Da liegst Du, glaube ich, mächtig falsch.
Ebay hat eigene Rechtsvereinbarungen, dh. der Artikel wird zu dem Preis verkauft, für den er auch angeboten wurde.
Dadurch wird ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen.
Der Käufer ist rechtlich verpflichtet, die Ware zu dem Ersteigerungspreis zu erwerben und abzunehmen.
Aber um die Sache mal 100 %ig aufzuklären, interessiert mich auch, werde ich heute nachmittag mal einen befreundeten Rechtsanwalt diesbezüglich anrufen.
Bis dann,
Alex.