ZitatOriginal geschrieben von tobmobile
Warum sollte ein Grundstückseigentümer für Schäden durch Mobilfunkantennen haften? ...
Wie gesagt alles unter der Voraussetzung, dass man irgendwann nachweist, dass gesundheitliche Schäden unmittelbar durch Mobilfunk hervorgerufen werden:
Wenn Schäden durch Mobilfunksender auftreten, haftet sowohl der
Betreiber als auch der Grundstücksbesitzer.
Oft steht in den Pachtverträgen, dass der Betreiber den Vermieter von
Schadenersatzansprüchen freistellt. Wenn sich aber nicht mehr leugnen
lässt, das Mobilfunk die Gesundheit schädigt, rollen so viele Prozesse
auf die Betreiber zu, dass diese irgendwann pleite sein werden. Weil die Betreiber
nicht entsprechend versichert sind wenn es zu Schäden durch die
elektromagnetischen Felder kommt, ist auf alle Fälle der
Grundstücksbesitzer dran. Dies sollte jeder wissen, der sein Grundstück
den Betreibern zur Verfügung stellt.
Klingt zwar erstmal übertrieben, aber irgendwie ist es doch schlüssig...
Ich denke zwar nicht, dass es jemals soweit kommt, da ich der Meinung bin, dass die Strahlung schädigend ist, aber ich möchte mich auch nicht diesem Eventualfall als Vermieter aussetzen.