Spekulieren mit Eintrittskarten - legal und lukrativ?

  • Hallo,


    mir ist letztens folgendes eingefallen: Bei manchen Veranstaltugnen (z.B. das geplante EMinem-Konzert in Deutschland) gibt es eine sehr viel größere Nachfrage als Karten da sind. Was wäre, wenn ich mir jetzt 2 Tickets zulege, diese dann erstmal in der Schublade versenke und ca 1 Monat vor dem Konzert bei Ebay anbiete?


    Macht das Sinn? Und ist es legal


    Danke!:top:


    Gruß
    Oliver

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    – Edward V Berard

  • Re: Spekulieren mit Eintrittskarten - legal und lukrativ?


    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Macht das Sinn? Und ist es legal


    Sinn macht das auf jeden Fall, denn da verdienst Du meist eine Menge Kohle.
    Ich habe mir auch über Ebay Karten für Avril Lavigne in Hamburg geholt, die regulär 29€ gekostet haben (Eine Karte) , ... ich habe 43€ gezahlt.


    IMHO ist es aber so, dass man die Karten normalerweise nur für den normalen Preis weiterverkaufen darf.


    Da fällt mir das Beispiel der "Karten-Türken" am Weserstadion bei uns in Bremen ein.
    Diese kaufen sich vor der Saison dutzende Dauerkarten und verticken diese dann fürs bis zu 5fache (an den letzten Spieltagen).


    Wie das genau mit der Rechtslage aussieht, würde mich auch mal interessieren.



    Gruß,
    Chris

  • Re: Re: Spekulieren mit Eintrittskarten - legal und lukrativ?


    Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Ich habe mir auch über Ebay Karten für Avril Lavigne in Hamburg geholt, die regulär 29? gekostet haben (Eine Karte) , ... ich habe 43? gezahlt.



    Das war doch nur die Strafgebühr, weil du wirklich auf das Konzert gehen wolltest..;)


    Ich informier mich jetzt mal, was so an Konzerten ansteht...:D

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    – Edward V Berard

  • Ja, das ist illegal. Ausserdem ist es extrem unfaur den Leuten ggü. die auf solche Konzerte/Veranstaltungen/Fussballspiele gehen wollen.


    Zitat

    Testen wir einmal die rechtliche Lage: Ein Schwarzmarkthändler betreibt ein Reisegewerbe, denn laut §55 1. GewO 1 betreibt ein Reisegewerbe derjenige," der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben selbstständig oder unselbstständig in eigener Person Waren feilbietet ...". So, das ist ja sehr interessant, unser zuvorkommende, schnauzbärtige Herr betreibt also ein Reisegewerbe; daß er allerdings im Besitz einer Reisegewerbekarte ist, wagen wir zu bezweifeln, ebenso wie die Frage ob die entsprechenden Behörden über sein überaus lukratives Tun Bescheid wissen (obwohl uns das eigentlich egal ist). Doch bis hierhin sieht es so aus als ob wir den netten Herren gar nichts können. Wer sich jetzt allerdings das Fäustchen reibt und Dollarzeichen in den Augen kriegt hat sich zu früh gefreut.Im §56 1. GewO steht "... im Reisegewerbe verboten sind: der Vertrieb von Wertpapieren...", seit dem Gerichturteil vom 12.01.94 des Oberlandesgerichts Stuttgart zählen Fußballkarten zu diesen und damit ist der Verkauf rechtswidrig und mit Bußgeld zu belegen. Die zählt auch, wenn kein Gewinn gemacht wird, da derlei Machenschaften mit einem Spekulationsrisiko in Verbindung stehen. Aber auch andere Vereine haben das gleiche Problem. So verurteilte bereits 1979 das bayerische OLG einen Schwarzhändler zu einer empfindlichen Geldbuße und gab damit einer Anzeige des FC Bayern statt. Der Händler hatte wiederholt Karten zu überhöhten Preisen angeboten. Er kaufte Karten für insgesamt 2.000,- DM ein; bei seiner Festnahme wurden noch sieben Karten und 5.075,- DM festgestellt.


    von http://www.uebersteiger.de/25/smarkt.htm

  • @R.U. Serious. Demnach ist es also nur nicht legal, wenn man die Karten an Ort und Stelle verkauft, da es dann ein Reisegewerbe ist und man nicht mit Wertpapieren handeln darf in einem solchen.


