Und immer wieder EBAY *sing* - Teil 2

  • Zitat

    Original geschrieben von siberian sun
    Ich habe dem Verkäufer eben folgendes geschrieben:


    Hast du die Käufer wirklich informiert? Den Fall hatten wir hier schonmal (lies mal die ersten Seiten in diesem Thread) daß jemand im Glauben den Käufern was gutes zu tun, mit dem Verkäufer mächtig Ärger bekommen hat.
    Oder bist du Rechtsanwalt?


    In so einem Fall würde ich höchstens die EBay Kontrolle informieren, und gut ist. Alles andere führt nur zu Stress.


    PS, wir sind inzwischen bei 181 Euro. Ich glaube es echt nicht, daß da so viele Bieten.

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  • In dem anderen Fall, in dem ich übrigens auch aktiv mitgewirkt habe, ging es mehr oder weniger um Vermutung.
    In diesem Fall ist es eindeutig und es wirkt, der Verkäufer streicht gerade alle Gebote.

  • Irgendwie habe ich nicht geglaubt, daß der Verkäufer so schnell einlenkt.
    Der wollte wegen einer solchen Sache wohl lieber keinen Ärger am Hals haben.


    Was ich allerdings eigenartig finde:
    Ich habe alle Bieter angeschrieben und nicht ein Einziger hat darauf reagiert.
    Ich bin allerdings ziemlich sicher, daß alles verschiedene Bieter waren und nicht nur einer mit mehreren Accounts. Die Anzahl der Bewertungen lässt darauf schliessen.

  • Ich meine, nicht nur bei E-bay gibt es Leute, die einen über den Tisch ziehen wollen. Auch im Reallife gibt es das, als Beispiel sei nur der Autoverkäufer genannt, der den Tacho um 50.000km zurückdreht.
    Man muß eben einfach mit einer Portion gesunden Menschenverstands an die Sache herangehen. Bei ebay heißt das nunmal, sich den Auktiontext genau durchzulesen, auf unklare Formulierungen und auf Kleingedrucktes zu achten - wie im richtigen Leben auch. Nur daß im Internet irgendwie viele Leute meinen, diese Vorsicht weglassen zu können.
    Und wenn wirklich was unklar ist, kann man bei E-bay immer ine Frage an den Verkäufer schicken. Wenn dann noch Unklarheiten bleiben, dann bietet man halt einfach nicht (ok, vielleicht bei 5€-Artikeln, aber doch nicht bei knapp 200€! :eek:
    Deshalb finde ich, daß jeder der auf so eine Auktion mit einem Dummy oder einem Karton bietet, bei dem es eindeutig in der Beschreibung steht, ganz klar selbst schuld ist.
    Gruß, Victor

    Paranoia strikes deep
    into your life it will creep
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    and take you away
    (stephen stills/ buffalo springfield "for what its worth" 1966)

  • Es kann durchaus der Verkäufer wegen arglistiger Täuschung herangezogen werden, da er dieses offensichtlich beabsichtigt hat, indem er den Artikel nicht unter "Bilder", etc. eingestellt hat, sondern bewusst unter "Handys und Zuberhör -> Siemens -> S-Serie -> S55" eingestellt hat, und den Text so verfasst, daß einem bei nicht genauem Lesen der Eindruck entsteht, es Handle sich um ein Handy.

  • Zitat

    Original geschrieben von siberian sun
    Ich habe dem Verkäufer eben folgendes geschrieben:
    In dem Fall ihres Angebotes handelt es sich um den Versuch arglistiger Täuschung nach §233 BGB.
    Ich habe bereits die Bieter und ebay angeschrieben und gewarnt.
    Wenn sie einer Anzeige entgehen wollen, sollten sie von sich aus die Gebote löschen und das Angebot vorzeitig beenden.



    Ähem, der VK muss entweder noch sehr jung oder ganz schön weich in der birne sein, wenn er sich von dir mit einem versuch des § 233 BGB drohen lässt :D


    du wirst im ganzen BGB keinen einzigen straftatbestand finden...
    bei der ganzen sache könnte man evtl. über einen versuchten betrug nachdenken, aber nicht über den versuch einer arglistigen täuschung:)


    aber du hast jemandem viel geld gerettet:top:

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Stimmt das hast Du wohl einen falschen § erwischt... ;)
    Nur mal so zum besseren Verständnis:


    BGB § 233 Wirkung der Hinterlegung


    Mit der Hinterlegung erwirbt der Berechtigte ein Pfandrecht an dem hinterlegten Geld oder an den hinterlegten Wertpapieren und, wenn das Geld oder die Wertpapiere in das Eigentum des Fiskus oder der als Hinterlegungsstelle bestimmten Anstalt übergehen, ein Pfandrecht an der Forderung auf Rückerstattung.

    besser wäre wohl das gewesen:


    StGB § 263 Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.



    Bitte nicht falsch verstehen ich will mich hier nicht über Dich lustig machen auch ich finde es gut das Du dem netten Herren auf die Füße getreten bist und jemand anders so viel Ärger erspart hast :top:


    Gruß
    CH

  • Nur nochmal zum Verständnis wie ich meinen Beitrag 3 oder 4 weiter oben meinte; die feine Art ist es natürlich nicht so ein Bild unter einer mit grammatikalischen Fußangeln gespickten Beschreibung anzubieten!
    Ein Betrug oder versuchter Betrug wird hier aber nur äußerst schwer nachzuweisen sein.


    Und nun wieder BTT und weiter gehts mit lustigen Angeboten!

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  • ebay scheint die gebührenumstellung gestern morgen nicht bekommen zu sein.


    seit stunden kann man keine bewertungsprofile ansehen oder bewertungen abgeben.


    der hammer ist aber, dass auktionen mehrfach eingestellt werden, ohne dass der verkäufer dies will:D


    hatte grad eine auktion, ein s45 gebraucht, mit markanter beschreibung und von einem neuling als verkäufer, die war satte 9x drin, und dies bestimmt nicht beabsichtigt :rolleyes:


    bin mal gespannt, wie die das mit den mehrfachen auktionen wieder hinbiegen wollen, wenn auf die "nicht gewollten" auktionen erstmal geboten wurde....


    edit: siehe auch http://www.wortfilter.de/news.html#t333

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