfang auftauchen oder sehr viel später, deswegen bieten viele Hersteller auch die für sie lohnenden Garantieverlängerungen an (z.b. bei KfZ).
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"es aber versäumt darauf hinzuweisen, dass die Verbraucher nach EU-Recht einen automatischen und kostenlosen Anspruch auf eine zweijährige Garantie haben". Wegen dieser Praxis habe Italien bereits im vergangenen Dezember eine Geldbuße von 900 000 Euro gegen Apple verhängt, hieß es weiter."
Super Artikel !
Soviel ich weiß gibt es das Recht auf eine zweijährige Gewährleistung, aber bestimmt nicht das Recht auf eine zweijährige
Kostenlose Garantie.
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Hersteller.Oder hab ich da was falsch verstanden ?
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Zitat
Original geschrieben von dmk64
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Hersteller.Oder hab ich da was falsch verstanden ?
Der (Mindest) Inhalt des EU-GEWÄHRLEISTUNGsrechts ist in dieser EU-Richtlinie relativ detailliert beschrieben und die gebrauchten Begriffe sind genau definiert.
Die GEWÄHRLEISTUNG deckt im Wesentlichen die Ansprüche des Käufers auf VERTRAGSGEMÄSSE Leistung ab bzw. die Käufer-Rechte bei nicht vertragsgemässer Leistung.
Darüber hinaus ist es im wahren Leben üblich, daß der Verkäufer oder Hersteller eine GARANTIEerklärung abgibt soweit die verkaufte Ware so etwas zulässt oder gar gebietet.
Nach EU-Richtlinie ist
""Garantie" jede von einem Verkäufer oder Hersteller gegenüber dem Verbraucher ohne Aufpreis eingegangene Verpflichtung, den Kaufpreis zu erstatten, das Verbrauchsgut zu ersetzen oder nachzubessern oder in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen, wenn das Verbrauchsgut nicht den in der Garantieerklärung oder in der einschlägigen Werbung genannten Eigenschaften entspricht;" (meine Anmerkung: evtl. könnten auf dieser Grundlage iP5-Käufer wegen des Murks bei den beworbenen Maps ihre Geräte zurückgeben)
Ich denke, daß es der EU-Wettbewerbskommissarin um unklare Formulierungen in den Garantie-Erklärungen für Apple-Geräte geht, die evtl. geeignet sind, einen Verbraucher/Käufer zum Abschluß KOSTENPFLICHTIGER Zusatzgarantien zu verleiten, die möglicherweise schon KOSTENLOS durch Gesetz oder den Umfang der KOSTENLOSEN handelsüblichen Garantie von Apple abgedckt sind.
- und daß dies ein Verstoß gegen Artikel 6 der Richtlinie ist - insbesondere, aber evtl. nicht nur, möglicherweise gegen den Absatz 2:
Garantien
(1) Die Garantie muß denjenigen, der sie anbietet, zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen binden.
(2) Die Garantie muß
- darlegen, daß der Verbraucher im Rahmen der geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften über den Verbrauchsgüterkauf gesetzliche Rechte hat, und klarstellen, daß diese Rechte von der Garantie nicht berührt werden;
- in einfachen und verständlichen Formulierungen den Inhalt der Garantie und die wesentlichen Angaben enthalten, die für die Inanspruchnahme der Garantie notwendig sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.
(3) Auf Wunsch des Verbrauchers muß diesem die Garantie schriftlich zur Verfügung gestellt werden oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger enthalten sein, der dem Verbraucher zur Verfügung steht und ihm zugänglich ist.Irgendwo muß es da wohl Apple angelastete Abgrenzungsschwierigkeiten geben zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der Apple-Zusatzgarantie, vermutlich aber eher noch zwischen der kostenlosen Hersteller-Garantie und der von ihm ebenfalls angebotenen kostenpflichtigen, zu der Käufer verleitet werden durch unklare Formulierungen im Text der kostenlosen Garantie.
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