Nachträgliche MNP kostet 15€ Bearbeitungsgebühr. Ob die 15€ bei Loop entfallen weiß ich nicht.
o2 o - der neue Tarif [Sammelthread]
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Zitat
Original geschrieben von Just Me
Ob die 15€ bei Loop entfallen weiß ich nicht.
Kostet nichts da es keine MNP im klassischen Sinne ist. -
Hallo zusammen,
die Frage wurde bestimmt schon gestellt, aber bei der Länge des Threads habe ich die Antwort einfach nicht gefunden.
Man möge mir daher meinen (evtl.) Doppelpost verzeihen.Wie funktioniert das mit der Kündigungsfrist bzw. der Mindestvertragslaufzeit bei O2-o?
Es geht um die Formulierung des Kündigungsschreibens.- Was habe ich bei dem Tarif? Eine Kündigungsfrist oder eine Mindestvertragslaufzeit? Welche Auswirkungen hat das?
- Sind das nun 30 Tage oder 4 Wochen oder 1 Monat?
- Was schreibt man am besten rein, zu welchem Termin man kündigt?Vielen Dank schonmal
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"Hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer xxx zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit der Bitte um schriftliche Bestätigung"
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Du hast keine Mindestvertragslaufzeit, aber eine Kündigungsfrist von 30 Tagen.
D.h. du kannst jederzeit kündigen, der Vertrag endet dann frühestend 30 Tage später.
Bei einer Kündigung kannst du dann entweder ein konkretes Datum schreiben (welches entsprechend in der Zukunft liegt) oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". -
Zitat
Original geschrieben von blacksun
- Was schreibt man am besten rein, zu welchem Termin man kündigt?Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, den zwischen Ihnen und mir
bestehenden Vertrag mit der oben genannten Vertragsnummer.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Kündigung und den
Termin für das Vertragsende.Mit freundlichen Grüßen
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Zitat
Original geschrieben von ganymed
...mit der Bitte um schriftliche Bestätigung"Genau, das schreibe ich in jede Kündigung, da ich immer per Fax mit qualifiziertem Sendebericht kündige. Ist wesentlich billiger als Brief oder Einschreiben, und geht schneller.
Normalerweise kündige ich mit genügend Vorlauf, so dass noch genügend Zeit bleibt, weitere Anläufe zu starten (z.B. keine Bestätigung oder nur im Original möglich).
Diesmal geht's aber nicht anders, siehe unten.ZitatOriginal geschrieben von stefanniehaus
Du hast keine Mindestvertragslaufzeit, aber eine Kündigungsfrist von 30 Tagen.D.h. du kannst jederzeit kündigen, der Vertrag endet dann frühestend 30 Tage später.
Bei einer Kündigung kannst du dann entweder ein konkretes Datum schreiben (welches entsprechend in der Zukunft liegt) oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".Ok, also 30 Tage später ist man also raus.
Diesmal hab ich insofern etwas Zeitdruck, dass ich gleichzeitig einen Internet-Pack mit dabei habe. Und diese haben ja eine MVLZ von 3 Monaten.Aber ich habe nun vom Händler, von O2 und hier im Forum die Bestätigung, dass wenn der Grundvertrag gekündigt wird, dass dann die MVLZ der Optionen keine Rolle mehr spielen, da ohne Grundvertrag auch keine Option möglich.
Das hat insofern Auswirkungen, dass das Internet-Pack gleich bei Kartenaktivierung mit dazugebucht wird. Weiß zufällig jemand, ob O2 anteilsmäßig auch wieder ein gebuchtes Pack zurückerstattet?
Bsp.
O2-o, Kartenaktivierung 10.10. inkl. Intern-Pack-L
Kündigung 20.10.
Vertragsende O2-o wäre dann 20.11.
Am 10.11. fällt aber bereits das zweite mal die Gebühr für das Internet-Pack an.Weiß jemand, ob O2 dann die gesamten Gebühren behält, oder ob mir anteilsmäßig für die Zeit zwischen 10.11. und 20.11. die Gebühren wieder zurückerstattet werden?
PS: wenn ihr fragt, warum ich dann überhaupt den Vertrag gemacht habe: O2 hat gerade Aktionswoche, in der keine AG anfällt. Ich bin möchte die Netzabdeckung bei mir in der Nähe für mobiles Internet für alle 4 Netze testen. Mit der Aktion ist es günstiger, dies so zu machen anstatt mir extra eine Prepaid-Karte im jeweiligen Netz zu holen.
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Wir reden doch über den Postpaid-Vertrag oder? (Sonst wäre die Frage nach der Kündigung ja obsolet).
Die Beträge werden doch immer für den zurücklegenden Abrechnungszeitraum berechnet.
Es wird nichts im Voraus berechnet, also muss auch nichts zurück erstattet werden. -
Zitat
Original geschrieben von stefanniehaus
Die Beträge werden doch immer für den zurücklegenden Abrechnungszeitraum berechnet.
Es wird nichts im Voraus berechnet, also muss auch nichts zurück erstattet werden.ja, es geht um Postpaid.
Bist Du sicher, dass das nicht gleich sofort berechnet wird? Bei Talkline kam wenige Tage nach Vertragsabschluss die erste Rechnung, in der die AG berechnet wurde. Die haben nicht bis zum reglären Rechnungslauf gewartet.Aber auch bei Postpaid stellt sich die Frage, ob nur anteilige berechent wird.
Oder ob die vollen 25 Euro für Internet-Pack-L berechnet werden, obwohl ich im zweiten Monat diesen überhaupt nicht nutzen konnte.
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1. Die Grundgebühren werden bei o2 immer für den abgelaufenen Abrechnungsmonat abgerechnet. Du zahlst nichts im voraus.
2. Berechnet wird immer anteilig. Hast du ein Pack in einem Abrechnungszeitraum nur x Tage gehabt, werden auch nur anteilig x Tage berechnet.Bei manchen Anbietern mag das anders sein, o2 ist hier aber durchaus kundenfreundlich
Edit: Auch beim o2o gibt es eine vorzeitige Rechnung (max 13 Tage nach Aktivierung), aber die Grundgebühren werden nur für die Vergangenheit berechnet.
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