@uvm
Ähm, hier wurde sogar schon über Mord und Totschlag, Krieg und Waffen und vermutlich auch über viele andere illegale Aktivitäten diskutiert. Böses Forum.
Kinderporno - Wo kann man Anzeige erstatten???
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Zitat
Original geschrieben von Krähe
Was ist in der Regel so?
Ok, sorry. Ich meinte nicht, dass die Inhalte illegal sind, sondern die Art der Verbreitung.ZitatOriginal geschrieben von Krähe
Was heißt denn hier verbreiten? Verbreiten bedeutet in diesem Fall meiner Ansicht nach, einen Inhalt absichtlich anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Wenn tatsächlich mal jemand aus Versehen solchen Schmutz heruntergeladen hat und ebenfalls aus Versehen für kurze Zeit - eben bis der Inhalt durch den Nutzer kontrolliert werden konnte - zum Download freigegeben hat, macht sich dieser Nutzer meiner Ansicht nach eigentlich nicht moralisch schuldig. Daß das nicht passieren sollte, steht völlig außer Frage; daß das aber durchaus mal passieren kann, ebenso.
Es darf nicht passieren.
Ein Beispiel zu völlig anderem Thema: Jeder, der Auto fährt nimmt das Risiko inkauf, sich und andere zu gefähren. Das nennt sich m.W. Betriebsrisiko. Wenn dann mal etwas passiert, und wenn es durch Reifenplatzen verursacht wird, kann man dafür haftbar gemacht werden. (Weil beim Autofahren sehr viel passieren kann, gibt es hierfür die Haftpflichtversicherung.)
Das trifft hier m.E. genauso zu - ob beabsichtigt oder nicht.
Moralisch schuldig ist er nicht - aber das hilft doch nicht!? Um wieder zum Auto zu kommen: Wenn jemand nicht mit Glatteis rechnet und dadurch in den Gegenverkehr kommt - ist er moralisch schuldig? - Er ist schuld, ob beabsichtigt oder nicht ändert an den Folgen nichts. Trotzdem wird die Justiz den Vorsatz anders bewerten als die Fahrlässigkeit.ZitatOriginal geschrieben von Krähe
Abgesehen von einigen Ausnahmen steckt die Methodologie der Fahndung nach illegalen Internet-Inhalten noch in den Kinderschuhen.
Na, ich weiß nicht, ob man dadurch ableiten kann, auf eine Anzeige zu verzichten...ZitatOriginal geschrieben von Krähe
Anmaßung? Weshalb denn "Anmaßung"? Ich habe lediglich zu bedenken gegeben, daß es unter Umständen einfach nur aus einem böden Zufall heraus einen Menschen trifft, der sich eigentlich nichts hat zu schulden kommen lassen.
Ich wiederhole mich: Ich halte es für eine Anmaßung aus Gründen, es könne jemanden treffen, der vielleicht ein bißchen (vielleicht auch nur ausnahmsweise) unachtsam mit seinem Computer ist, auf eine Anzeige zu verzichten. Um das zu bewerten, ist die Justiz da.
Es geht ganz klar um die Verbreitung von illegalen Inhalten! Und Vorsatz ist dabei nicht zwingend! -
1. Es geht in diesem Thread nicht um den illegalen Download von Filmen, sondern um die Möglichkeiten, gegen die Anbieter bestimmter Filme Anzeige zu erstatten.
2. Du spielst nicht mit deinem Account, wenn du auf die Nutzungsbedingungen hinweist. Selbst dann nicht, wenn die Nutzungsbedingungen nichts mit diesem Thema zu tun haben, da eben die legale Reaktion auf ein Angebot diskutiert wird.
Und nun zum Thema:
Das Problem für den Nutzer solcher Tauschbörsen ist, dass er sich derartige Videos einfangen kann, ohne bewußt danach gesucht zu haben. Da der Besitz strafbar ist, hat man die Straftat theoretisch bereits in dem Moment begangen, in dem der Download abgeschlossen ist. Das kann so aber nicht sein. Denn die Möglichkeiten, einen Straftäter "herzustellen" wären enorm.
