Schnapper? LG KP100 Weiß oder Schwarz mit Congstar Prepaid Sim für 15,90€ inkl. VK

  • Zitat

    Original geschrieben von TheCapture
    leider nicht. Für mich ists ja (auch) blöd gelaufen, hab gestern das geld überwiesen :flop:


    hm? Und wo ist das Problem?

  • Zitat

    Original geschrieben von TheCapture
    leider nicht. Für mich ists ja (auch) blöd gelaufen, hab gestern das geld überwiesen :flop:


    Und?
    Ich habe auch gestern via Online Banking gezahlt allerdings ist Valuta/Wertstellung der 25.05.
    Also werden die Morgen oder uebermorgen das Geld auf dem Kontoauszug haben und mal sehen was bis Freitag so passiert.


    -ralf-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
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  • Zitat

    Original geschrieben von FrEsHy


    Aber ist es nicht so das wenn man etwas bereits bezahlt hat, die gegenseite den Vertrag quasi angenommen hat?


    Der Satz ist auch ohne rechtliche Betrachtung schon ein Widerspruch in sich :D


    Wie soll eine Leistung des "man" eine Erklärung der Gegenseite herbeiführen? Die Zahlung liegt allein in der Gewalt/Sphäre des "man" und bedarf keiner Mitwirkung der Gegenseite. Daher kann eine erfolgte Zahlung der Gegenseite auch nicht als Zustimmung zum Vertrag zugerechnet werden.


    Andernfalls könntest du der Gegenseite durch die Vornahme der Zahlung ja einen Vertrag aufdrängen


    Und auch in der Angabe von Zahldaten wie Bankverbindung oder Austellung von Rechnungen bei entsprechender Vereinbarung (Vorkasse bereits bei Bestelleingang) kann man noch keine Annahme sehen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ja klar damit hast Du recht.


    Aber man bezahlt in diesem Fall ja nicht einfach so irgendwas.. sondern man hat einen Warenkorb und dort wird einem die Möglichkeit gegeben sofort zu überweisen. Und die Preise im Warenkorb werden ja von dem Anbieter und nicht von dem Käufer ausgefüllt. Es geht mir speziell um den Fakt das man sofort überweisen kann. Nehmen sich die Verkäufer damit nicht selber die Möglichkeit der Überprüfung ihrer Daten und Preisangaben?


    Also jetzt so als Beispiel: Wenn ich in nem Elektro-Markt zur Kasse gehe, er eingescannt wird, ich den (in diesem Fall falschen) Betrag bezahle, dann ist das doch auch bindend oder nicht?!? Irgendwann muss ja der Vertrags-Grundsatz gegeben sein. Wann wenn nicht zu diesem Zeitpunkt?

  • Du kannst online- und offline-Kauf nicht ohne Weiteres gleichstellen.


    Was sie die Kundschaft beim online-Kauf bieten lässt, würde vor Ort kein Mensch tolerieren: Verstoß gegen den Grundsatz "erst die Ware, dann das Geld" (wegen Vorkasse) und dann zusätzlich noch Leistung auf einen noch nichtmals geschlossenen Vertrag.



    Begründet wird dies damit, dass der Onlinehändler (anders als sein Offline-Pendant) nicht im Blick haben kann, wie das Verhältnis Warenverfügbarkeit : Kundennachfrage ist. Im Media Markt vor Ort kann dem Verkäufer nicht passieren, dass er einem Kunden Ware verkauft, die gar nicht (mehr) vorhanden ist und sich somit u.U. schadensersatzpflichtig macht. Dort wird der Vertrag erst geschlossen, wenn der Kunde mit der Ware unter´m Arm an der Kasse antanzt, vorher nicht. Aus genau demselben Grund geht die Rechtsprechung auch seit Jahrzehnten davon aus, dass Anpreisungen in Schaufenstern von Geschäften (also Artikel x zum günstigen Preis y) kein Angebot des Verkäufers darstellen, damit also nicht ohne Zwischenschritt des Verkäufers gekauft werden können.


    Im Bereich des Online-Kaufs sind daher solche Anpreisungen aus genau demselben Grund nicht als (mit einem Schritt des Kunden) annehmbare Angebote, sondern mangels Rechtsbindungswillen des Verkäufers lediglich als Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf anzusehen. Damit ist die Annahme seitens des Verkäufers erforderlich, damit es zu einem Vertragsschluss kommt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.


    Diese Gestaltung ist rechtlich auch nicht angreifbar, da grundsätzlich Vertragsfreiheit sowohl hinsichtlich des Abschlusses selbst als auch hinsichtliche des Inhalts und der Gestaltung des Vertrags herrscht.


    Und wenn Congster nun sagt, bestelle auf meiner Homepage, lege den gewünschten Artikel in den Warenkorb, bezahle (nach deiner Wahl!) via Vorkasse, aber rechtlich binden möchte ich micht erst, wenn ich dir den Artikel rausschicke und dir das gesondert bestätige, ist das in Ordnung. Genügend "dumme" Leute gibt es ja, die trotzdem in Vorleistung gehen, ohne mit der Wimper zu zucken.


