Vollkaskoschaden - welche Kalkulation zählt?

  • Zitat

    Original geschrieben von xash
    Der Gutachter kostet auch. Und ich hatte eigentlich vor Kosten zu sparen, sonst wäre es mir egal und ich würde es über meine Versicherung machen.
    aber 1400 Euro Reparaturkosten für die Fahrertür eines Autos, welches keine 2000 Euro wert ist?
    Davon, dass die Tür nur bei genauer Beobachtung in Mitleidenschaft gezogen worden ist, wollen wir jetzt mal überhaupt nicht reden.


    Dann sag ich dir, wie es ohne Gutachten läuft: Der Geschädigte geht, wenn du nicht zahlst, zu einem Rechtsanwalt, dessen Kosten du respektive deine Versicherung ebenfalls zu tragen hast. Oder meinst du, er gesteht von sich aus ein, eine Gefälligkeits-KVA eingeholt zu haben?


    Wie willst du anders als mit Gutachten gegen den KVA anstinken? Du könnstest ihn natürlich fragen, ob er mit dir zur Werkstatt deiner Wahl fährt und dort einen weiteren KVA erstellen lässt. Das wird er kaum machen und darauf muss er sich nicht einlassen.


    Melde den Schaden deiner Haftpflicht (möglichst rasch), die haben ihre Erfahrungswerte und würden von sich aus einen Gutachter schicken, wenn sie die Schadenshöhe bezweifeln. Stellt sich raus, dass der Schaden wesentlich geringer ist als die 1400€ kannst du, auch wenn dein Versicherer bereits geleistet hat, immer noch "privat" zahlen und wirst nicht hochgestuft.


    Also: Wenn du nicht so an einen weiteren KVA kommst, wirst du m.E. um ein Gutachten nicht herumkommen.


    Und nochmal: Er kann bis zu 130% über den Zeitwert reparieren lassen. Die 1400€ bei 2000€ Restwert sind also locker drin. Und ich kann mir gut vorstellen, dass die Tür verzogen ist und eine neue Tür mit Lackieren und Einbau auf 1400€ kommt, egal welches Fahrzeug, egal welches Alter.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Einiges, denn die max. Reparaturkostenerstattung ist Wiederbeschaffungswert - Restwert. Wenn das Auto noch mind. 6 Monate gefahren wird, gilt WBW*1,3 - RW


    Wir haben hier laut Angaben des TE 1400€ vs. 2000€.


    Weiterhin klingt es beim TE so, als wären Schäden an "Schrottautos" grds. günstiger zu beseitigen als an aktuellen Fahrzeugen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.


  • ok danke!
    kurze technische frage: fällt eine "verzogene tür" nicht beim ersten oder zweiten öffnen und schließen irgendwie auf?
    während wir auf den polizisten warteten ist der fahrer ganz sicher 2 mal ein und wieder ausgestiegen und nach eigener aussage hats ihn auch gewundert dass der schaden sich in maßen hielt...

  • er hat hald anspruch auf vollständige schadensbehebung bei einer fachwerkstatt.
    auch wenn das auto schrottig und kein neuer mercedes ist, hat er anspruch darauf.


    du kannst nicht darauf bestehen, daß er sich mit 50,- € zufrieden gibt. von wegen "das bisschen kann man ja selbst rausmachen, mehr lohnt bei der kiste eh nicht".


    fazit: nen versuch wars wert, das ohne versicherung zu regeln. bei 1400€ würde ich aber die versicherung hinzuziehen. die schauen dann schon aus eigenem interesse, ob der schaden wirklich so hoch ist.


    edit: eine türe kann auch verzogen sein und sie geht trotzdem noch auf und zu. und wenn die türe ne dülle drin hat, geht sie auch noch meistens auf und zu...



    P.S. auch wenn erst die Versicehrung zahlt, kannst du später den Betrag an die Versicherung zurück zahlen und du wirst nicht hochgestuft. Von daher lass doch die versicherung mal die arbeit machen. wenn der schaden dann doch nur 400,- beträgt, kannst du ja überlegen was du machst.

  • Als erstes würde ich mir erst einmal ein Kopie des KVA kommen lassen, da du ja gesagt hast, das du das ohne Versicherung abrechnen willst. Wenn du dann den KVA infrage stellst, sag dem Geschädigten, das du nur auf Gutachtenbasis abrechnen möchtest! Sprich er soll sich ein Gutachten von einem freien Sachverständigen besorgen. Meinetwegen auf Kurzgutachtenbasis, liegt in etwa bei 75-100 Euro. Wenn dieses auch so hoch ausfällt, dann würde ich den Schaden über die Versicherung abrechnen.


    Im übrigen gibt es auch noch so was wie zeitgerechte Reperatur. Wenn die Tür zum Bsp. gerichtet werden kann, dann muß nicht zwangsläufig eine neue Tür eingebaut werden. INsbesondere nicht bei einem alten Fahrzeug! In KVA steht aber schnell eine neue Tür, weil es dem Autohaus mehr Umsatz bringt, im Gutachten steht dann häufig: Instandsetzung! Im übrigen ist Lackieren ein ziemlich hoher Kostenposten. Wenn die Tür lackiert werden muss, dann könnte der aufgerufene Preis durchaus korrekt sein. Allerdings gibt es auch dann Teillackierung, etc... jedenfalls mußt du nicht für Vorschäden an der Türe zahlen...


