Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von realice
Muss ich dich leider korrigieren: Weder bei der Umbenennung von Hutchison Telecom in The Phone House Telecom, noch bei der Umbenennung von RSLCom zu Telco, bestand seitens des Providers ein Sonderkündigungsrecht. Außer dem namen hat sich für den Kunden nichts geändert...
Ganz sicher?
Ich erinnere mich dunkel, wo ein Anbieter beim Verkauf alle Altkunden ohne auch nur einen Hauch von Zicken ziehen ließ, die allermeisten Kunden sind geblieben, weil zufrieden.