ZitatOriginal geschrieben von onkelflo
Hat man eigentlich dadurch ein Sonderkündigungsrecht??
Kannst Du mir nur erklären warum Dir eins zustehen sollte?
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ZitatOriginal geschrieben von onkelflo
Hat man eigentlich dadurch ein Sonderkündigungsrecht??
Kannst Du mir nur erklären warum Dir eins zustehen sollte?
Weil man den Vertrag mit Debitel abgeschlossen hatte und noch nicht mit dem Mogelverein!?!
Hallo,
ob durch einen Betriebsübergang ein "außerordentliches" Kündigungsrecht entsteht, findest Du in Deinen Debitel-AGBs. Es gab Firmen (z.B. Hutchison --> The Phone House) oder RSL-Com --> TelCo die haben das eingeräumt.
Solange Deine (Debitel) Vertragskonditionen sich nicht ändern, wirst Du da wenig machen können.
Aber prophylaktisch zum Ende der Laufzeit kündigen, kannst Du allemal.
ZitatOriginal geschrieben von onkelflo
Weil man den Vertrag mit Debitel abgeschlossen hatte und noch nicht mit dem Mogelverein!?!
Da, wenn morgen Deine Firma von einem anderen übernommen wird, kann der Dritte Dich auch fristlos rausschmeißen?
Du wirst garantiert kein Sonderkündigungsrecht bekommen, da Deine Leistung nicht eingeschränkt wird.
ZitatOriginal geschrieben von hrgajek
ob durch einen Betriebsübergang ein "außerordentliches" Kündigungsrecht entsteht, findest Du in Deinen Debitel-AGBs. Es gab Firmen (z.B. Hutchison --> The Phone House) oder RSL-Com --> TelCo die haben das eingeräumt.
Solange Deine (Debitel) Vertragskonditionen sich nicht ändern, wirst Du da wenig machen können.
Grundsätzlich ist eine Kündigung nur dann möglich, wenn eine Vertragsübernahme stattfinden soll, also der Vertragsgegner wechselt.
Im Fall von Freenet und deren Tochtergesellschaften (Mobilcom, Debitel, Klarmobil) bleiben aber die Vertragsgegner dieselben. Es hat sich nur der Eigentümer Debitels verändert (vormals Permira nun über die Mobilcom Communicationstechnik GmbH die Freenet AG). Folglich besteht kein Kündigungsrecht.
Vielleicht werden die Kunden die Derzeit 2 Verträge bei Deppentel haben und 2 Mogelcom dass die aufgefordert werden, die Verträge per Sonderkündigung zu kündigen, da Mogelcom ja ungerne viele verträge auf eine Person zulässt.
ZitatOriginal geschrieben von happyhypo
Vielleicht werden die Kunden die Derzeit 2 Verträge bei Deppentel haben und 2 Mogelcom dass die aufgefordert werden, die Verträge per Sonderkündigung zu kündigen, da Mogelcom ja ungerne viele verträge auf eine Person zulässt.
Ist das jetzt ironie oder Dein ernst? In solchen Threads bin ich mir nie sicher...
ZitatOriginal geschrieben von Chefkoch85
Ist das jetzt ironie oder Dein ernst? In solchen Threads bin ich mir nie sicher...
Wieso, probier doch wenn du einige Handyverträge bei anderen Providern hast, bei Mogelcom welche zu bekommen. Da haste sehr oft schlechte karten.
Und aufeinmal durch die Übernahme gehen die das Risiko ein ? :confused:
Risiko ist Risiko.... wenns keins wär, würden die dich ja ned ablehnen...
Denk an die Sache mit Klarmobil und den haufenweise abschaltungen
Denk doch mal nach!
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von happyhypo
Wieso, probier doch wenn du einige Handyverträge bei anderen Providern hast, bei Mogelcom welche zu bekommen. Da haste sehr oft schlechte karten.
Und aufeinmal durch die Übernahme gehen die das Risiko ein ? :confused:
Risiko ist Risiko.... wenns keins wär, würden die dich ja ned ablehnen...
Denk an die Sache mit Klarmobil und den haufenweise abschaltungen
Denk doch mal nach!
Klar und Vodafone verschenkt jetzt jedem Kunden 'n Blackstorn weil die Kunden ja dann sicherlich ne Datenflat buchen...
Auf was für Ideen die Leute hier kommen - besser als fernsehen
Es ist wohl ein großer Unterschied, ob man Postpaid Karten ohne GG wegen inaktivität kündigt oder ob man Verträge die zuvor mit einer hohen Provision "erkauft" wurden kündigt. Die GG kassiert Mogelcom so oder so und wenn nicht, ist die Karte ganz schnell gesperrt (so das keine weiteren Kosten Mogelcom entstehen und der Vertragsinhaber darf trotzdem weiterzahlen).
Das Mogelcom keine weiteren Verträge schaltet, wenn schon welche vorhanden sind ist doch auch nachvollziehbar. Wenn wir jetzt ehrlich sind, wie viele Privatpersonen benötigen tatsächlich mehr als 1-2 Verträge? Ich behaupte mal die allerwenigsten. Warum sollten die also das Risiko eines Schubladensvertrages eingehen oder gar jemanden einem Vertrag schalten, der evtl. nicht die nötige Liquidität besitzt?
ZitatOriginal geschrieben von hrgajek
ob durch einen Betriebsübergang ein "außerordentliches" Kündigungsrecht entsteht, findest Du in Deinen Debitel-AGBs. Es gab Firmen (z.B. Hutchison --> The Phone House) oder RSL-Com --> TelCo die haben das eingeräumt.
Muss ich dich leider korrigieren: Weder bei der Umbenennung von Hutchison Telecom in The Phone House Telecom, noch bei der Umbenennung von RSLCom zu Telco, bestand seitens des Providers ein Sonderkündigungsrecht. Außer dem namen hat sich für den Kunden nichts geändert...
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