    Ob und wie du nun zahlst, dies hat keinen Einfluss auf das Zustandekommen des Vertrags, wenn Congstar nicht will. Ist bereits gezahlt worden, und Congstar nimmt dein Angebot nicht an, muss Congstar die Zahlung zurückgewähren, mehr nicht.



    Und: Du übersiehst weiterhin dass Congstar selbst bei einem bereits erfolgten Vertragsschluss die Möglichkeit hätte, durch Anfechtung der fehlerhaften Annahmeerklärung von der Leistung frei zu werden.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Lonz: der eine post war FrEsHy und nicht an dich :top: (auf den erwiedert hast "und wo liegt das problem....")


    also die ganzen posts hier kommen langsam aber sicher den der krokofarm nahe.


    tatsache ist dass die bestellungen storniert, oder aber auch angenommen werden können.
    welcher fall nun eintrifft kann man nicht vorraussagen.
    vielleicht war 0,95€ ein preisfehler aber womöglich ein sonderangebot (ersteres ist wahrscheinlicher).
    resultat ist nun dass überall heftige mundpropaganda betrieben wird und congstar bekannter wird ;)


    rein rechtlich gesehen können alle bestellungen nun storniert werden.
    ist der kundendienst aber kulant, bekommen alle die SEs für 8,80.


    bin eigentlich der meinung dass dieser thread bis morgen mittag geschlossen gehört.


    FrEsHy: wenn du in den elektromarkt gehst und ein produkt hast, besteht für den kassierer die möglichkeit den preisfehler zu bemerken bzw. den jeweiligen artikel nicht zu dem gewünschten preis zu verkaufen.
    diejenigen die per vorkasse zahlen, bekommen aber ledeglich eine automatische mail mit einer zahlungsaufforderung die in keinster weise einer bestellannahme gleichzustellen ist! die annahme einer bestellung erfolgt NUR durch den versand der ware.

    ... Beitrag kurz weil auf Nokia 5800 verfasst.

  • Ich denke nicht das wir das hier schließen sollten, da es ja irgendwie schon interessant ist was aus der ganzen Sache wird. Oder nicht?


    ABER und ich denke das ist der Grund warum der Aufruf zur schließung kommt, wir sollten nun wieder zurück zum Thema kommen und nicht weiter über ungelegte Eier diskutieren. Auch wenn ICH zumindest um einiges schlauer bin, dank "Dauerposter"! Danke dafür :)



    TheCapture
    Das mit dem Elektromarkt und das ich kein Recht auf den angezeigten Preis habe ist mir schon bewusst :)
    Habe ja diesbezüglich geschrieben wenn es eintreffen SOLLTE das ein falscher Preis ausgepriesen war, er an der Kasse aber nicht bemerkt wird, ich den Artikel bezahle UND dann den Laden verlasse. So war das gemeint :)


    Und nun hab ich auch gemerkt wie Du das mit dem schließen des Threads gemeint hast :)
    So kann man es natürlich auch machen! :top:

  • Der 0,95 EUR-Preis ist entstanden, weil das Starterkit inkl. Handy auf der Seite für 20,95 verfügbar war und mit dem billiger.de-Link um EUR 20 reduziert wurde.


    Jetzt kostet es wieder EUR 29,95 und damit über billiger.de EUR 9,95.

  • Egal ob es ein Fehler war oder eine "stille Werbeaktion" die dann explodiert ist.
    Da werden Morgen einige Leute mit den Bestellungen von Freitag und Samstag beschaeftigt sein und hier weiter zu oraklen ob geliefert oder storniert wird bringt eh nichts.


    Gruss
    -ralf-

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  • habe gerade eine Bestötigungs email von congstar erhalten:


    Sehr geehrte(r) xxx


    wir haben Ihre Zahlung erhalten, vielen Dank. Die Zahlung wurde diesem Kauf zugeordnet:


    Stk. Produkt
    1 x Wertgarantie
    Wir werden Sie gesondert kontaktieren.
    1 x Sony Ericsson J132 mit congstar Prepaid-Starterpaket Farbe: heaven blue
    2 x Sony Ericsson J132 mit congstar Prepaid-Starterpaket Farbe: night black


    Wir übergeben die Bestellung jetzt an unsere Versandabteilung, Sie erhalten eine gesonderte Versandbestätigung per E-Mail.


    Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen erst das congstar Prepaid-Starterpaket senden, welches Sie bitte per Telefon oder Internet aktivieren. Nach erfolgreicher Aktivierung erhalten Sie das Handy.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr congstar Prepaid Team bei der S-KON eKontor 24 GmbH


    Damit müßte doch der Kauf durch congstar angenommen sein, oder?


    Was hat das eigentlich mit der Wertgarantie auf sich?

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