ZitatZudem ist man ja für Schäden bei anderen durch Mobilfunk haftbar (oder nicht?), sollte man mal iiiiiirgendwann feststellen, dass der Schaden durch die Funkanlage entstanden ist...
Wieso ist denn der Hausbesitzer für eine auf seinem Grundstück stehende Mobilfunkanlage haftbar?
Er ist doch nicht der Betreiber der Anlage, das ist nach wie vor der Netzbetreiber.
Der Vermieter übt über die Anlage nicht im Geringsten Kontrolle aus. :confused:
Übrigens bin ich froh in meiner Nachbarschaft Mobilfunkantennen zu haben, aber anscheinend hat man als Kölner (Großstädter) eh eine viel liberalere Einstellung zu Mobilfunkantennen, als Dorfbewohner. :top: