Vollkaskoschaden - welche Kalkulation zählt?

  • Hallo zusammen,


    mein Auto wurde von Vandalen beschädigt, die darauf mit Fäusten herumgehämmert haben, und es müssen ein paar Dellen mit Smart Repair (ausmassieren) beseitigt werden.


    KVA vom Vertragshändler: ca. 1.000 Euro inkl. MWSt. Der Gutachter meiner Versicherung sagt: ca. 800.


    Wenn ich mir das zunächst - abzüglich MWSt. - auszahlen lasse, will die Versicherung ihr eigenes Gutachten zum Maßstab nehmen und nicht nach KVA des Autohauses abrechnen.


    Ist das üblich oder habe ich evtl. ein Recht auf die höhere Abrechnung meines Autohauses?


    Danke und Grüße, Chris

  • Servus,


    es kommt drauf an. Normalerweise kürzen die Versicherungen die Gutachten bei den Vergütungen für die Arbeitsstunden zusammen. Das ist nicht rechtens.

    Allerdings hast Du ja kein Gutachten von einem amtlichen Gutachter sondern nur einen Kostenvoranschlag. Es ist jetzt die Frage, in wie weit diese Kalkulation des KVAs übereinstimmt mit der Kalkulation eines unabhängigen Gutachters. Hinnehmen muss und sollte man ein niederigeres Gutachten eines Gutachters von der Versicherung grundsätzlich nicht. Es ist die Regel, nicht die Ausnahme, dass da gekürzt wird.


    An Deiner Stelle würde ich Deine Versicherungsgesellschaft darauf ansprechen, dass Du damit nicht einverstanden bist. Der Gesellschaft den KVA vorlegen und begründen lassen, weshalb gekürzt wurde. Sollte das keine Einigung bringen der Gesellschaft das Sachverständigenverfahren vorschlagen. Aber erstmal machen. Wenn das nicht fruchtet ---> hier wieder melden ;)


    BaMi

  • Blöde Frage: Lohnt sich für dich bei einem Schaden von 800-1000 Euro eine Regulierung über die Vollkasko? Neben der Selbstbeteiligung erfolgt ja i.d.R. eine Rückstufung die über mehrere Jahre gerechnet auch nicht unerheblich Geld kostet.

  • HIER gibt es sogar einen passenden Rechner, der Dir sagt ob es sich lohnt, den Schaden selber zu zahlen.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • ich würd solchen rechnern nicht zwingend glauben.
    der angesprochene enthält auf jedenfall fehler.
    deine versicherung kann es dir aufjedenfall genau sagen.
    ansonsten selber rechnen.

  • hi, wollte jetzt nicht extra nen thread öffnen, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen:


    Hab letztens einen von rechts kommenden Fahrer übersehen und bin ihm in die Fahrertür gefahren. (Ich aus dem Stand angefahren, er fuhr circa 20 km/h - er bremste ab, wegen Gegenverkehr)
    Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen. Schuldfrage ist eindeutig.
    Der optische Schaden an seinem Fahrzeug ist bescheiden. Keine Delle an der Tür selbst, sondern in der unteren Kunsstoffverkleidung. Tür lässt sich öffnen und schließen (Er stieg während polizeilicher Unfallaufnahme mehrmals ein und wieder aus; keine Beanstandungen seinerseits)
    Er und ich einigten sich auf eine telefonische Kontaktaufnahme um die Kosten für die Reparatur zu besprechen. In dem dann folgenden Telefonat sagt er, dass ihm nun Probleme mit der Tür aufgefallen sind.
    Einige Tage später erhalte ich Post mit einem Kostenvoranschlag in Höhe von ca. 1400 Euro für die Reparatur der Tür für ein Auto, welches allerhöchstens und mit wirklich viel gutem Willen 2000 Euro wert ist.


    Wie verhalte ich mich nun in Anbetracht meiner Zweifel an der hohen Summe (Stichwort Zeitwert des PKW) und am "Schaden" an sich?

  • Was hat denn der Zeitwert des gegnerischen PKW mit der Schadenshöhe zu tun?


    Wenn du Zweifel hast, dann würde ich in Absprache mit deinem Haftpflichtversicherer ein Gutachten über die tatsächliche Schadenhöhe anleiern.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Was hat denn der Zeitwert des gegnerischen PKW mit der Schadenshöhe zu tun?


    Wenn du Zweifel hast, dann würde ich in Absprache mit deinem Haftpflichtversicherer ein Gutachten über die tatsächliche Schadenhöhe anleiern.


    Der Gutachter kostet auch. Und ich hatte eigentlich vor Kosten zu sparen, sonst wäre es mir egal und ich würde es über meine Versicherung machen.
    aber 1400 Euro Reparaturkosten für die Fahrertür eines Autos, welches keine 2000 Euro wert ist?
    Davon, dass die Tür nur bei genauer Beobachtung in Mitleidenschaft gezogen worden ist, wollen wir jetzt mal überhaupt nicht reden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Was hat denn der Zeitwert des gegnerischen PKW mit der Schadenshöhe zu tun?


    Einiges, denn die max. Reparaturkostenerstattung ist Wiederbeschaffungswert - Restwert. Wenn das Auto noch mind. 6 Monate gefahren wird, gilt WBW*1,3 - RW

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