Probleme mit BASE - Internetflat - wie kündigen?

  • Hatte auch schonmal Ärger mit denen. Mittlerweile ist jedoch glücklicherweise mein Vertrag ausgelaufen...

  • Bekam inzwischen ein Schreiben, indem ich aufgefordert wurde, binnen 7 Tagen meine Gründe für die Rückbuchung der Lastschrift anzugeben - sonst würde das Ganze der Mahnabteilung übergeben.


    Anscheinend lesen die Ihre Schreiben überhaupt nicht - habe ich ja schon vorab eingehend erklärt. Die ihnen zustehenden Beträge abzüglich der von mir angemahnten Gutschriften habe ich ja auch sofort nach Rückbuchung überwiesen.


    Bin gespannt, wie's weiter geht - auf meine außerordentl. Kündigung ist man bisher nicht eingegangen - die vor drei Wochen von mir gesetzte Frist für einen eventuellen Widerspruch und Zusendung einer Abschlußrechnung ist auch ohne Reaktion durch Base (Eplus) verstrichen.

  • Die Mühlen der automatischen Vorgangsbearbeitungssyteme: :-)


    Mal meine Meinung dazu:


    Zitat

    Original geschrieben von outdoor
    Bekam inzwischen ein Schreiben, indem ich aufgefordert wurde, binnen 7 Tagen meine Gründe für die Rückbuchung der Lastschrift anzugeben - sonst würde das Ganze der Mahnabteilung übergeben.


    Ruhig bleiben, die Mahnabteilung kann auch nur Briefe schreiben.

    Zitat


    Anscheinend lesen die Ihre Schreiben überhaupt nicht - habe ich ja schon vorab eingehend erklärt. Die ihnen zustehenden Beträge abzüglich der von mir angemahnten Gutschriften habe ich ja auch sofort nach Rückbuchung überwiesen.


    Dann würde ich einfach mal garnicht mehr antworten. Wenn du belegen kannst das du dich bereits dazu geäußert hast (Einschreiben+Rückschein) musst du nicht antworten.


    Niemand ist verpflichtet auf jedes Schreiben zu antworten, sich ständig zu wiederholen doch sich so zu verhalten das es in deren Schema passt.


    Zitat


    Bin gespannt, wie's weiter geht - auf meine außerordentl. Kündigung ist man bisher nicht eingegangen - die vor drei Wochen von mir gesetzte Frist für einen eventuellen Widerspruch und Zusendung einer Abschlußrechnung ist auch ohne Reaktion durch Base (Eplus) verstrichen.


    Nix weiter machen. Mahnbescheid abwarten (wenn er denn kommt) und dem wiedersprechen. Alle anderen Schreiben kannst du eigendlich ignorieren. Alles was nicht als Einschreiben kommt hast du im Zweifelsfall einfach nicht bekommen.


    Bei mir lief das bei einem ähnlichen Vorfall so ab:


    - Mahnung
    - Zugang abgedreht.
    - Mahnschreiben
    - Mahnschreiben
    - Inkassoschreiben
    - Noch ein Inkassoschreiben
    - Inkassoschreiben mit Drohung (Demolition Man: Fügen Sie die Worte hinzu: Oder sonst... )
    - Anwaltsschreiben


    Dem Anwalt habe ich kurz die Lage geschildert. Er möge sich wenn er sich im Recht sieht doch Klage einreichen oder einen Mahnbescheid beantragen. Der Streitwert war überschaubar und ich lerne ja auch gerne dazu.


    Und dann war Ruhe. :-)


    Läuft sicherlich nicht immer so ab. Trotzdem haben wir ja einen schicken Rechtsstaat wo das alles geregelt ist. Und wenn du Aufgrund einer Leistungsstörung die Rechnung kürzt und das auch so begründest sehe ich da gute Chancen.
    Wenn du im Recht bis kannst du der ganzen Inkasso-Geschichte auch gelassen gegenübertreten. Das läuft automatisch, am Ende wird deren Anwalt das aufgreifen und der ist, so zumindest meine Erfahrung, der erste der sich deine Schreiben durchliest.


    Bei allen Streitigkeiten mit "Konzernen" sind wir mit dieser Methode immer sehr gut gefahren. Blöd ist es hat wenn man auf eine Leistung / einen Zugang angewiesen ist. Dann sitzt der Betreiber erst einmal am längeren Hebel.

  • Hallo.