    Wenn man aber ein normales Gewerbe anmeldet und die Karten verschickt, dürfte es eigentlich kein Problem sein.
    Sollte hier eine Auflage greifen, die den Handel mit Wertpapieren untersagt dann würde mich interessieren, warum Verkaufsagenturen und Ticketcenter nicht vom Ordnungsamt behelligt werden.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Die Frage ist noch, ab welchem Umfang das Verkaufen von Eintrittskarten als Reisegewerbe einzuordnen ist.
    Wenn ich mir nun zusammen mit einem Freund Konzertkarten kaufe und dieser kurzfristig erkrankt, wird mich wohl keiner vor den Kadi zerren, weil ich die Karte vor der Halle verkaufe.

  • Nein, dem Gelegenheitsverkäufer kann man daraus sicher keinen Strick ziehen. Ob auch weitere gesetzlichen Regelungen (insb. beim Internethandel) ziehen kann ich nicht genau sagen. Aber interssantes gibt es auch auf der Schalke-Homepage zu lesen:


    http://www.schalke04.de/clubmagazin_020319.htm


    Zitat

    Möglich machten dies die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TS Tik-ket und Secure GmbH. Diese besagen im Absatz 1 zum Thema Vertragsab-schluss/Karteninhaberschaft: "Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ist im Falle der Erhöhung des Ticketpreises untersagt." Schließlich wird mit einer Eintrittskarte kein Besitz veräußert, sondern lediglich eine Art Mietvertrag für eine bestimmte Zeit, nämlich die Länge des Besuchs eines Fußballspiels, eingegangen. Der Kauf einer Eintrittskarte bringt eine gewisse Verantwortungspflicht mit sich. Wer ein Ticket erwirbt und es an jemanden weitergibt, der es dann auf dem Schwarzmarkt anbietet, ist nicht aus dem Schneider, sondern kann regresspflichtig gemacht werden.


    Hier wurde also auf Basis der Geschäftsbedingungen des Veranstalters der Weiterverkauf ausgeschlossen und ein gegen ein Vergehen vorgegangen. Weiteres im gelinkten Artikel...

  • Na, diese Regeln hören sich aber sehr nach Rudi Assauer an. Total daneben. Wenn ein Käufer die Karte auf dem Schwarzmarkt veräußert, dann steht der erste Verkäufer dafür gerade???


    Wenn also ein Autohändler einen Wagen verkauft und der Käufer veräußert den an jemanden ohne Führerschein dann muss der Autohändler auch für Schäden haften, wenn der letzte Inhaber des Fahrzeuges einen Unfall hat??? Also diese Schalke-Regelungen mögen zwar in den Augen eines typischen Schalke-Fans, "dem sein Verein sein ein und alles sein tut", als gerecht erscheinen, das wars dann aber auch.


    Und die professionellen Händler haben ja keinen höheren Verkaufspreis, die schlagen ja einfach eine Verkaufsgebühr drauf, fertig. Wie hoch die sein darf, ist sicher nicht weiter geregelt, oder?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Nebelfelsen, mir scheint, du hast die Begründung nicht gelesen. Mit der Eintrittskarte wird kein Besitz veräussert, sondern ein Recht. Dein Vergleich mit dem Auto hinkt vorne und hinten. Wenn man die Karte nicht erst haben wollte, braucht man sie nicht kaufen, wenn man später merkt, dass man sie nicht braucht, gibt man sie eben zurück.
    Der Schwarzmarkt im Bereich Fussballeintrittskarten ist nunmal das letze.


    Ausserdem sollten sich Käufer von solchen Karten immer der Gefahr bewusst sein, dass auch immer viele Fälschungen auf dem Markt sind. Daher sollte man als Käufer auf jeden Fall nicht auf den Schwarzmarkt gehen, und natürlich um diese Leute nicht weiter zu finanzieren.

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