Und immer wieder EBAY *sing* - Teil 2

  • Da liegst Du, glaube ich, mächtig falsch.
    Ebay hat eigene Rechtsvereinbarungen, dh. der Artikel wird zu dem Preis verkauft, für den er auch angeboten wurde.
    Dadurch wird ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen.
    Der Käufer ist rechtlich verpflichtet, die Ware zu dem Ersteigerungspreis zu erwerben und abzunehmen.
    Aber um die Sache mal 100 %ig aufzuklären, interessiert mich auch, werde ich heute nachmittag mal einen befreundeten Rechtsanwalt diesbezüglich anrufen.


    Bis dann,
    Alex.
    :)

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Da liegst Du, glaube ich, mächtig falsch.
    Ebay hat eigene Rechtsvereinbarungen, dh. der Artikel wird zu dem Preis verkauft, für den er auch angeboten wurde.


    Nö, das stimmt schon so:)


    Ich könnte jetzt hier Regeln der Rechtsgeschäftslehre runterleiern, aber frag besser den Anwalt.
    Ich glaube, in dem Artikel "Ihr Recht bei ebay" oder ähnlich, auf jeden Fall in der letzten oder vorletzten c´t, war dieses Problem am Rande, auch für den Laien verständlich, angesprochen.



    Es gelten tatsächlich die AGB von ebay. Doch diese AGB können sich nicht über positives Recht hinwegsetzen.



    Zitat


    Dadurch wird ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen.


    Korrekt, vgl. Urteil des BGH vom 07. November 2001, AZ VIII ZR
    13/01.


    Zitat


    Der Käufer ist rechtlich verpflichtet, die Ware zu dem Ersteigerungspreis zu erwerben und abzunehmen.



    Ja. Das heisst in unserem Fall, dass der Käufer dem Verkäufer die 198€ nebst Porto schuldet. Evtl. kommt natürlich eine Irrtumsanfechtung des Käufers in Betracht.



    Meld dich bitte, was dein Anwalt gesagt hat:p




    Gruss Nick

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ein andere Punkt ist, das eBay hier um die Einnahmen gebracht wird.
    Von daher dürfte diese Auktion gegen die AGB von eBay verstoßen und somit unwirksam sein *vermut.
    Ebay leistet hier eine Dienstleistung, die nicht entsprechend vergütet wird.



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Dann könnte ja jeder, der einen Artikel per SK anbieten möchte, den SK-Preis auf einen Euro festsetzen und dann den, in der Artikelbeschreibung genannten Zuschlag, verlangen. Im Grunde genommen wäre dies ein Betrug gegenüber eBay, da die ja nicht die "echte/richtige" Provision bekommen würden. Wenn das jeder machen würde... Naja....

    "Das Schicksal mischt die Karten und wir spielen." (Arthur Schopenhauer)

  • Jetzt ist das 1€-Handy für 198€ verkauft...


    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer



  • Das is insoweit natürlich korrekt, betrifft aber nur das Verhältnis Vk <-> ebay.


    Der Kaufvertrag kommt aber zwischen Vk und Käufer zustande. Ebay spielt da nur eine Art "Vermittler".


    Angenommen, jemand verkauft zB eine Flasche Wodka über ebay, was ja afaik laut deren AGB nicht gestattet ist, und jemand ist Höchstbietender zum Auktionsende bzw. erwirbt die Flasche per Sk. Danach löscht ebay die Auktion wg. Verstoss gegen die AGB und kündigt die Mitgliedschaft mit dem Vk auf.


    Davon bliebe der zw. Käufer und Vk geschlossene KV unberührt!


    So eine ebay-Auktion läuft also immer auf 2 Ebenen ab:


    1. Vk hat einen Vertrag mit ebay
    2. Zwischen Vk und Käufer kommt evtl. ein KV zustande.


    Das eine hat mit dem anderen aber nichts zu tun....



    EDIT: Schon wieder einer:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3353130764&category=38915

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Überweisung ,Verbandkasten Käufer


    Zitat

    Verpackung und Versand: EUR 0,00 (innerhalb Deutschland)


    :p :rolleyes:

    "Das Schicksal mischt die Karten und wir spielen." (Arthur Schopenhauer)

  • Zitat

    Original geschrieben von UHT
    auch nicht schlecht:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3352807768&category=48163


    So ehrliche Finder wünscht man sich doch! Da hat doch der Typ, der die Dinger verloren hat (wahrscheinlich auf dem Weg zum Flohmarkt) eine gute Möglichkeit die zurückzubekommen! :D Jetzt müsste man nur noch warten, bis jemand 4 passende Ladegeräte verkauft! :D

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

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