ZitatOriginal geschrieben von Percy
Das ist in der Tat bei mir genauso. Allerdings nur bei einem Vertrag. Mein o2o 40 ist noch unangetastet. Laut AGB bedarf die Kündigung aber der Schriftform. Bisher habe ich noch nichts in die Richtung erhalten.
Warum sollten Sie?
Gruß Marco