"Sehen" Netzbetreiber die IMEI? Warum kein finden gestohlener Mobiltelefone per IMEI?

  • Hallo.


    Sehen Netzbetreiber die IMEI eines Gerätes?
    Ein Symio-Mann (aber nur die Bestellhotline) meint nur die brauchen die Daten nicht, die speichern nicht alles für 10 Jahre wie T-..... ;) .


    Würde man die IMEIs aller in den Netzen aktiven Mobiltelefone automatisch mit der Liste der Gestohlenen und Vermissten Geräte vergleichen, könnte man auf einen Schlag (zig)tausende geräte wiederfinden und einen Haufen Diebe (auch die die es "nur" gefunden haben) stellen.
    Das wäre dann schon von "öffentlichem Interesse".
    Das ist sicher nicht teuer und aufwendig für die Provider.
    Einmal eingerichtet kostet das wohl kaum große Ressourcen.


    Es muss ja nicht "geortet" werden (obwohl auch dass dann möglich sein sollte), der Provider kennt ja die Personendaten der verwendeten SIM.
    Die Personen würden sich über die SIM selbst verraten.
    Natürlich könnte man im Falle der Feststellung eines gestohlenen (was auch ein verlorenes Gerät ist, dass nicht mehr auftaucht) Gerätes zusätzlich eine Ortung machen.
    Meist dürften aber die Eigentümer der SIM bekannt sein.

  • Hi,


    Ich vermute mal, dieses Vorgehen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen in Deutschland nicht möglich.


    Obwohl natürlich sicher jeder, dem ein Handy gestohlen wurde, die Abänderung bestehender Gesetze zur Ermöglichung der Ermittlung eines vermeintlichen Diebes (denn die wenigsten Diebe werden das Handy selbst verwenden...) begrüßen dürfte, muss man immer bedenken, dass mit der Einführung eines Gesetzes sehr wahrscheinlich wird, dass Befugnisse in Zukunft auf andere Bereiche ausgedehnt werden.

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    Grüße,


    Christian

  • ich wär für orten und dann eier abschneiden...

    Galaxy S4 // O2 all-in XL (SOHO).

  • Warum sollte das aus "Datenschutzgründen" nicht möglich sein?
    Dann dürfte die Polizei aus den gleichen Gründen keine Kennzeichen zur Kontrolle durchgeben.
    Wenn ich belegen kann dass mir das Gerät gehört (Karton mit IMEI drauf, Reparaturfall bei der die IMEI eine Rolle spielte...), kann ja wohl kein "Datenschutz" den Straftäter schützen.


    Es ist ja auch unwichtig ob es der Dieb/Finderdieb noch selbst hat, wenn es um das wiederbekommen geht.
    Bei Falschgeld hat auch der den Schaden der damit erwischt wird.
    Außer in Italien, da darf ein Käufer von Diebesgut das Teil behalten wenn er nichts davon wusste.
    So hat mal ein Motorrad den Besitzer gewechselt. In Deutschland geklaut, in Italien verkauft. Und trotz bekanntem "neuem Besitzer" keine Möglichkeit es zurück zu fordern (TV-Bericht).


    Hier geht es nicht um Internetzensur die man ausweiten könnte.
    Eine solche IMEI-Kontrolle kann staatlich eher nicht missbraucht werden.
    Und wenn auf verschlugnenen Denkwegen konstruiert doch, der Nutzen überwiegt extrem. Außerdem ist der genannte Datenschutz dazu da, damit es keine andere Nutzung gibt.
    Die Interessieren sich nicht über den Besitzerwechsel.
    Das ist etwas so bedeutendes und technisch einfaches, dass es ein "Skandal" ist, dass es nicht schon möglich ist.
    Ein Fall für die EU-Zuständigen die Netzbetreiber dazu zu zwingen.....?!


    Der Pöbel von der Polizeigewerkschaft mach viel TammTamm wenn es um eigene Interessen oder Abwehr von Strafverfolgung von Polizisten geht, aber bei so etwas.....


    Zitat

    Original geschrieben von roamer
    EIR


    Gibt es das denn in Deutschland?
    Eine Sperrung ohne Feststellung des aktuellen Nutzers wäre für mich ohne Nutzen.


    Das System existiert also, man müsste die Betreiber nur per Gesetz dazu zwingen.
    Und als Ergebniss will ich keine Sperrung, sondern die Übermittlung der SIM-Inhaberdaten an die Polizei.
    Ich habe ja zuvor belegt dass das Gerät mit der IMEI meines ist.
    Z.B. über den Karton mit der IMEI bei der Anzeige.
    Auch wenn man mir selbst aus "Datenschgutzgründen" nicht die Daten geben würde, es würde reichen wenn die Polizei sie erhält.
    Davon habe ich auch mehr, warum sollte ich sie erhalten, aber die Polizei müsste dann auch tätig werden.
    Eine Haus-, und Taschensuchung sollte so etwas rechtfertigen.
    Morgens um 6 Uhr...


    Hier muss man wohl mal ein paar Verantworlichen der EU und Deutschlands ihr Mobiltelefon klauen :rolleyes: .