"Man nehme eine CD, brenne darauf bestimmte Daten und stecke diese CD in einen fremden Briefkasten"
So leicht ist das aber nicht. Wer sich ein solches Video oder eine entsprechende Internetseite zufällig einfängt ist straflos, solange er unverzüglich nachdem er seinen Irrtum bemerkt die Seite verlässt und die Daten löscht. Dazu zählen natürlich auch die unabsichtlich im Cache gespeicherten Daten.
Im genannten Fall kann man vom Namen nicht auf den wirklichen Inhalt schließen, deswegen ist natürlich zu befürchten, dass die Datei von vielen unabsichtlich heruntergeladen wurde. Das herauszufinden ist aber Sache der Staatsanwaltschaft. Denn wenn man den User tatsächlich ausfindig machen kann und er unabsichtlich 300 CDs ähnlichen Inhalts gesammelt hat....Soweit ich weiß, werden die Tauschbörsen ohnehin nach Anbietern von strafbaren Inhalten durchforstet. Leider sind wohl die Rückgriffsmöglichkeiten auf die Anbieter durch die Anonymität sehr beschränkt.
Eine Anzeige kann eigentlich dennoch nicht schaden. Und mit viel Pech ist der Anbieter nicht einmal in Deutschland und die Diskussion erübrigt sich.Gruß
DaFunk -
Zitat
Original geschrieben von Zeus
Ähm, hier wurde sogar schon über Mord und Totschlag, Krieg und Waffen und vermutlich auch über viele andere illegale Aktivitäten diskutiert.
Auch wenn es vermutlich etwas kleinkariert wirkt, aber die diversen Diskussionen über Waffen waren nicht illegal. Das nur am Rande...
Außerdem widerspricht dieser Thread meiner Ansicht nach nicht den Nutzungsbedingungen. Das Medium Tauschbörse steht hier letztlich nicht im Vordergrund (es hat ja keiner etwas gefragt wie "Hey, wo kriege ich denn am schnellsten ein MP3 von "wasweißich"), sondern es geht um den äußerst problematische Umgang mit gewissen illegalen (und widerwärtigen) Inhalten.
ZitatOriginal geschrieben von oecher
Ok, sorry. Ich meinte nicht, dass die Inhalte illegal sind, sondern die Art der Verbreitung.Auch sorry, habe das nur nicht ganz verstanden.
ZitatOriginal geschrieben von oecher
Es darf nicht passieren.
Ein Beispiel zu völlig anderem Thema: Jeder, der Auto fährt nimmt das Risiko inkauf, sich und andere zu gefähren. Das nennt sich m.W. Betriebsrisiko. Wenn dann mal etwas passiert, und wenn es durch Reifenplatzen verursacht wird, kann man dafür haftbar gemacht werden. (Weil beim Autofahren sehr viel passieren kann, gibt es hierfür die Haftpflichtversicherung.)
Das trifft hier m.E. genauso zu - ob beabsichtigt oder nicht.
Moralisch schuldig ist er nicht - aber das hilft doch nicht!? Um wieder zum Auto zu kommen: Wenn jemand nicht mit Glatteis rechnet und dadurch in den Gegenverkehr kommt - ist er moralisch schuldig? - Er ist schuld, ob beabsichtigt oder nicht ändert an den Folgen nichts. Trotzdem wird die Justiz den Vorsatz anders bewerten als die Fahrlässigkeit.Ich sehe da einen gewissen Unterschied zwischen dem Straßenverkehr und dem Verhalten im Internet, obwohl das Beispiel durchaus nicht unpassend ist.
Aber: das Verhalten im Straßenverkehr bekommt man mehr oder weniger anerzogen, sei es durch die Fahrschule, durch andere Verkehrsteilnehmer, oder aber schlicht und ergreifend durch Erfahrungswerte. Wenn also jemand überraschenderweise auf Glatteis gerät, einen Unfall verursacht und sich mit "Unwissenheit" zu entschuldigen versucht, erhält er trotzdem eine Strafe, weil man eben bei bestimmten Wettersituationen vorsichtiger fahren muß als bei strahlendem Sonnenschein im Sommer. Das hat so ziemlich jeder Mensch, der Auto fährt, verinnerlicht.
