ZitatOriginal geschrieben von maretzky
Auch per Nachnahme.
Wundere mich nur etwas, da ich ja kein Risiko habe.
Nachnahme != Sicherheit
Das Nachnahmepaket muss VOR dem öffnen Bezahlt werden. Wenn es leer ist.... Pech gehabt. Das Geld darf der Postbeamte nicht wieder zurückgeben.
Also am besten immer noch im Beisein des Postbeamten öffnen. So hat man einen Unabhängigen Zeugen, sollte wirklich was nicht stimmen.
(generelle Anmerkung, Unabhängig vom genannten Angebot!)