ZitatOriginal geschrieben von Anja2404
... Ich seh sie allerdings ziemlich gering, weil hier eindeutig dein Verschulden vorliegt.
Wieso wird in Deutschland so schnell und leichfertig mit dem Schuld-Begriff um sich geworfen, jede Handlung mithilfe der Schuld-Kategorie simplifiziert? Liegt hier ein Vergehen oder eine Straftat, eine verwerfliche Handlung oder dergl. vor?
Nein, er hat lediglich ganz legal eine Dienstleistung in Anspruch genommen über dessen Wucherpreis er sich leichtferigerweise nicht im Klaren war. Aber ein/e Schuld/Verschulden ist liegt hier bei weitem nicht vor.