In Sachen Internet jedoch sieht das alles anders aus. Das Medium ist für die Massen der Nutzer noch verhältnismäßig neu, die Menschen haben keine Erfahrung damit - mit anderen Worten: Die Menschen sind im Internet gewissermaßen als Autodidakten unterwegs, sie bringen sich also fast alles selbst bei. Aus diesem Grund rechnet einfach niemand damit, daß er etwas so fürchterliches wie Kinderpornographie geliefert bekommt, wenn er sich irgendetwas völlig "Neutrales" herunterlädt.
Das ist meiner Ansicht nach der entscheidende Unterschied. Beim Autofahren muß man bei entsprechenden Temperaturen mit Glatteis rechnen, beim Saugen "neutraler" Inhalte jedoch davon auszugehen, es könnte sich um Kinderpornographie handeln, geht IMHO zu weit. Umgelegt auf das Beispiel mit dem Autofahren würde das bedeuten, daß jemand, dem mitten auf der Autobahn ein Kühlschrank aufs Dach fällt, wodurch eine Massenkarambolage ausgelöst wird, juristisch belangt werden kann, weil er jederzeit damit rechnen müsse, daß das passieren könnte.Verstehst Du, was ich meine?
Man rechnet eben einfach nicht damit, daß so etwas passieren könnte, weil es in diesem extrem jungen Bereich des Internet noch nicht genug Erfahrungswerte gibt, die eine Einschätzung der Lage erlauben würden. Im Laufe der Zeit wird sich da sicherlich ein enormes Problembewußtsein bei den Usern einstellen, noch ist das allerdings zu früh - so etwas dauert seine Zeit, so wie beispielsweise Menschen eine gewisse Zeit brauchen, um sich in den alten Bundesländern an den grünen Blechpfeil für Rechtsabbieger zu gewöhnen, der seinen Ursprung in der DDR hat.
ZitatOriginal geschrieben von oecher
Na, ich weiß nicht, ob man dadurch ableiten kann, auf eine Anzeige zu verzichten...Das abzuleiten habe ich gar nicht versucht - ich wollte lediglich darauf hinweisen, daß es mit der Fähigkeit der Justiz, mit dem Medium Internet umzugehen, nicht sonderlich weit her ist.
ZitatOriginal geschrieben von oecher
Ich wiederhole mich: Ich halte es für eine Anmaßung aus Gründen, es könne jemanden treffen, der vielleicht ein bißchen (vielleicht auch nur ausnahmsweise) unachtsam mit seinem Computer ist, auf eine Anzeige zu verzichten. Dazu ist die Justiz da.
Es geht ganz klar um die Verbreitung von illegalen Inhalten! Und Vorsatz ist dabei nicht zwingend!Das halte ich ebenso für falsch wie die Tatsache, daß Du, wenn Du unwissentlich einen gefälschten Geldschein ausgibst, im Grunde genommen wegen der Verbreitung von Falschgeld belangt werden kannst.
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Und nochmal, ich bin da jetz mal sehr penibel :
1. Wer Kazaa nutzt, tut das, um illegal Filem oder Musik herunterzuladen.2. Illegal belibt illegal, egal was derjenige sich letztenldich downloaded- sei es ein Film, sei es was anderes.
3. Von all den vielen vielen "ich würde nie was illegales tun"-Postern, von denen es heir normalerweise nur so wimmelt, erfährt man so ganz nebenbei, das auch sie, die "Heiligenscheinbesitzer des Forums" bei Tauschbörsen aktiv sind.
Daher auch mein Bewußt provokanter verweis auf die Nutzungsbedingungen.
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Zitat
Original geschrieben von uwm
Und nochmal, ich bin da jetz mal sehr penibel :
1. Wer Kazaa nutzt, tut das, um illegal Filem oder Musik herunterzuladen.2. Illegal belibt illegal, egal was derjenige sich letztenldich downloaded- sei es ein Film, sei es was anderes.
Dann eben noch mal: Es geht hier nicht um die juristische Grundlage von Tauschbörsen an sich, sondern um den Umgang mit einer ganz speziellen Art höchst illegaler Inhalte - der "Vertriebsweg" spielt hier nur eine untergeordnete Rolle.
