ZitatOriginal geschrieben von R. U. Serious
Nebelfelsen, mir scheint, du hast die Begründung nicht gelesen. Mit der Eintrittskarte wird kein Besitz veräussert, sondern ein Recht. Dein Vergleich mit dem Auto hinkt vorne und hinten. Wenn man die Karte nicht erst haben wollte, braucht man sie nicht kaufen, wenn man später merkt, dass man sie nicht braucht, gibt man sie eben zurück.
Der Schwarzmarkt im Bereich Fussballeintrittskarten ist nunmal das letze.
Ausserdem sollten sich Käufer von solchen Karten immer der Gefahr bewusst sein, dass auch immer viele Fälschungen auf dem Markt sind. Daher sollte man als Käufer auf jeden Fall nicht auf den Schwarzmarkt gehen, und natürlich um diese Leute nicht weiter zu finanzieren.
Ich hab in der Tat nicht ganz richtig gelesen. Ich dachte mit "wer ein ticket erwirbt und es .. weitergibt" war der Händler gemeint, der es von Schalke erwirbt.
Dennoch Quatsch, dass der ursprüngliche Besitzer haftet, auch wenn er es umsonst weitergibt. Schließlich verschenkt man ja auch Tickets etc.
Und dann soll man dafür haften, wenn der Beschenkte es weiterverkauft.
In diesem Fall sollte dieser Verein mit seinen komischen Regeln diese Gängeluns-Methoden auch auf den Karten abdrucken, damit jeder weiß, auf welche Weise hier das Geld gescheffelt wird...
Aber unabhängig davon müsste man doch als Gewerbetreibender in der Lage sein, eine Karte weiterzuveräußern zum gleichen Preis wenn man dann separat eine Bearbeitungsgebühr berechnet? Oder spricht da auch was gegen?