ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Die Hardwaresubvention ist das eine, aber im Falle eines Vertrages ohne Handy ginge o2 ja auch die garantierte Einnahme der Grundgebühr verloren. Wenn ein vorzeitiger Wechsel in den o2o möglich gemacht würde, käme das ja einem jederzeitigen Kündigungsrecht gleich.
Zur Einführung des grundgebührfreien Genion-S-ohne-Handy haben sie das gemacht. Man konnte seinen alten Genion-S-ohne-Handy mit 5 EUR Grundgebühr in den neuen grundgebührfreien Tarif umstellen.