ZitatOriginal geschrieben von uwm
3. Von all den vielen vielen "ich würde nie was illegales tun"-Postern, von denen es heir normalerweise nur so wimmelt, erfährt man so ganz nebenbei, das auch sie, die "Heiligenscheinbesitzer des Forums" bei Tauschbörsen aktiv sind.
Komisch, an irgendwen erinnert mich diese Aussage - ich weiß nur nicht genau, an wen. Aber er schrieb sich auch mit drei Buchstaben, glaube ich...
SCNR
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Zitat
Original geschrieben von uwm
Und nochmal, ich bin da jetz mal sehr penibel :
1. Wer Kazaa nutzt, tut das, um illegal Filem oder Musik herunterzuladen.2. Illegal belibt illegal, egal was derjenige sich letztenldich downloaded- sei es ein Film, sei es was anderes.
Downloaden ist rechtliche Grauzone mit leichter Tendenz zur Illegalität.;)
Allerdings geht es in diesem Thread nun wirklich nicht um das downloaden an sich, sondern um die Verfolgbarkeit strafbarer Inhalte. Da sollte man schon noch differenzieren. Und warum sollten dann Ermittler die Tauschbörsen nach derartigem durchforsten, wenn nicht das Unrecht ungleich größer wäre?Dass hier im Forum Heiligenscheinbesitzer tätig sind, wäre mir neu . Es wird aber sehr wohl darauf geachtet, dass nichts illegales im Forum verbreitet wird. Wäre das nicht so, könnte die URL http://www.telefon-treff.de schon bald ins Leere verweisen.
Und nun noch zum Vergleich Straßenverkehr <-> Internet.
Wenn ich im Straßenverkehr über eine grüne Ampel fahre, weiß ich sofort, was Sache ist. Im Internet ist das nicht so. Man klickt sich von Seite zu Seite und muß sich auf die Namen verlassen. Aber wer weiß zum Beispiel schon, bevor er zum ersten mal auf http://www.telefon-treff.de geklickt hat, ob die Seite tatsächlich etwas mit telefonen zu tun hat?
Es könnte ja auch die Seite der anonymen Heiligenscheinbesitzer sein
Man muß sich einfach auf bestimmte Angaben verlassen können und dürfen, ohne gleich strafbar zu sein.Das soll aber in keinster Weise bewussten Besitz und bewusste Verbreitung des Materials rechtfertigen.
Gruß
DaFunk -
Diese Diskussion verläuft sich völlig... ich wär für ein Schloss...
MfG, Michael - Gründer des "Kirchlich anerkannten TT-Heiligenscheinbesitzer-Clubs"
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Zitat
Original geschrieben von Krähe
Ich sehe da einen gewissen Unterschied zwischen dem Straßenverkehr und dem Verhalten im Internet, [...]
Jep - geht mir genauso... Da ich überhaupt kein Fan von Vergleichen bin, weil sie eben nie genau übereinstimmen, hab ich mir auch sehr überlegt, ob ich's bringen soll...ZitatOriginal geschrieben von Krähe
[...] Das hat so ziemlich jeder Mensch, der Auto fährt, verinnerlicht.
In Sachen Internet jedoch sieht das alles anders aus. Das Medium ist für die Massen der Nutzer noch verhältnismäßig neu, die Menschen haben keine Erfahrung damit - mit anderen Worten: Die Menschen sind im Internet gewissermaßen als Autodidakten unterwegs, sie bringen sich also fast alles selbst bei. Aus diesem Grund rechnet einfach niemand damit, daß er etwas so fürchterliches wie Kinderpornographie geliefert bekommt, wenn er sich irgendetwas völlig "Neutrales" herunterlädt.
Das ist meiner Ansicht nach der entscheidende Unterschied.
Da ist etwas dran. Allerdings halte ich die Schlußfolgerung für falsch. Menschen müssen lernen, bei Dingen, mit denen sie (noch) nicht richtig umgehen können, sich besonders der Risiken bewußt zu werden und nicht alles naiv einsetzen.
