ZitatOriginal geschrieben von twkberlin1
Habe gerade gelesen, dass bei Reisen das Rückgaberecht nicht gilt.
Naja, ein Hinweis bei Tchibo das Namensbindung herrscht sucht man ja vergebens.
Das wird bestimmt Ärger geben wenn die Masse das irgendwann spitz kriegt.
Ganz unten auf der Tchibo-Seite steht:
ZitatEinfach vor Fahrtantritt den Namen und für die jeweilige Fahrt den Startbahnhof, den Zielbahnhof und das Reisedatum (Tag und Monat) in die dafür vorgesehenen Felder eintragen
Wobei der unbedarfte Käufer daran natürlich nicht erkennen kann, dass nicht jede Fahrt von einer anderen Person genutzt werden kann. :flop:
Zum Rückgaberecht:
Ich meine, man kann unbenutzte Tickets sehr wohl an Tchibo zurückschicken, da man keine Reise im eigentlichen Sinn bucht.
Nur bei der DB kann man die Tickets nicht zurückgeben oder sich teilweise "ausbezahlen" lassen.
Zumindest würde es so Sinn machen.