E-Plus: für 126 MB 800 Euro zahlen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja2404
    ... Ich seh sie allerdings ziemlich gering, weil hier eindeutig dein Verschulden vorliegt.


    Wieso wird in Deutschland so schnell und leichfertig mit dem Schuld-Begriff um sich geworfen, jede Handlung mithilfe der Schuld-Kategorie simplifiziert? Liegt hier ein Vergehen oder eine Straftat, eine verwerfliche Handlung oder dergl. vor?


    Nein, er hat lediglich ganz legal eine Dienstleistung in Anspruch genommen über dessen Wucherpreis er sich leichtferigerweise nicht im Klaren war. Aber ein/e Schuld/Verschulden ist liegt hier bei weitem nicht vor.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Die Frage ist ja sowieso, ob solch unterschiedliche Datenverbindungspreise vor Gericht überhaupt Bestand haben würden, sollte Eplus diese bei einer Rückbuchung per Anwalt einklagen wollen.


    Es dürfte Eplus schwerfallen, weshalb eine identische Leistung (an der Konfiguration musste der Kunde wohl nichts verändern), allein wegen Nichtzahlung von einer Grundgebühr das 32-fache an Kosten verursacht haben soll. Da kann man durchaus von (sehr sehr) überraschenden Kosten sprechen, die dann auch nicht zu zahlen wären.


    Ist ein bischen stressig, aber der Vorteil im Falle eines Rechtstreits liegt beim Kunden.

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Wieso wird in Deutschland so schnell und leichfertig mit dem Schuld-Begriff um sich geworfen, jede Handlung mithilfe der Schuld-Kategorie simplifiziert? Liegt hier ein Vergehen oder eine Straftat, eine verwerfliche Handlung oder dergl. vor?


    Naja, man muss schon unterscheiden zwischen der Bedeutung von "Verschulden" im Strafrecht und außerhalb des Strafrechts; in einem juristischen Kontext bekommen viele Wörter eine andere Bedeutung als im Alltagsgebrauch.
    Allgemein "Verschulden" im Sinne von "Schuld sein an" ist meiner Ansicht nach eine gebräuchliche Wendung...


    (Sorry für OT)


    Zitat

    Original geschrieben von zumwinkler Die Frage ist ja sowieso, ob solch unterschiedliche Datenverbindungspreise vor Gericht überhaupt Bestand haben würden, sollte Eplus diese bei einer Rückbuchung per Anwalt einklagen wollen. Es dürfte Eplus schwerfallen, weshalb eine identische Leistung (an der Konfiguration musste der Kunde wohl nichts verändern), allein wegen Nichtzahlung von einer Grundgebühr das 32-fache an Kosten verursacht haben soll. Da kann man durchaus von (sehr sehr) überraschenden Kosten sprechen, die dann auch nicht zu zahlen wären. Ist ein bischen stressig, aber der Vorteil im Falle eines Rechtstreits liegt beim Kunden.


    Von einem Rechtsstreit rate ich dringend ab ! Es ist zwar eine Frechheit von Eplus, derart hohe Gebühren zu verlangen, aber verboten ist es mit Sicherheit nicht.


    Ohne Rechtsschutzversicherung können durch solch ein Verfahren unnötige zusätzliche Kosten entstehen (in nicht unerheblicher Höhe).

    ------------------------------------------
    Grüße,


    Christian

  • Re: 800 Euro für 126 MB. WTF???


    Zitat

    Original geschrieben von samunai


    Bitte um Hilfe!


    bei der rechnung handelt es sich ja offenbar um die märz-rechnung. so wie es aussieht, wurde die option also mitten im monat rausgenommen. üblicherweise werden diese optionen (um genau solche missverständnisse bei der nutzung zu vermeiden) zumindest erst zum monatsende rausgenommen.


    an deiner stelle würde ich diese schiene fahren: dass du davon ausgegangen bist, die option bis zum monatsende nutzen zu können. das geht natürlich nur, wenn du da nicht schon xmal angerufen hast und dich nur verwundert über den kb-preis ausgelassen hast (das wird ein berater dann nämlich in der historie hinterlegt haben).


    die kulanz bei erstattung von datenkosten ist üblicherweise in diesen mondpreis-regionen etwas stärker ausgeprägt, weil der preis der leistung im vergleich zu einer laeppischen 10-euro-datenoption in keinem verhaeltnis steht, das heisst es ist nicht wirklich ein "schaden" fuer eplus entstanden (anders meinetwegen als roaming-kosten oder mehrwertdiensten).


