[ebay] Auf überhöhten Vertrag reingefallen

  • Zitat

    Original geschrieben von elsobi
    Ich empfehle allen Anwesenden, hier keine Rechtsberatung durchzuführen. Das obliegt den gesetzlich dafür Ermächtigten und kann bei Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld bewehrt werden, § 20 RDG.


    Diese Empfehlung insbesondere dann, wenn die Tipps so offenkundig falsch sind, wie der Rat, den Widerruf per Email zu erklären. Wer das denkt, sollte erst mal einen Blick ins Gesetz werfen. In § 355 I S. 2 BGB ist für den Widerruf Textform iSd § 126b BGB normiert. Nach § 126a BGB kann zwar die Textform auch elektronisch (z.B. Email) gewahrt werden. Dies gilt aber nur dann, wenn der Absender über eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz verfügt, § 126 I BGB.


    peinlich, peinlich ;)


    Bevor ich solche Behauptungen anstelle, würde ich mich besser informieren. Es besteht nämlich ein immenser Unterschied zwischen Schriftform nach § 126 BGB und Textform nach § 126 b BGB. Für die Textform ist weder Unterschrift noch Signatur notwendig!


    Ein Widerruf per E-Mail ist völlig ausreichend!


    Dies soll und kann natürlich keine Rechtsberatung durch einen Anwalt ersetzen.

  • Ups, Asche über mein Haupt. Hatte ich wohl falsch in Erinnerung. Nichtsdestotrotz gilt: anstatt auf Foren zu vertrauen, lieber Experten aufsuchen. :D

  • Kurzes Offtopic (sry): Gabs eig in D nicht mal eine Entwicklung/Gesetz/Idee die den "Das obliegt den gesetzlich dafür Ermächtigten und kann bei Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld bewehrt werden, § 20 RDG." aufheben sollte? So dass auch "private Leute" beraten konnte?


    (Ich hab das nur noch ganz grob in Errinnerung, daher die Frage was daraus wurde)


    Edit: Sache per PN geklärt, Danke elsobi.

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  • Ja gab es. Da hatte aber der Rechtsanwalts-/Politiker-Klüngel dann doch mächtig etwas dagegen. :D

  • Naja solange der keine Unterschrift von deiner Freundin hat, geht eh nichts.


    Wenn du dich wirklich nicht mit ihm einigen solltest, wende dich an Talkline. Die werden ganz und gar nicht begeistert sein, wenn ein Händler Verträge ohne Unterschrift, geprüfte Legis und Schufaklausel, Einzugsermächtigung etc. aktiviert.

  • Zitat

    Original geschrieben von chrd2
    Naja solange der keine Unterschrift von deiner Freundin hat, geht eh nichts.


    Wenn du dich wirklich nicht mit ihm einigen solltest, wende dich an Talkline. Die werden ganz und gar nicht begeistert sein, wenn ein Händler Verträge ohne Unterschrift, geprüfte Legis und Schufaklausel, Einzugsermächtigung etc. aktiviert.


    Da kennst du Talkline nicht :D


    aber eines kannst du wirklich machen. Schreib (!) eine Mail an Talkline über talkline.de und sag, dass ein Vertrag aktiviert wurde (natürlich Rufnummer angeben), den du garnicht haben wolltest und auch nicht unterschrieben hast. Schick diese Mail mehrmals über den Tag verteilt ab. Nach ungefähr zwei Tagen bekommst du ne Antwort ;)

  • Ich hatte ja meine beiden Verträge auch bei talkline! nach Vertragsende sollte ich 29,- Euro bezahlen weil ich beide Sim Karten nicht zurückgesendet habe.


    Ich habe aber beide Karten mit Einschreiben via Rückschein denen zukommen lassen und hatte sogar auf dem Rückschein einen schönen Stempel vom Empfang und der Person die das entgegen nahm. Trotzdem musste ich Monate! kämpfen um diese 29,- oder waren es 19? Euro zurück zu erhalten, erst als ich eine Kopie des Rückscheines an die Geschäftsleitung geschickt habe kam eine Gutschrift auf mein Konto.


    Nur bis dahin habe ich die 20 Euro in Briefmarken für Einschreiben ausgegeben.


    Meine Freundin oder eher Bekannte will aber das Notebook haben, Sie hat schon die Verträge unterschrieben und will es, warum? weil @ Hartz4 Sie kein Finanz kauf bei MM oder Saturn tätigen kann und kein Geld für ein Notebook hat.


    Der Händler hat das Notebook aber noch nicht versendet und bombardiert jetzt mit angeblichen Storno Mails, werde euch mal unterrichten wie das weiter ging, eine Storno lag nie vor nur die Frage ob eine Storno möglich ist, ergo für mich der Händler liest hier mit.


    Ich persönlich überlege mir bei dem gleichen Händler einen 42 Zoll FullHD TFT zu kaufen. Soll 18,90 im Monat kosten nach Zugabe der Umsätze also 38,90 wäre aber bei 24*38,90 immer noch günstiger als im MM und die bieten keine 0% Finanzierung an.

  • Zitat

    Original geschrieben von samsungsack
    Wer kein Geld hat kann sich halt nix kaufen... :rolleyes:


    Eine einfache und brutale Wahrheit. :top:


    Und bei Saturn gibt es zur Zeit auch eine 0% Finanzierung. Werbung läuft doch dauernd im TV.

    Viele Grüße


    Gizmor

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