Verkäufer weigert sich die Gesamtsumme zu erstatten! Rechtens?

  • Habe Ware von einen Onlinehandel für 42,- Euro inkl. Versand gekauft.
    Habe dann von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und habe eigentlich gedacht, das ich die Gesamtsumme komplett erstattet bekomme, es wurden aber nur 38,- Euro ohne Versand erstattet.


    Die Rücksendekosten bekomme ich nicht erstattet, da Warenwert unter 40,- Euro.
    Aber die Gesamtsumme 42,- Euro muss doch erstattet werden, oder?

  • edit: falsch gelesen, geht ja nur um die versandkosten :o

    Klicke hier für ein nerviges Klick-Geräusch

  • Einer unserer TT-Rechtsgelehrten wird vermutlich gleich antworten, dass es zu den Hinsendekosten noch kein höchstrichterliches Urteil gibt. ;)

    Vertrauensliste: #1, #2

  • Fernabsatzrichtlinien:


    Artikel 6 Absatz 2


    übt der Verbraucher das recht auf Widerruf aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung
    seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung
    der Ware. (40€ Regelung)



    Bin ich hiermit auf der sicheren Seite?

  • Bei Warenwert über 40€ (d.h. für mich Warenwert, also exkl. Versand!) zahlt er die kosten. Warenwert unter 40€ und die Rücksendekosten trägst du.


    So interpretiere ich das und so würde ich auch handeln!

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    Bin ich hiermit auf der sicheren Seite?

    Wohl eher der Verkäufer ;)

    Zitat

    Habe Ware von einen Onlinehandel für 42,- Euro inkl. Versand gekauft.

    Sprich, der Warenwert unterschreitet die 40 €-Regelung. Somit darf er dir die Kosten für den Versand abziehen, bzw. in Rechnung stellen / diese einbehalten.


    EDIT: zu spät :D

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • die 40,- Euro Regelung bezieht sich doch auf die Rücksendekosten und nicht auf die Hinsendekosten.


    Wie ist das genau gesetzlich geregelt oder wo steht das in einem Muster-Widerrufsrecht, hat jemand eine Quellen-Angabe?

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    hat jemand eine Quellen-Angabe?


    Hat jemand keine Lust auf die SuFu?


    http://www.telefon-treff.de/se…039883&sortby=&sortorder=


    Oder auch der Kleinkramfragenbeitrag oder der EbayProblemBeitrag oder oder oder, ist ja nicht so als wäre das Thema nicht schon zig mal durchgekaut.

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