    andererseits hattest du einfach den bezogen auf die nutzung falschen tarif. wer mit nem popeligen time & more 50 zur abwechslung mal 500 minuten quatscht, der darf sich auch nicht ueber die rechnung wundern.


    du kannst jetzt also glueck oder pech haben. bei nem backoffice-bearbeiter, der sich muehe gibt, wird ein gutschriftenantrag ausgefuellt, der dann bei eplus und nicht mehr in der kundenbetreuung beschieden wird. da es sich um kulanz handelt, wirst du es dir abschminken, den vollen betrag zurueck zu bekommen. es sei denn, eplus liesse sich ein fehler nachweisen. das haengt natuerlich auch von deinem kundenstatus ab (wie lange dabei, wie regelmaessig gezahlt, welche umsatzklasse).


    wenn der bearbeiter keinen bock auf diesen antrag hat (der muss das bei eplus bei kulanzen naemlich ausfuehrlich begruenden), bekommst du nen brief, dass alles korrekt berechnet wurde und man dir, weil ihnen deine zufriedenheit wichtig ist, 100 freiminuten schenkt.


    am besten die erste eskalationsstufe abwarten und im zweiten schritt dann erst mit verbraucherzentrale, zeitungs-obmann oder anwalt reagieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von murosama
    ...in einem juristischen Kontext bekommen viele Wörter eine andere Bedeutung als im Alltagsgebrauch.
    Allgemein "Verschulden" im Sinne von "Schuld sein an" ist meiner Ansicht nach eine gebräuchliche Wendung...


    (Sorry für OT)


    Der Unterschied ist mir wohl bewußt, nur die Implikationen (Vorwürfe, Moralisieren, etc.) sind ähnlich unangenehm.
    "Verursacht" statt "schuld" ist die richtie Begriffswahl.


    Daß "Schuld" alltagsgebräuchlich ist, ist ja gerade das Problem und eine Mentalitätsfrage.


    Ebenfalls sorry für OT.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Re: Re: 800 Euro für 126 MB. WTF???


    Zitat

    Original geschrieben von Feldhase
    und im zweiten schritt dann erst mit verbraucherzentrale, zeitungs-obmann oder anwalt reagieren.


    Moin,


    ich würde noch SEK, BGS und GSG 9 alarmieren.
    Es war halt sein Fehler, und der Satz " Mein Bruder arbeitet aber bei der Bild-Zeitung" wirkt sicher motivierend für Gutschriften .


    Und bevor ich , wie der TE hier rumkotze , würde ich mir im Notfall mal eine Preisliste reinziehen.


    In diesem Sinne


    Er ist (vermutlich ) erwachsen , und soll zu der Sache stehen. Auch wenn es weh tut.


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Zitat

    Original geschrieben von murosama
    Naja, man muss schon unterscheiden zwischen der Bedeutung von "Verschulden" im Strafrecht und außerhalb des Strafrechts; in einem juristischen Kontext bekommen viele Wörter eine andere Bedeutung als im Alltagsgebrauch.
    Allgemein "Verschulden" im Sinne von "Schuld sein an" ist meiner Ansicht nach eine gebräuchliche Wendung...


    (Sorry für OT)


    Danke Murosama... besser hätt ichs nicht erklären können.

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Wieso wird in Deutschland so schnell und leichfertig mit dem Schuld-Begriff um sich geworfen, jede Handlung mithilfe der Schuld-Kategorie simplifiziert? Liegt hier ein Vergehen oder eine Straftat, eine verwerfliche Handlung oder dergl. vor?


    Nein, er hat lediglich ganz legal eine Dienstleistung in Anspruch genommen über dessen Wucherpreis er sich leichtferigerweise nicht im Klaren war. Aber ein/e Schuld/Verschulden ist liegt hier bei weitem nicht vor.


    Warum muss eigentlich jeder, der mal ein paar Semester Jura studiert hat, seinen Senf dazu geben und Belehrungen aussprechen, die nichts mit dem Thema zu tun haben?? :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von Feldhase Er ist (vermutlich ) erwachsen , und soll zu der Sache stehen. Auch wenn es weh tut.


    Da ist nichts mehr hinzuzufügen...

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