Und immer wieder EBAY *sing* - Teil 2

  • Aktueller "Atze Schröder Spruch" : Früher mußte man seinen Müll mühsam im Wald vergraben, heute gibt es zum Glück Ebay !

    Ich bin zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen!

  • Zitat


    Naja, wieviel Geld muß man haben, um für einen Haufen Müll mindestens 19€ auszugeben? Vielleicht sollte ich mal meine alten Zündkerzen verkaufen...
    Naja, das richtige Marketing ist alles.
    Muß ja ein komischer Kerl sein, ein Mainboard fliegt auch noch auf dem Boden herum...


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Rechtlich gesehen, wäre er auf der Verliererseite.
    Hmm, *überleg* ;)


    Alex.


    Wieso, 198€ sind doch ok?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wieso, 198€ sind doch ok?

    Es zählt nur der SK-Preis.
    Und der ist in diesem Fall 1 Euro.
    Da spielt der im Beschreibungstext angegebene Preis von 198 Euro keine Rolle.
    Rechtlich gesehen müsste er, so denke ich, das Handy für 1 Euro verkaufen.
    Aber ich bin kein Rechtsanwalt, deswegen entscheidet selber. ;)


    Alex.


  • Falsch.


    Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende WE zustande, iVm, aber nicht allein durch irgendwelche Seiten/Email von ebay. Der Vk drückt hier in seinem Angebot ganz klar aus, er wolle das entsprechende Handy für 198€, und nicht für mehr und nicht für weniger Euros verkaufen.
    Und da er dazu schreibt, er habe den SK-Preis absichtlich zm Gebührensparen auf 1€ gesetzt, bedarf es dazu nicht einmal der Auslegung seiner WE.


    Ebay an sich kann immer nur der technische Rahmen für den Vertragsschluss sein, nicht aber der alleinige Kern eines Vertrages.
    Ich kann in meine normale Auktion auch reinschreiben: "Verkaufe den Artikel nicht unter xx Euro". Falls dann jemand den "Zuschlag" unter xx Euro erhält, muss ich nicht an diesen verkaufen, obwohl es die ebay-Routine natürlich so vorsieht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!