    Im ernst, welche Leute wäre dafür zuständig?
    Kann ja nicht schaden denen diesen EIR-Text zukommen zu lassen.
    Wieder die Reding?



    Zitat

    Vodafone Deutschland (...) betreibt ein solches EIR bereits und beziffert die einmaligen Kosten mit etwa 3,5 Millionen Euro, die laufenden Unterhaltungskosten mit jährlich etwa 200.000 Euro.


    Bedenklich ist auch, dass die Netzbetreiber in Deutschland wie T-Mobile oder O2, zu Unternehmen gehören, die in Großbritannien das Sperrsystem mittels EIR anschaffen konnten, ohne sich dadurch finanziell zu ruinieren.


    http://daserste.ndr.de/ardratg…munikation/erste9172.html


    PEANUTS!
    Das ist also klar Deckung von Straftätern.



    Zum kotzen was die Provider (die das System in England betreiben) im letzten Teil von sich geben. Das ist schon verhöhnend.
    D ist ein beliebtes Land für in Englang geklaute Mobiltelefone :flop: .
    Dort funktionieren die in keinem Netz, hier schon.....


    Ich sehe das wie mit dem Kampf gegen die Steueroasen.
    Die zwingt man auch mit Druck. Es kann England doch nicht gefallen dass Deutschland die Hehlerei mit dem Eigentum ihrer Bürger fördert.....

  • Trotz allem gehe ich davon aus, dass in Deutschland nur folgender Abschnitt der in roamers Link zitierten Möglichkeiten zur Anwendung kommen kann:


    "Auf der schwarzen Liste sind netzübergreifende Sperrungen von IMEIs erfasst, beispielsweise von gestohlenen Mobilfunkgeräten."


    Bedeutet, ein Gerät wird gesperrt (bzw. nicht zur Nutzung zugelassen, man kann damit also nicht telefonieren); bedeutet nicht, dass die Daten der verwendeten Sim Karte an die Polizei übergeben werden. Kann sein, dass ich mich irre, das gebe ich zu.


    Ermittlung der Personendaten (und ggf. Ortung des Handys) sind, so wie ich das sehe, in Deutschland nur bei schweren Straftaten möglich.


    Mit der Ermittlung eines KFZ-Halters über das Kennzeichen kann man das ganze nicht vergleichen; denn wenn die Polizei ein vermeintlich gestohlenes Handy vor sich hat, kann sie natürlich die IMEI kontrollieren und entsprechende Schritte einleiten.

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    Grüße,


    Christian

  • Das EIR-System fordert ausdrücklich das ermitteln des aktuellen Besitzers über die graue Liste.


    Beim Diebstahl eines Rollers oder Autos weird auch der Dieb ermittelt wenn das möglich ist.
    Ein Gebrauchtroller oder Auto ist oft auch nicht mehr Wert als ein Mobiltelefon.
    Hier kann und darf es keinen Unterschied geben.
    Es wird ja sogar "verdachtsunabhängig" bei Fahrzeugen geprüft.
    DIe Polizei wollte sogar mal die Seriennummern von einem TV und drei Videorecordern die ich vor vielen Jahren von VOX aus in Richtung Innenstadt (Köln) schob (mit den Teilen auf dem Roller ist fahren unmöglich ;) ).
    Im Falle eines gestohlenen Mobiltelefones ist es aber sogar mehr als ein "Verdacht".
    Wenn die Polizei wüsste dass eine unbekannte Person Falschgeld hat, und sie ermitteln könnte, würde sie es sicher nicht unterlassen.


    Zum kotzen was für eine Rechtsauffassung.
    Da sind Hakenkreuze "schwere Straftaten" (darüber lacht die Welt, bzw. sie bemängelt es in Menschenrechtsverstoßberichten), aber geklaute Mobiltelefone nicht!?


    Fehlt nur noch, dass ich mich strafbar mache, wenn mir der Roller (alternativ ein Auto) geklaut wird, und ich per GPS (Modul unter 100 Euro) die Position per SMS an mich senden lasse.
    Ist bestimmt ein ganz übles Datenschutzverbrechen gegenüber dem armen Dieb :gpaul: .
    Es soll ein Programm geben (evtl. so eine Abzocke im dreistelligen Bereich, erinnere mich nur grau), dass wenn mdie SIM gewechselt wird persönliche Daten der SIM per SMS an den Eigentümer sendet.
    Damit üblicherweise auch die Telefonnummer des Diebes.
    Das ist dann wohl ganz üble Datenausspähung. 30 Peitschenhiebe!


    Da bekommt man echte Lust irgendwas offizielles mit Bezug zu diesem Thema hochgehen zu lassen.....

  • Zitat

    Original geschrieben von mea


    ich wär für orten und dann eier abschneiden...


    Zitat

    Original geschrieben von Tobias Claren


    Da bekommt man echte Lust irgendwas offizielles mit Bezug zu diesem Thema hochgehen zu lassen.....

    Damit dürfte das Thema (das es so oder ähnlich ohnehin bereits mehrfach gab) dann wohl erschöpfend behandelt sein.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

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