ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von booner
Ja und? Ich kann doch genausogut mit einem urdeutschen Wort täuschen, wie mit einem supermodernen Fremdwort?
"dummy" steht sogar im Duden als Attrappe für Werbezwecke.
Es kommt doch hier gar nicht so sehr auf das Wort "dummy" an.
Vielmehr ist ist das Angebot in seiner Gesamtheit zur Täuschung der Interessenten zumindest geeignet.
- Warum steht der Plastikmüll in der Kategorie Handys ohne Vetrag --> Siemens S55? Der Verkäufer will doch gar keine echtes Handy verkaufen? Wäre da die Kategorie Handyzubehör nicht besser geeignet?
- warum steht "mit Clip-on-Camera" dabei? Ist die Kamera etwa kein "dummy"?
- warum Privatauktion? Ein Schelm wer Böses dabei denkt...
Und den bedingten Täuschungsvorsatz des Vk wird im Streitfall auch jeder Richter erkennen...
Im Streitfall bekommt hier der Verkäufer Recht, das mal so nebenbei, da zu 100% KEINE Arglist zu erkennen ist!
Nur weil die Käufer doof sind muss der vK noch lange kein Betrüger sein!
Zudem glaube ich hier eher an Spassbieter...