    Die Frage ist auch, ob der Geschädigte das Fahrzeug reparieren läßt oder mit dem Schaden weiterfährt. Rechnet er mit der Versicherung fiktiv ab, so erhält er zum Bsp. die nicht gezahlte MwSt auch nciht überwiesen, da nicht angefallen! Das solltest du auch bedenken, wenn du nicht über die Versicherung abrechnen willst!


    Denk im übrigen daran, das du einen Schaden unverzüglich auch deiner Versicherung melden mußt! Ansonsten kann die Versicherung die Regulierung auch ablehnen! Ob du dann über Versicherung abrechnest oder nicht, spielt trotzdem keine Rolle!

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Wow, so viele Antworten bei dem Thema, wenn auch nicht alle zu meiner Frage. Danke! Ich denke, der Rechner wird mir helfen.


    Gruß Chris

  • Also 1400 Euro sind meiner Meinung nach für ne Tür sogar recht günstig ;-).


    Hatte diese Summe schon für wesentlich "weniger" (längere Schramme an einer Plastikstoßstange, da meint man: "Huch, also eigentlich sieht man da garnix!" und dann sieht man auf einem KVA mal wie "penibel" Fachwerkstätten Schäde beseitigen: Es wird nicht einfach die komplette Stoßstange lackiert, nein, es kommt ne Neue dran, die erstmal lackiert werden muss) .


    Ob das jetzt gerechtfertigt ist oder nicht, ist was Anderes; Unfallinstandsetzungen sind nunmal teuer; das man daran als "Geschädigter" in Kombination mit einem älteren Fahrzeug massiv verdienen kann, ist nicht schon seit heute bekannt.


    Die für mich spannendere Frage ist, ob der Geschädigte die Tür auch tatsächlich reparieren lässt; ich würds nicht machen ;-).

  • Zunächst mal Danke Leute für die Antworten.




    Zitat

    Original geschrieben von Przemek Die für mich spannendere Frage ist, ob der Geschädigte die Tür auch tatsächlich reparieren lässt; ich würds nicht machen ;-).


    In welchem zeitlichen Rahmen muss die Reparatur nach Erhalt des Geldes vollzogen werden?
    Und muss er auf Nachfrage eine wie im KVA beschriebene Reparatur nachweisen?

  • Er muss garnicht reparieren!


    Das steht im frei!
    Er darf auch die Summe des KVAs abzüglich 19% MwSt. in eine Sparbüchse tun, oder es auch für einen Urlaub nach Thailand ausgeben, oder oder oder.... :D


    Die Sache ist nur: Die MwSt. bekommt er nur wenn er auch wirklich repariert und diese Steuer somit auch wirklich angefallen ist.
    Wenns über dich läuft würde ichs ganz einfach so machen, dass ich mit ihm zur Werkstatt fahre und den Leuten dort sage: "Rechnung an mich!" ... wenn er sagt er repariert nicht, dann eben Kontonummer und das Ganze -MwST überweisen.


    Wenn das Ganze über die Versicherung läuft, dann läufts meistens so:
    - Er lässt nicht reparieren: Er sagt das der Versicherung und freut sich nach 2 Wochen - 6 Monaten ( :D ) über Taschengeld
    - Er lässt reparieren: Er fährt zur Werkstatt, die machen den Rest


    In Beiden Fällen kommt auf den KVA nochmal eine Pauschale drauf (30 € ?! Für Telefon- und Portokosten). In dem Fall dass der Wagen repariert wird hat der Geschädgite zusätzlich Anspruch auf eine Ausfallentschädigungszahlung bzw. einen Mietwagen für die Zeit der Reperatur; Sätze je nach geschrotteter Automarke / Autotyp

  • Also ich weiß nicht, vielleicht fehlt mir ja auch der Sinn für juristische Fragen aber wenn ich Jemandem Schaden zufüge, dann muss ich bzw. meine Versicherung diesen Schaden beheben.
    Ob der Geschädigte diesen Schaden nun wirklich behebt oder nicht, dürfte nur dann nicht von Interesse sein, wenn er einen Ausgleich bekommt:
    Also sagen wir mal sein Auto ist 1700 Euro wert. Nach dem Unfall (Bagatellschaden) ist der Wagen dann nur noch knapp über 1000 Euro wert.
    Ich bzw. meine Versicherung zahlen ihm 500 Euro und somit ist der Schaden ausgeglichen.
    Aber einen Unfallschaden an der Fahrertür eines Autos mit einer Summe zu "beheben", die fast genauso hoch liegt wie der Wert des gesamten Autos!?
    Jaja, ich weiß, die Welt ist furchtbar ungerecht... aber irgendetwas muss man sich dabei doch gedacht haben?

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