[ebay] Auf überhöhten Vertrag reingefallen

  • hast du dem händler schon irgendwelche daten übermittelt? sprich vertrag vollständig ausgefüllt, meist noch ne kopie von perso, kopie von der girokarte zugeschickt?!
    wichtig wäre erstmal, ob du dem händler schon eine kontonummer gegeben hast, von der er abbuchen soll?!
    wenn nein, dann erstmal ruhig blut. ohne deine daten und vorallem die kontodaten verschicken die eigentlich, ich sags extra so, extra mal gar nichts. also mach dir mal keine sorgen.
    und dann ein nettes schreiben verfassen indem du von deinem widerrufsrecht gebrauch machst und das ganze bitte per einschreiben verschicken.
    viel erfolg

    xperia u black
    se c510 future black
    se w890i sparkling silver
    2times@trustlist

  • Verträge und Rücktrittsrecht


    Wie bei jedem Im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ist ein Rücktritt auch bei Mobilfunkverträgen, die im WWW abgesclhossen wurden, möglich -> 14 -Tage-Frist.
    Sollte jedoch der Vertragspartner mit der "Ausführung" der für die Erfüllung des Vertrags maßgeblichen Maßnahmen begonnen haben, bevor ihm Dein Rücktritte bekannt wurde, erlöscht Dein Rücktrittsrecht. Vorrausetzung ist, dass Du dem zugestimmt hast. Bei manch einem Vetrag wird man bei der Unterschrift darauf hingewiesen und gibt seine explizite Zustmmung. Schaue Dir die AGB noch mal genau an, vermutlich steht der Verzicht auf den Rücktritt bei unmittelbarer Ausführung dort drin, denn so wie der Händler es sieht, hat er mit der Ausführung sofort begonnen und Dein Rücktrittsrecht wurde damit negiert. Es wird schwer sein, ihm das Gegenteil zu beweisen.


    Grüße,
    Innocent

  • Zitat

    Original geschrieben von joomla
    Der Verkäufer sagt das die Karten bereits Vorab Aktiviert wurden, ein Rücktritt sei nicht mehr möglich, wenn ich jetzt die Verträge nicht unterschrieben zurücksende wird trotzdem von Talkline das Geld fleißig abgebucht, so habe ich den Verkäufer verstanden.


    das sagen die immer, um den unwissenden Kunden einzuschüchtern und ihn davon abzubringen zurückzutreten. Per E-Mail widerrufen! Wenn nicht akzeptiert wird, einem Anwalt übergeben. Ein Brief vom Anwalt und die Sache ist erledigt.

  • Sehe das ebenfalls wie mein Vip-in.


    Außerdem steht im Angebot:

    Zitat


    Die vollständigen Originalunterlagen (Vertrag, Kopie EC-Karte, Personalausweis/Reisepass, ggf. Aufenthaltsgenemig.) müssen bis zum letzten Werktag des Monats 12 Uhr per Post bei uns eingegangen sein! Ansonsten kann das Angebot nicht mehr gehalten werden.


    Also einfach nichts hinschicken und gut ist.


    Du schreibst ja:

    Zitat


    die Karten sollen bereits aktivert sein und der Händler wartet nur auf Ihren ausgefüllten Vertrag.


    Also gehe ich davon aus, dass sie die Vertragsunterlagen eben noch nicht ausgefüllt zurück gesendet hat.
    Eine aktivierung der Verträge ist somit sehr unwahrscheinlich, da Talkline erstmal die Kreditwürdigkeit bei Schufa/Bürgel/FPP/etc. erfragt und danach Verträge aktiviert oder durch lässt.


    Also: Vertrag einfach nicht ausfüllen und Vertrag widerrufen.

  • Am besten noch Widerruf per Einschreiben+Rückschein.
    Innerhalb von 14 Tagen.


    wenn du das gemacht hast,
    egal was der Verkäufer dir da erzählt...
    brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

    Vertrauensliste:
    #1

  • Die Widerrufsbelehrung auf der Auktionsseite sagt auch nichts über eine vorzeitige Aktivierung.


    Ich würde widerrufen und abwarten.


    Gruß,
    Bexman

  • Zitat

    Original geschrieben von joomla
    .....wird trotzdem von Talkline das Geld fleißig abgebucht, .....


    Ungeachtet der Widerruf- und/oder Rücktrittsmöglichkeiten beim Vertrag selbst, kann man immer noch das Geld bei der Bank zurückrufen und damit erlischt auch die Einzugsermächtigung. Oder direkt an den Provider einen Widerruf der Einzugsermächtigung schicken.



    Zitat

    Original geschrieben von xecuta
    das sagen die immer, um den unwissenden Kunden einzuschüchtern und ihn davon abzubringen zurückzutreten. Per E-Mail widerrufen! Wenn nicht akzeptiert wird, einem Anwalt übergeben. Ein Brief vom Anwalt und die Sache ist erledigt.


    Die Aussage halte ich für sehr pauschal. Auch in diesem Fall hätte lesen geholfen und was wirklich in den AGB steht, kann nur der TE beantworten.

    Viele Grüße


    Gizmor

  • Zitat

    Original geschrieben von Bexman
    Die Widerrufsbelehrung auf der Auktionsseite sagt auch nichts über eine vorzeitige Aktivierung.


    Ich würde widerrufen und abwarten.


    Gruß,
    Bexman


    in diesem Fall spielt das Argument der vorzeitigen Aktivierung schon gar keine Rolle.

  • Ähm da gibt es eine Afterbuy Funktion bei ebay dort stand was von Sollen die Verträge vorab aktiviert werden, ein JA war dort voreingestellt. Ich habe alle Daten von Ihr über Afterbuy eingegeben die Verträge sind also da nur eine Formsache?

  • Keine Rechtsberatung!
    Sie soll per Einschreiben vom Kauf zurücktreten / wiederrufen.
    Sollte das nichts helfen würde ich einen Anwalt konsultieren!

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

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