ZitatOriginal geschrieben von xash
Der Gutachter kostet auch. Und ich hatte eigentlich vor Kosten zu sparen, sonst wäre es mir egal und ich würde es über meine Versicherung machen.
aber 1400 Euro Reparaturkosten für die Fahrertür eines Autos, welches keine 2000 Euro wert ist?
Davon, dass die Tür nur bei genauer Beobachtung in Mitleidenschaft gezogen worden ist, wollen wir jetzt mal überhaupt nicht reden.
Dann sag ich dir, wie es ohne Gutachten läuft: Der Geschädigte geht, wenn du nicht zahlst, zu einem Rechtsanwalt, dessen Kosten du respektive deine Versicherung ebenfalls zu tragen hast. Oder meinst du, er gesteht von sich aus ein, eine Gefälligkeits-KVA eingeholt zu haben?
Wie willst du anders als mit Gutachten gegen den KVA anstinken? Du könnstest ihn natürlich fragen, ob er mit dir zur Werkstatt deiner Wahl fährt und dort einen weiteren KVA erstellen lässt. Das wird er kaum machen und darauf muss er sich nicht einlassen.
Melde den Schaden deiner Haftpflicht (möglichst rasch), die haben ihre Erfahrungswerte und würden von sich aus einen Gutachter schicken, wenn sie die Schadenshöhe bezweifeln. Stellt sich raus, dass der Schaden wesentlich geringer ist als die 1400€ kannst du, auch wenn dein Versicherer bereits geleistet hat, immer noch "privat" zahlen und wirst nicht hochgestuft.
Also: Wenn du nicht so an einen weiteren KVA kommst, wirst du m.E. um ein Gutachten nicht herumkommen.
Und nochmal: Er kann bis zu 130% über den Zeitwert reparieren lassen. Die 1400€ bei 2000€ Restwert sind also locker drin. Und ich kann mir gut vorstellen, dass die Tür verzogen ist und eine neue Tür mit Lackieren und Einbau auf 1400€ kommt, egal welches Fahrzeug, egal welches Alter.