    Erstmal vielen Dank für die Tips & Infos.


    Auch ich überlege, es drauf ankommen zu lassen. Theoretisch liefe die Flat noch bis zum regulären Kündigungstermin Ende des Jahres (Dez. 2009). Macht 25,-- x 9 (April bis Dez.) = 225,-- €.
    Da ich am 18.04. außerordentlich gekündigt habe, muß ich bei meiner Argumentation bis zu diesem Zeitpunkt also noch für April 15,-- zahlen.


    Gestern erhielt ich eine Rechnung für April. Da ist nat. nicht auf meine Kündigung eingegangen worden und es wurde einfach der volle Betrag für den Monat berechnet. Den meiner Ansicht nach korrekten Betrag habe ich sofort überwiesen - der Rechnung jedoch widersprochen (Rechnung mit Vermerk "abgelehnt - Widerspruch siehe meine Schreiben vom...) zurückgesendet.



    BASE wird sich wahrsch. drauf berufen, daß meine Kürzung / Kündigung nicht gerechtfertigt war. Sie haben ja auch nicht darauf Bezug genommen, daß mir das Vorhandensein von UMTS zugesichert wurde und ich nicht mal stabiles GPRS habe.
    (Hatte, mittlerweile hab ich ja keine SIM-Karte mehr.)



    Was den Anschluß anbelangt, so bin ich mittlerweile bei Voodoophone und das klappt (bisher) ohne Probleme. Diesmal habe ich mir beim Abschluß im Shop aber ein Sonderkündigungsrecht schriftlich bestätigen lassen für den Fall, daß UMTS oder GPRS nicht verfügbar seien (bei Umzug) - man wird ja irgendwann schlauer...


    Update: Habe grad noch mal meine Post gecheckt und siehe da - ein Schreiben von BASE: Man lehne meine Kündigung ab und blablabla - hätte angeblich nie UMTS zugesichert und blablabla arbeite dran und blablabla bestehe auf den von mir gekürzten 10,99 € für die zuges. Gutschriften die man angeblich nicht nachvollziehen könne. Außerdem bestehe man auf der Zusatzgebühr von 1,60 € pro Überweisung, da ich die Einzugsermächtigung zurückgezogen habe. (Ich denk nicht dran.)
    Habe nichts anderes erwartet. Auch hier wird auf das ebenfalls nicht funkt. GPRS nicht eingegangen. Man behauptet, man hätte mir schon eine neue SIM geschickt (ach ne, nichts erhalten) und mit parallel rausgehender Post würde mir nochmal eine geschickt (bin ja gespannt).


    Was käme denn für ein Streitwert bei einem Rechtsstreit zusammen?

  • Zitat

    Original geschrieben von outdoor


    Was käme denn für ein Streitwert bei einem Rechtsstreit zusammen?


    OK, ich bin kein Anwalt und kann deshalb hier nur aus Erfahrung berichten. Der Streitwert beläuft sich auf das was die von dir haben wollen, sollte also die Summe aller nicht bezahlten Grundgebühren nicht übersteigen. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert + den Auslagen. Wenn du unterliegst musst du die bezahlen.


    Wenn du das durchziehen möchtest überlege dir folgendes:


    - Kannst du deine Behauptungen beweisen oder hast du Zeugen?
    - In den Vertragsbedingungen steht sicher drin das du keinen Anspruch auf eine 100% Netzabdeckung hast. Kannst du beweisen/bezeugen das es 1 Jahr lang klappte?
    - Schön sind immer Dinge die du beweisen kannst aber die Gegenseite nicht, das mögen die Richter besonders. Sprich du kannst beweisen das du eine Ersatz-SIM-Karte angefordert hast aber dein Gegner kann nicht beweisen das sie rausgeschickt wurde?
    - Hast du die Belege noch für die Reklamationsschreiben und die Schreiben selbst als Kopie? Unheimlich nützlich, damit kannst du zeigen das du versucht hast das Problem zu lösen und die nicht geholfen wurde. Gericht sieht dann das du nicht etwa nur "Kohle rausschlagen" willst.
    - Dein Zeuge der im Shop dabei war ist evtl. auch nützlich. Du kannst Ihn in der Klageerwiederung angeben. Ob Ihm geglaubt wird entscheidet das Gericht. Die Entscheidung hat dabei nichts damit zu tun wer mehr Zeugen hat. Es steht also nicht etwa 2 zu 1 für dich gegen den Verkäufer. Das Gericht wird die Aussage würdigen und dann mit einbeziehen oder halt nicht.