Vielleicht sollte man das nicht jedem einzelnen Menschen vorwerfen, aber das ist eine Sache, die die Menschheit langsam begreifen muss.ZitatOriginal geschrieben von Krähe
Beim Autofahren muß man bei entsprechenden Temperaturen mit Glatteis rechnen, beim Saugen "neutraler" Inhalte jedoch davon auszugehen, es könnte sich um Kinderpornographie handeln, geht IMHO zu weit. Umgelegt auf das Beispiel mit dem Autofahren würde das bedeuten, daß jemand, dem mitten auf der Autobahn ein Kühlschrank aufs Dach fällt, wodurch eine Massenkarambolage ausgelöst wird, juristisch belangt werden kann, weil er jederzeit damit rechnen müsse, daß das passieren könnte.Verstehst Du, was ich meine?
Ich glaub schon.
Aber ein Kühlschrank, der auf's Dach fällt ist doch eindeutig höhere Gewalt(!?) - beim Computer fällt mir jetzt nichts vergleichbares ein. Das thematisierte Problem fällt m.E. da aber nicht drunter.ZitatOriginal geschrieben von Krähe
[...] Im Laufe der Zeit wird sich da sicherlich ein enormes Problembewußtsein bei den Usern einstellen, noch ist das allerdings zu früh - so etwas dauert seine Zeit, so wie beispielsweise Menschen eine gewisse Zeit brauchen, um sich in den alten Bundesländern an den grünen Blechpfeil für Rechtsabbieger zu gewöhnen, der seinen Ursprung in der DDR hat.
Ok, aber daraus leitest Du doch auch nicht ab, eine entsprechende Person nicht dafür verantwortlich zu machen, wenn Autofahrer nur auf Autos achten und nicht auf Fußgänger?! (- Ist in Aachen ein großes Problem.)ZitatOriginal geschrieben von Krähe
Das halte ich ebenso für falsch wie die Tatsache, daß Du, wenn Du unwissentlich einen gefälschten Geldschein ausgibst, im Grunde genommen wegen der Verbreitung von Falschgeld belangt werden kannst.
Wenn man das glaubhaft machen kann, dann erwarten einen dann auch keine größeren Probleme.Ich bring doch noch mal ein Beispiel: In Fernsehkrimis kommt häufig genug ein Familienmitglied des Ermordeten unter Verdacht. Darf man dem nicht nachgehen, weil die Person evtl. überhaupt nichts damit zu tun hat, zusätzlich emotional aufgewühlt wird und in der Nachbarschaft dann schief angeschaut wird? Es ist die Sache der Kriminalpolizei herauszufinden, ob der Verdacht begründet ist oder nicht, bei Kinderpornographie offenbar Sache der LKAs und ggf. dann der Justiz. - Der Anzeigende hat also nichts zu entscheiden. (Wenn dem so wäre, dann bräuchten wir weder Justiz noch Polizei.)
Ich kann mir Deine Argumentation eigentlich nur mit einem sehr geringen Vertrauen in die genannten Behörden erklären. -
Zitat
Original geschrieben von DaFunk
Und nun noch zum Vergleich Straßenverkehr <-> Internet.
Wenn ich im Straßenverkehr über eine grüne Ampel fahre, weiß ich sofort, was Sache ist. Im Internet ist das nicht so. Man klickt sich von Seite zu Seite und muß sich auf die Namen verlassen. Aber wer weiß zum Beispiel schon, bevor er zum ersten mal auf http://www.telefon-treff.de geklickt hat, ob die Seite tatsächlich etwas mit telefonen zu tun hat?
Es könnte ja auch die Seite der anonymen Heiligenscheinbesitzer sein
Man muß sich einfach auf bestimmte Angaben verlassen können und dürfen, ohne gleich strafbar zu sein.Das soll aber in keinster Weise bewussten Besitz und bewusste Verbreitung des Materials rechtfertigen.
Es geht nicht um das zufällige Konsumieren von irgendwas, sondern die (nicht völlig zufällige) Verbreitung von Illegalem.
Wenn man hier meint, das könne jedem Mal passieren, dann frag ich mich: Wem wollt Ihr denn die Verantwortung für den ganzen Scheiß geben? :flop:
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