    Ein Anwalt ist eine große Hilfe bei dem bevorstehenden Papierkrieg. Bei den Fällen die ich bis jetzt hatte war er im Nachhinein nicht nötig, hat aber die Abwicklung erleichtert. Eine eindeutige Rechtslage macht auch ein Anwalt nicht "eindeutiger".


    Ich denke bei deinem Fall wäre die Strategie nicht das du kein Netz mehr hattest sondern eher das du einen Mangel gemeldet hast und die nicht reagiert haben. Du kannst das mit deinen Einschreiben beweisen, dein Gegner kann das nicht. Damit solltest du gute Chancen haben. Ich vermute das es garnicht soweit kommen wird. Die Mahnungen laufen automatisch, aber sobald das vor Gericht gehen soll wird sich das noch einmal jemand anschauen.


    Eines ist noch wichtig: Hast du subventionierte Hardware erhalten? Wenn ja dann ist ein Teil der Grundgebühr die "Rate" dafür. Diese musst du geg. bezahlen oder das Teil zurückgeben.


    Berichte mal was du machen willst. :-)

  • Hallo.
    Danke für die Infos & Tips.


    Die Schreiben bzw. Kopien habe ich noch. Da ich alle per Einschreiben losgeschickt und die Einschreibebelege habe, kann ich deren Zugang quasi auch beweisen.


    Daß ich über 1 J. Netzabdeckung hatte, läßt sich einfach anhand der Rechnungen und den Angaben des Traffics (wieviel GB ich runtergeladen habe) nachweisen - denke, daß das reichen sollte.
    Daß ich keine Ersatz-Sim erhalten habe, kann ich kaum beweisen - höchstens, daß ich sie angefordert hatte (haben die ja auch dadurch bestätigt, daß sie behaupten, eine rausgeschickt zu haben).


    Was interessant wäre, ist, inwieweit es rechtlich zu werten ist, daß EPlus meine ganzen Fristen (zur Behebung der Mängel, zur Erwiderung auf die außerord. Kündigung) alle ignoriert hat - ob daraus indirekt eine Bestätigung abzuleiten wäre.

  • Hallo Zusammen!
    Was ich in diesem Thread nicht verstehe, ist die Tasache, dass kein Netzbetreiber
    1. eine 100%ige Netzabdeckung garantiert und
    2. schon gar nicht eine 100%ige Inhouse Versorgung.


    Jedem Nutzer muss klar sein, dass kein Verkäufer die individuelle Mobilfunkversorgung zuhause kennen kann, daher müssten solche Aussagen, wenn sie denn überhaupt getroffen wurden, beim mündigen Verbraucher normalerweise auf Misstrauen stoßen. Die Änderung/ Verschlechterung der Mobilfunkversorgung zuhause während der Vertragsdauer ist natürlich ärgerlich und nachvollziehbar, da hätte ich von BASE bzw. Eplus zumindest eine Kulanzregelung erwartet, was mich wieder bestätigt, nicht jeden Ramschtarif zu nutzen, der bei der Erreichbarkeit der Kundenbetreuung und anderen Leistungen Abstriche macht.


    Trotzdem viel Glück bei der rechtlichen Durchsetzung!


    Gruss

  • Das mit der UMTS-Versorgung war für mich damals auch leicht zu prüfen. Der Shopinhaber, der mir gegenüber die Aussage gemacht hat, hat mir schriftlich ein 14-tägiges Rückgaberecht bei unzur. Versorgung eingeräumt. Es hat ja die erste Zeit auch vernünftig funktioniert - danach komischerweise nicht mehr...

  • Das Drama geht in eine neue Runde. Mittlerweile kriege ich die "zweite und letzte Mahnung". Das ich der ersten widersprochen habe und alle Punkte nochmals aufgeführt habe, scheint dort niemand zu interessieren. Inzwischen droht man auch, die Forderung in die Schufa eintragen zu lassen (das wäre dann ja wohl strafrechtlich bedenklich, da diese bestritten wird).

  • Wollte nur mal kurz erklären, daß ich heute ein Schreiben erhalten habe, indem BASE c/o Eplus meiner außerordentliche Kündigung aufgrund Nichterfüllung der Vertrages durch BASE anerkennt! Damit ist das Kapitel beendet!

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